Fahrtkostenzuschuss für Firmenwagen

Der Arbeitgeber kann ja bei einem überlassenen Firmenwagen einen Teil des geldwerten Vorteils als Fahrtkostenzuschuss pauschal mit 15% besteuern.

Nach der Lohnsteuerrichtlinie R40.2 Abs.6 gilt dabei:

„aus Vereinfachungsgründen kann unterstellt werden, dass das Kraftfahrzeug an 15 Arbeitstagen monatlich zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte benutzt wird“

Wie verhält sich das nun aber bei Teilzeit und einer 4-Tage Woche. Kann hier dann auch mit 15 Tagen gerechnet werden, oder kann das bei einer Steuerprüfung nachträglich zu Problemen führen? Die tatsächlichen Arbeitstage sollten im Normalfall auch bei einer 4-Tage Woche noch knapp über 15 Tagen pro Monat liegen.

ja, gilt auch dann.