Guten Tag, gibt es für die Erstattung bzw. die Höhe der Erstattung für die Fahrt zu einem Termin des Sozialgerichts eine gesetzl. Regelung??? Danke für Antwort bzw. Hilfe! Gruß Robert
Hallo,
ist man Beteiligter an einem Sozialgerichtsverfahren und ist das persönliche Erscheinen angeordnet, dann werden vom Gericht auf Antrag die Auslagen erstattet (§ 191 SGG). Hierzu gehörten auch die Fahrtkosten.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__191.html
Gruß Woko
Huhu!
Soviel zur Kostengrundentscheidung. Art und Höhe der Erstattung richten sich nach JVEG.