Fahrtkostenzuschuss bei Auswärtstätigkeit

Hallo zusammen,

angenommen, man hat laut Zeile 18 der Lohnsteuerkarte im letzten Jahr pauschal besteuerte Fahrtkosten einer Zeitarbeitsfirma erhalten
Da man als Zeitarbeiter meines Wissens nach eine Auswärtstätigkeit ausübt, könnte man in der Steuererklärung doch seine tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen.
Da aber keine Steuer - Software es zulässt, die pauschal besteuerten Fahrtkosten mit den tatsächlichen Fahrtkosten zu verrechnen, sagte mir jemand, dass es die pauschal besteuerten Fahrtkosten nur für den (einfachen) Weg zur Arbeit gäbe und nur hierbei angesetzt werden könnten.
Weiß jemand, wie man nun bei seiner Steuererklärung bzgl. der Fahrtkosten in einem solchen Fall vorzugehen hätte ?

Viele Grüße und vielen Dank,
Achim

Leiharbeitnehmer
Hi,

angenommen, man hat laut Zeile 18 der Lohnsteuerkarte im
letzten Jahr pauschal besteuerte Fahrtkosten einer
Zeitarbeitsfirma erhalten
Da man als Zeitarbeiter meines Wissens nach eine
Auswärtstätigkeit ausübt, könnte man in der Steuererklärung
doch seine tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen.

siehe Verfügung der
OFD Münster, 19.2.2010, S 2353 - 20 - St 22 - 31

http://rolfwuetherich.de/resources/223-190210+St+22-…

Da aber keine Steuer - Software es zulässt, die pauschal
besteuerten Fahrtkosten mit den tatsächlichen Fahrtkosten zu
verrechnen, sagte mir jemand, dass es die pauschal besteuerten
Fahrtkosten nur für den (einfachen) Weg zur Arbeit gäbe und
nur hierbei angesetzt werden könnten.
Weiß jemand, wie man nun bei seiner Steuererklärung bzgl. der
Fahrtkosten in einem solchen Fall vorzugehen hätte ?

erst muss man prüfen, wie die Werbungskosten überhaupt beurteilt werden.

Die Steuersparerklärung von www.steuertipps.de müsste das eigentlich richtig eintragen lassen. Aber praktisch habe ich das noch nicht ausprobiert.

Schöne Grüße
C.