Hallo zusammen,
angenommen, man hat laut Zeile 18 der Lohnsteuerkarte im letzten Jahr pauschal besteuerte Fahrtkosten einer Zeitarbeitsfirma erhalten
Da man als Zeitarbeiter meines Wissens nach eine Auswärtstätigkeit ausübt, könnte man in der Steuererklärung doch seine tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen.
Da aber keine Steuer - Software es zulässt, die pauschal besteuerten Fahrtkosten mit den tatsächlichen Fahrtkosten zu verrechnen, sagte mir jemand, dass es die pauschal besteuerten Fahrtkosten nur für den (einfachen) Weg zur Arbeit gäbe und nur hierbei angesetzt werden könnten.
Weiß jemand, wie man nun bei seiner Steuererklärung bzgl. der Fahrtkosten in einem solchen Fall vorzugehen hätte ?
Viele Grüße und vielen Dank,
Achim