Fahrtkostenerstattung

Hallo liebe Experten!
Ich hatte einen Autounfall, in der mir(als Beklagtem!!!) in erster Instanz 20% Mitschuld gegeben wurde.
Die 2. Instanz geht nun ans OLG, weil die gegnerische Partei Berufung eingelegt hat. Das OLG ist aber nun 100km von meinem Wohnort entfernt. Bekomme ich da nun irgendwelche Fahrtkosten erstattet? Bin nämlich Student und immer knapp bei Kasse :smile:

Hallo Michael,

wenn du „gewinnst“, gehen deine notwendigen Auslagen zu Lasten deines Prozessgegners (Bei anderer Quote der Schuld als 0/100 wahrscheinlich anteilig). Dazu gehören auch deine Fahrtkosten. Das sollte dir aber auch dein Anwalt sagen können, der beim OLG Prflicht ist, wenn ich mich nicht irre. Du kannst ihn ja fragen, ob er dich mitnimmt :wink:

Gruss
Nils