Fahrtkostenerstattung zur ambulanten Behandlung

Hallo,
im Rahmen meiner ambulanten Behandlung habe ich bei meinen Facharzt einmal nachgefragt, ob er mit eine Krankentransportverordnung gibt, damit ich die Kosten wiederbekommen.
Dies lehnte er ab, also beantragte Joch die Übernahme der Kosten bei meiner Krankenkasse und ich bekam folgende Antwort.
´Nachdem mir nun die Stellungnahme des MDK vorliegt, freue ich mich, Ihnen mitzuteilen, dass wir die Fahrtkosten ab Antragsdatum zu den ambulanten Psychotherapiesitzungen übernehmen können. Ihrem Widerspruch ist somit abgeholfen.

Für die abschließende Bearbeitung benötige ich allerdings noch eine Verordnung zur Krankenbeförderung (zur Bestätigung über das medizinisch notwendige Verkehrsmittel). Diese bekommen Sie entweder von Ihrem Hausarzt oder ggf. sogar direkt von Ihrem Therapeutem. Sobald diese vorliegt, kann ich Ihnen die Fahrkosten entsprechend erstatten.´

Kann der Arzt jetzt immer noch die Verordnung verweigern?

Vielen Dank im voraus.

Hallo, jordon,

nachdem die Bestätigung zur Kostenübernahme nach Stellungnahme des MDK von der KK vorlieg, würde ich diese dem Arzt zur Kenntnis geben und um die benötigte Verordnung bitten.
Mehr Infos zu Krankentransportverodnungen sind abrufbar unter: www.ktow.de/kranken.htm
oder: www.netzwerkselbshilfehirnverletzung.de
Viel Erfolg - Schaddie

Nein,kann er nicht,weil,der MDK in seiner Stellungnahme,es auch gleichzeitig bestätigt hat,

Mfg
Reimund Goldbach

Hallo Schaddie,
vielen Dank für deine Antwort.
Eine Frage hätte ich noch.
Muß diese Verordnung bei jeder Art der Verkehrsmittel zu erfolgen, auch bei Benutzung des Privaten PKWs?

Gruß

jordon

Hallo Herr Goldbach,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Eine Frage hätte ich noch.
Muß diese Verordnung bei jeder Art der Verkehrsmittel zu erfolgen, auch bei Benutzung des Privaten PKWs?

Gruß

jordon

Hallo, jordon,

eine Krankentransportverordnung gilt soweit mir bekannt, nur für den gewerblichen Transport. Bei der privaten PKW -Nutzung kann man lediglich die KM pauschale/Vergütung abrechnen.
Gruß Schaddie

Hallo …

… der Arzt muß nur das verordnen, was er für med. notwendig hält. Wenn er die med. Notwendigkeit noch nicht einsieht, heißt es Arzt wechseln.

Gruß, Christian

Guten Abend

Rein theoretisch könnte er die Ausstellung der Verordnung ablehnen wenn er der Meinung ist,dass es keines medizinisch notwendigen Verkehrsmittels bedarf und du in der Lage bist, mit dem eigenen PKW bzw. öffentlichen Verkehrsmittel genau so gut dort hin kommst. Fragt sich dann nur, wie der Arzt des MDK zu einem anderen Ergebnis kommt als der Hausarzt.
Wünsche noch nen schönen Abend und gute Besserung.
Viele Grüße
Conti

Welches Transportmittel notwendig ist entscheidet der Arzt.

Sofern der Arzt kein Transportmittel als medizinisch notwendiges Transportmittel bescheinigt ist davon auszugehen, dass der Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln ausreichend und zweckmäßig ist.

PS: Normalerweise hätte die Krankenkassen die Fahrten nicht genehmigen dürfen. Daher können Sie sich über die SEHR Kulante Entscheidung Ihrer Krankenkasse freuen.

Hallo,

diese Frage kann ich nicht beantworten. Der Arzt kann eine Verordnung für die Krankenbeförderung ausstellen, wenn er der Meinung ist, diese ist notwendig. Also PKW, Taxi, Krankenwagen, Rettungswagen. Wenn er der Meinung ist, dass der Patient mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann, wird er diese nicht ausstellen. Sie sollten nochmal mit Ihrem Arzt sprechen, damit er Ihnen diese Verordnung ausstellt und das medizinisch erforderliche Verkehrsmittel auf dieser Verordnung ankreuzt. Ihre Krankenkasse wird Ihnen dann die Kosten erstatten!

Mfg

Matthias