Fahrtrecht

Ich verstehe den Begriff Fahrtrecht als Überfahrtrecht und nicht das Recht auf dieser Strecke anzuhalten (oder gar zu parken.

Ist dies so korrekt?

Wer muss für die Nutzbarkeitmachung des Wegerechts aufkommen?

Wer muss für die Instanhaltung des Wegesrechts aufkommen?