… Steuerfreie Schichtzulagen?
ich arbeite am flughafen und habe zusätzlich zu meinem Gehalt ein halbes Jahr noch „HartzIV“ bekommen, da mein Lohn zu Gering war.Mir wurden auch monatliche Fahrtkosten mit dem PKW auf meinen Bedarf angerechnet. Muss ich Diese jetzt in der Steuererklärung unter dem Punkt (Anlage N Zeile 40 „…und von der Agentur für Arbeit gezahlte Fahrkostenzuschüsse“) angeben? Ich meine Jobcenter ist ja nicht gleich Arbeitsamt!!!
Des Weiteren frage ich mich, ob ich meine Steuerfreien Bezüge für Sonn-Nacht und- Feiertagszuschläge in oben genannter Zeile mit angeben muss und ob diese dann meine Werbungskosten mindern?
arbeitsamt gibt´s schon lange nicht mehr, heißt jetzt agentur für arbeit. und, doch, jobcenter ist agentur für arbeit, es sei denn, jobcenter ist unter der führung einer optionskommune.
das hat aber steuerrechtlich keine auswirkung, denn dem fa ist egal, von wem du deine leistungen beziehst, sondern es interessiert sich nur dafür, welche leistungen du beziehst.
die zuschläge sind i.a. steuerfrei, das hängt aber von der tarifzugehörigkeitsgruppe ab und insb. wofür zuschläge gezahlt worden sind. angegeben werden müssen diese immer, da sie grds. erstmal einkommen sind (nicht jedes einkommen aber ist zu versteuern).
die werbungskosten werden damit keinesfalls gemindert - einkommen ist die „haben“-seite, werbungskosten sind die „soll“-seite.
gehaltszuschläge für feiertagsarbeit o.ä. gehören aber nicht zu den werbungskosten, sondern in die anlage n - einkommen des arbeitnehmers.