Wenn jemand für sein Gewerbe das prvat-KfZ benutzt, kann er pro (für das Gewerbe) gefahrenen km 0,30 EUR Fahrtkostenpauschale ansetzen.
Soweit klar.
In dem, was hier pauschal abgedeckt wird, steckt aber doch eigentlich auch Mehrwertsteuer. - Kauf, Reparaturen, Kraftstoff alles wird mit 16% versteuert.
Könnte man die Fahrtkostenpauschale also z. B. in 0,26 EUR/km netto und 0,04 EUR/km aufteilen?
Wenn Ja: Gibt es dazu irgendwo etwas offizielles zum Nachlesen?
Könnte man die Fahrtkostenpauschale also z. B. in 0,26 EUR/km
netto und 0,04 EUR/km aufteilen?
Nein, das ist schon einige Jahre her.
Wenn Ja: Gibt es dazu irgendwo etwas offizielles zum
Nachlesen?
Ja, in der Mutter des Vorsteuerabzuges § 15 UStG ist präzisiert, dass der Vorsteuerabzug (falls nicht innergemeinschaftlicher Erwerb oder 13b-Leistung den Ausweis der USt auf einer Rechnung voraussetzt.
Für die Vorsteuerpauschalen auf pauschale Fahrtkosten wäre also eine positive Norm erforderlich - und die gibt es nicht mehr.
Könnte man die Fahrtkostenpauschale also z. B. in 0,26 EUR/km
netto und 0,04 EUR/km aufteilen?
Nein, das ist schon einige Jahre her.
Schade
Wenn Ja: Gibt es dazu irgendwo etwas offizielles zum
Nachlesen?
Ja, in der Mutter des Vorsteuerabzuges § 15 UStG ist
präzisiert, dass der Vorsteuerabzug (falls nicht
innergemeinschaftlicher Erwerb oder 13b-Leistung den Ausweis
der USt auf einer Rechnung voraussetzt.
Für die Vorsteuerpauschalen auf pauschale Fahrtkosten wäre
also eine positive Norm erforderlich - und die gibt es nicht
mehr.