Fahrtkostenzuschuss vs. Entfernungspauschale

Hallo liebes Forum,

folgender, angenommener Fall:

Ein Arbeitgeber gewährt seinem Arbeitnehmer (Steuerklasse 4) mit einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro einen monatlichen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 75 Euro (jährlich somit 900 Euro), welcher pauschal mit 15% versteuer wird und auf den keine Sozialabgaben anfallen. Im Gegenzug erkennt das Finanzamt diesen Betrag natürlich nicht als Werbungskosten an. Der Arbeitnehmer hat aufgrund der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ohnehin einen jährlichen Freibetrag in Höhe von 4000 Euro.
Frage: Wäre es in diesem Fall nicht für den AN besser, wenn der AG die 75 Euro einfach auf das monatliche Brutto-Gehalt aufschlägt, da der AN dann 900 Euro mehr an Pendlerpauschale geltend machen kann und somit unter dem Strich mehr für ihn übrig bleibt?

Vielen Dank im Voraus und Gruß
Schutzschi

mit einem Jahreseinkommen von 45.000 Euro einen monatlichen

Frage: Wäre es in diesem Fall nicht für den AN besser, wenn
der AG die 75 Euro einfach auf das monatliche Brutto-Gehalt
aufschlägt, da der AN dann 900 Euro mehr an Pendlerpauschale
geltend machen kann und

Nein. Erstattete Kosten sind immer höher als nur die Steuer darauf.

somit unter dem Strich mehr für ihn
übrig bleibt?

Er hätte dann ja weniger übrig. Erstmal kann er nur die Steuer auf die höhere Pendlerpauschale erhalten, wahrscheinlich muß er sich zudem noch die Sozialabgaben in voller Höhe abziehen lassen (ich habe gerade die Höchstbeträge zur RV, KV, PV und AV nicht bei der Hand).

Fahrtkostenerstattung ist die bessere Variante gegenüber steuerlicher Absetzbarkeit.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

100 Euro bekommen ist in jedem Falle besser als 100 Euro absetzen.