fuer dienstreisen kann eine erstattung steuerfrei erfolgen. fuer erstattung von reisekosten zw. wohnung und arbeit muss der arbeitgeber pauschale lohnsteuer entrichten. der betrag (erstatt. kosten für fahrten wohn/arb) sollte auf der lohnsteuerkarte extra ausgewiesen sein, oder?
du machst nun in der steuererklärung GENAU diese dienstreisen geltend (zum satz von 30ct) und rechnest dagegen die erstattungen vom Arbeitgeber die du erhalten hast. wenn alles stimmt müsste eine null rauskommen.
genauso wird das mit der „entfernungspauschale“ gemacht. hier werden die werbungskosten für die fahrten wohn/arb ermittelt und die pauschal besteuerten zahlungen abgezogen, auch hier sollte ein null rauskommen.
daraus folgt: du hast keine extra werbungskosten, also wird nur der pauschbetrag von 1044 EUR in der steuererklärung erscheinen.
du brauchst natuerlich eine aufstellung der dienstreisen, ein fahrtenbuch wäre natuerlich am besten.