Fahrtkostenpauschale und Jobticket

Ich erhalte von meinem Arbeitgeber 400 Euro Fahrtkostenpauschale pro Monat (also 20,- am Tag), die meines Wissens nach nicht mehr versteuert werden müssen. Ist es mir dennoch möglich, ein Jobticket über meinen Arbeitgeber zu beziehen? Dann würde allerdings auf der Gehaltsabrechnung das Jobticket und die Fahrtkostenpauschale stehen. Bekomme ich dann Probleme bei der Steuererklärung?

Vielen Dank!

Hallo Elisabeth,
auf der Lohnsteuerkarte sind diese positionen angegeben und das Finanzamt verrechnet diese schon. Insofern bekommst Du keine Probleme mit dem Finanzamt.
Gruss Hermann

Hallo Elisabeth,
auf der Lohnsteuerkarte sind diese positionen angegeben und
das Finanzamt verrechnet diese schon. Insofern bekommst Du
keine Probleme mit dem Finanzamt.
Gruss Hermann

Hallo Hermann,
vielen Dank! Das heißt, dass ich mit keiner Rückzahlung rechnen muss?
Viele Grüße
Elisabeth

Hallo Elisabeth,
wenn alles korrekt angegeben wurde nein!
Allerdings dürfte dein Arbeitgeber Schwierigkeiten mit dem Amt bekommen, da er nur eine Art- Pauschale oder Jobticket- zu vergünstigten Steuersätzen abrechnen kann. Aber wenn er so blöd ist, dann kann der Arbeitgeber auch bezahlen!
Gruss Hermann

hallo,

meines kenntnis nach schließen sich jobticket und fahrkostenpauschale aus - etnweder das eine oder das andere.

die fahrkostenpauschale ist ja zur deckung der eigenen kosten für die fahrt mit dem kfz gedacht. wenn man nun ein jobticket erhält (bzw. die leistungen dafür), dann bekäme man doppelt geld.

im übrigen müssen die erstattungen des arbeitgebers für fahrtkosten, ganz gleich ob pauschale oder jobticket, inder steuererklärung angegeben werden, weil sich - zumindest bei der pauschale - der ansetzbare betrag für fahrtkosten um die arbeitgeberbeiträge vermindert.

saludos, borito

Hallo Elisabeth92,
die Fahrtkostenpauschale muss tatsächlich nicht versteuert werden, aber bei einer Steuererklärung muss diese Pauschale bei den Fahrtkosten abgezogen werden. Das Gleiche würde für das Jobticket gelten. Ein Problem gibt es, meiner Meinung nach, nicht.
Tschüß Sylke

Hallo Elisaeth92,

da bin ich etwas überfragt. Meines Wissens sollte das Jobticket und die vom Arbeitgeber erstattete Fahrtkostenpauschale identisch sein, um keinen steuerlichen Nachteil zu haben.
lg. gartehei

Hallo,

es gibt steuerfreie Pauschalen, meistens stehen die auf der Gehaltsabrechnung schon als steuerfrei.
Fährst Du mit Bus und Bahn zur Arbeit oder mit dem Auto?
Jobticket über den Arbeitgeber ist natürlich möglich (Preise dafür kenne ich nicht), weiß aber nicht inwieweit die Pauschale darauf angerechnet wird.
Und falls Du allerdings immer mit dem Auto zur Arbeit fährst, könnte es sein, daß das FA das evtl. nicht so einfach ‚glaubt‘.

Viele Grüße

Paola

Du hast leider nicht angegeben, wofür der Arbeitbeber dir die 400 Euro Fahrtkostenpauschale pro Monat bezahlt!
Ist das ein Kostenzuschuss für die werktägliche Fahrt von zu Hause zu einer festen Arbeitsstätte?
Oder musst du mit dem eigenen PKW oft von zu Hause direkt zu wechselnden Arbeitsstellen fahren?

Wegen dieser fehlenden elementaren Angaben kann deine Frage leider nicht beantwortet werden

Was verstehst du unter einem Jobticket?
Eine über den Arbeitgeber geringfügig verbilligte ÖPNV- oder Bahn-Fahrkarte?

Bei dem Jobticket das ich kenne muss

  1. der Arbeitgeber das anbieten und
  2. der ÖPNV- oder Bahn-Fahrkarten-Anbieter das mit dem Arbeitgeber vereinbart haben.

Das Jobticket das ich kenne steht möglicherweise auf der Gehaltsabrechnung, da der Arbeitgeber die Kosten für das ÖPNV- oder Bahn-Unternehmen vom Arbeitnehmer einzieht, aber nicht auf der Jahressteuerbescheinigung.
Und selbst wenn, dann gibt es mit Sicherheit keine Probleme bei der Einkommensteuererklärung.

Aber Achtung:
Man kann dem Finanzamt nicht weismachen wollen, dass man mit dem Auto werktäglich von zu Hause zur Arbeitsstätte fährt und gleichzeitig die gleiche Strecke mit ÖPNV- oder Bahn fährt.
In der Einkommensteuererklärung muss man vom Arbeitgeber gezahlte Zuschüsse zu den Fahrtkosten unbedingt angeben!
Das geringfügig verbilligte Jobticket (wenn das das ist was ich kenne!) muss man in der Einkommensteuererklärung nicht angeben.

diese frage am besten mit der personalabteilung direkt klären.