Fahrtkostenzuschuss / Werbungskosten

Hallo,

Frage zum Thema Fahrtkostenzuschuss:

Fall A:
Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer im Rahmen eines Arbeitsplatzwechsels einen Fahrtkostenzuschuss für die entstandenen Mehrkilometer an. Als Grundlage zur Berechnung würde die kürzeste Strecke dienen.
Der Arbeitnehmer würde dann die verbleibenden zu fahrenden Kilometer als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben.

Fall B:
Der Arbeitnehmer würde auf den Fahrtkostenzuschuss verzichten und stattdessen die kompletten Fahrtkosten als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt würde nicht die kürzeste, sondern die wirtschaftlichste Strecke berechnen.

Würde Fall A überhaupt Sinn machen? Würden sich daraus Vorteile für den Arbeitnehmer ergeben, außer, dass ein Teil der Fahrtkosten bereits monatlich ausgezahlt werden würden?

Vielen Dank!

Fall A:
Der Arbeitgeber bietet dem Arbeitnehmer im Rahmen eines
Arbeitsplatzwechsels einen Fahrtkostenzuschuß für die
entstandenen Mehrkilometer an. Als Grundlage zur Berechnung
würde die kürzeste Strecke dienen.
Der Arbeitnehmer würde dann die verbleibenden zu fahrenden
Kilometer als Werbungskosten bei der Steuererklärung angeben.

Fall B:
Der Arbeitnehmer würde auf den Fahrtkostenzuschuß verzichten
und stattdessen die kompletten Fahrtkosten als Werbungskosten
in der Steuererklärung angeben. Das Finanzamt würde nicht die
kürzeste, sondern die wirtschaftlichste Strecke berechnen.

Würde Fall A überhaupt Sinn machen? Würden sich daraus
Vorteile für den Arbeitnehmer ergeben, außer, daß ein Teil
der Fahrtkosten bereits monatlich ausgezahlt werden würden?

Erstmal vorweg: Das Finanzamt erstattet nur den der prozentualen persönlichen Einkommensteuerbelastung entsprechenden Anteil der Fahrtkosten. Z. B. bei Fahrtkosten 1.000 Euro und 25 Prozent ESt-Belastung eben nur 250 Euro und nicht 1.000 Euro.

Leider wurden keine Beispielzahlen genannt, so daß der Variantenvergleich auf allgemeine Merkmale beschränkt bleiben muß. Es ist auf jeden Fall so, daß der Fahrtkostenzuschuß des Arbeitgebers, sofern durch ihn pauschalbesteuert, sozialversicherungsfrei ist, wogegen man im Falle des alleinigen Ansatzes als Werbungskosten diese aus dem eigenen Netto, nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, zahlen muß.

Der Vergleich zwischen kürzester und wirtschaftlichster Strecke ist übrigens für den geschilderten Fall Unsinn. Denn wenn man den AG-Zuschuß für die kürzeste Mehrstrecke erhält, kann man ja trotzdem die Differenz zu den Mehrkilometern der wirtschaftlichsten Strecke als Werbungskosten abziehen lassen.

Aufgrund der Sozialversicherungsfreiheit ist es wirtschaftlich sinnvoll, die pauschalbesteuerte Arbeitgeber-Erstattung der Fahrtkosten in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald