Hallo zusammen,
ich meine mich vage zu erinnern, dass in Deutschland doch Anreisekosten zu Vorstellungsgesprächen gemeinhin zu erstatten sind, so dies nicht ausdrücklich in der Einladung ausgeschlagen wurde. Erinnere ich mich da richtig oder hat sich das in der Zwischenzeit geändert?
Und falls das noch so ist - wo kann man das nachlesen?
*wink*
Petzi
Hallo Petzi,
Hallo Petzi,
§ 670 BGB „Ersatz von Aufwendungen“
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html
Wer bei der Arbeitsagentur arbeitslos oder Arbeit suchend gemeldet ist, kann auch dort vor der Anreise einen Antrag auf Reisekostenübernahme stellen.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25504/zentraler-Cont…
Grüße
Jeanine
ich meine mich vage zu erinnern, dass in Deutschland doch
Anreisekosten zu Vorstellungsgesprächen gemeinhin zu erstatten
sind, so dies nicht ausdrücklich in der Einladung
ausgeschlagen wurde. Erinnere ich mich da richtig oder hat
sich das in der Zwischenzeit geändert?
Und falls das noch so ist - wo kann man das nachlesen?
*wink*
Petzi
Dankeschön, den hab ich gesucht (owT)
§ 670 BGB „Ersatz von Aufwendungen“
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__670.html