Du hast leider nicht angegeben, wofür der Arbeitbeber dir die 400 Euro Fahrtkostenpauschale pro Monat bezahlt!
Ist das ein Kostenzuschuss für die werktägliche Fahrt von zu Hause zu einer festen Arbeitsstätte?
Oder musst du mit dem eigenen PKW oft von zu Hause direkt zu wechselnden Arbeitsstellen fahren?
Wegen dieser fehlenden elementaren Angaben kann deine Frage leider nicht beantwortet werden
Was verstehst du unter einem Jobticket?
Eine über den Arbeitgeber geringfügig verbilligte ÖPNV- oder Bahn-Fahrkarte?
Bei dem Jobticket das ich kenne muss
- der Arbeitgeber das anbieten und
- der ÖPNV- oder Bahn-Fahrkarten-Anbieter das mit dem Arbeitgeber vereinbart haben.
Das Jobticket das ich kenne steht möglicherweise auf der Gehaltsabrechnung, da der Arbeitgeber die Kosten für das ÖPNV- oder Bahn-Unternehmen vom Arbeitnehmer einzieht, aber nicht auf der Jahressteuerbescheinigung.
Und selbst wenn, dann gibt es mit Sicherheit keine Probleme bei der Einkommensteuererklärung.
Aber Achtung:
Man kann dem Finanzamt nicht weismachen wollen, dass man mit dem Auto werktäglich von zu Hause zur Arbeitsstätte fährt und gleichzeitig die gleiche Strecke mit ÖPNV- oder Bahn fährt.
In der Einkommensteuererklärung muss man vom Arbeitgeber gezahlte Zuschüsse zu den Fahrtkosten unbedingt angeben!
Das geringfügig verbilligte Jobticket (wenn das das ist was ich kenne!) muss man in der Einkommensteuererklärung nicht angeben.