Hallo zusammen,
mich beschäftig gerade folgender Sachverhalt: wenn ein Selbstständiger arbeitsbedingt x km im Jahr mit seinem privaten PKW zurücklegt, kann er diese km doch vollständig mit 0,30 € pro km steuerlich absetzen. Berechnet der Selbstständige jetzt aber seinen Kunden eine km-Pauschale von meinetwegen 0,40 € pro km, können meiner Meinung nach diese „Kunden-km“ nicht mehr mit 0,30 € steuerlich abgesetzt werden, da der Verlust ja bereits ausgeglichen wurde. Oder ist das vollkommen egal und es zählen am Ende nur die gefahrenen km, welche volständig steuerlich berücksichtigt werden können?
Viele Grüße
Feivel