Hallo,
im Rahmen meiner ambulanten Behandlung habe ich bei meinen Facharzt einmal nachgefragt, ob er mit eine Krankentransportverordnung gibt, damit ich die Kosten wiederbekommen.
Dies lehnte er ab, also beantragte Joch die Übernahme der Kosten bei meiner Krankenkasse und ich bekam folgende Antwort.
´Nachdem mir nun die Stellungnahme des MDK vorliegt, freue ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass wir die Fahrtkosten ab Antragsdatum zu den ambulanten Psychotherapiesitzungen übernehmen können. Ihrem Widerspruch ist somit abgeholfen.
Für die abschließende Bearbeitung benötige ich allerdings noch eine Verordnung zur Krankenbeförderung (zur Bestätigung über das medizinisch notwendige Verkehrsmittel). Diese bekommen Sie entweder von Ihrem Hausarzt oder ggf. sogar direkt von Ihrem Therapeutem. Sobald diese vorliegt, kann ich Ihnen die Fahrkosten entsprechend erstatten.´
Kann der Arzt jetzt immer noch die Verordnung verweigern?
Vielen Dank im voraus.