Fahrtkostenübernahme - Vorstellung

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe Dich als Experten ausgewählt, da Du täglich Deine Mails checkst. Ich wohne in der Nähe von Frankfurt/Main und hatte ein Vorstellungsgespräch in Hamburg. Zu diesem Vorstellungsgespräch wurde ich per Email eingeladen.

Frage:
Muss mir das Unternehmen die Fahrtkosten (219,- €) erstatten, da kein Hinweis in der Mail war, dass die Fahrtkosten nicht übernommen werden?

Früher war die Gesetzeslage so, dass ein Unternehmen, welches mich eingeladen hat, die Anreisekosten übernehmen musste, wenn die Fahrtkostenerstattung nicht ausdrücklich in der Einladung ausgeschlossen waren. Wie verhält es sich Heute?

In dem Fall ist das eine ganz einfache Antwort: JA :wink:

Denn lt. § 670 GBG ist das den Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladende Unternehmen grundsätzlich erst einmal verpflichtet, notwendige Ausgaben zu ersetzen, die in Zusammenhang mit diesem Vorstellungsgespräch anfallen.

Nur wenn in der Einladung bereits eine Kostenübernahme ausgeschlossen wird, entfällt diese Verpflichtung. Du fährst dann entweder auf eigene Kosten hin oder läßt es aus Kostengründen bleiben.

LG, HalloNate.

Vielen Dank für die schnelle Antwort