Hallo Fachleute,
bei wem kann man die Übernahme der Fahrtkosten beantragen für den folgenden Fall:
Mein Sohn ((18)kein Bezug von ALG I oder II (Ohne abgeschlossene Ausbildung)) macht in einem Malerbetrieb eine Eingliederungs- und Qualifizierungsmassnahme über die Arbeitsagentur und die Handwerkskamer und wird auch von diesen bezahlt.
Von diesem Geld (ca. 200,- €) muss er jedoch die Fahrtkosten selber tragen.
Während der vorran gegangenen berufsvorbereitende Maßnahme (BvB) wird das selbe Geld bezahlt; aber die Fahrtkosten extra.
Wo kann er jetzt die Übernahme oder einen Zuschuss beantragen ?
einfach an die arbeitsagentur wenden / nachfragen.
ansonsten kann ich nicht weiterhelfen.
VOn dort gibt es nix.
einfach an die arbeitsagentur wenden / nachfragen.
ansonsten kann ich nicht weiterhelfen.
Lieber Stern,
das weiß ich leider nicht.
R.