Hallo liebes Forum,
folgender, angenommener Fall:
Ein Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer (Steuerklasse 4) mit einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 75 Euro (jährlich somit 900 Euro), welcher pauschal mit 15% versteuer wird und auf den keine Sozialabgaben anfallen. Im Gegenzug erkennt das Finanzamt diesen Betrag natürlich nicht als Werbungskosten an. Der Arbeitnehmer hat aufgrund der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ohnehin einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 4000 Euro.
Frage: Wäre es in diesem Fall nicht für den AN besser, wenn der AG die 75 Euro einfach auf das monatliche Brutto-Gehalt aufschlägt, da der AN dann 900 Euro mehr an Pendlerpauschale geltend machen kann und somit unter dem Strich mehr für ihn übrig bleibt?
Vielen Dank im Voraus und Gruß
Schutzschi