folgende Situation: http://maps.google.de/?ie=UTF8&ll=52.518741,13.29693…
Die Schlossstraße in Berlin zweigt vom Spandauer Damm ab.
Die Schlossstraße besteht aus einer rechtslaufenden Fahrbahn, einem Grünstreifen mit Bäumen und Bänken in der Mitte, und einer linkslaufenden Fahrbahn.
Wenn man die sich bewegenden Fahrzeuge dort beobachtet, stellt man fest, dass alle Fahrzeuge in Süd-Nord-Richtung den rechten Streifen, und alle in Nord-Süd-Richtung den linken Streifen benutzen.
Auf der google-Maps-Karte ist dieses Verhalten ja auch mit Pfeilen gekennzeichnet; stellt man oben von „Satellit“ auf „Karte“ um, sieht man dies deutlicher.
Doch nirgends in der Schlossstraße sind Zeichen 220 oder 267 angebracht oder andere Zeichen, die die Fahrtrichtung regeln würden.
Kann man nun, wenn man zB aus der Stallstraße kommt und die Schlossstraße nach unten befahren will, gleich die „erste“ Schlossstraße nehmen?
Bevor ich nun anfange, auf der „falschen“ Seite zu fahren, wollte ich aber nochmal nachfragen, ob ich nicht doch vielleicht etwas übersehen habe.
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei
Fahrbahnen die rechte.
Woran erkenne ich, dass es sich um zwei Fahrbahnen handelt und
nicht um zwei Straßen?
Eine Straße ist der öffentliche Raum, der sich zwischen zwei gegenüberliegenden Grundstücksgrenzen befindet. Auf der Straße kann man Gehwege, Radwege, Parkstreifen, Telefonzellen, Laternen, Parkuhren, keine, eine oder mehrere Fahrbahnen , Straßenbahntrassen, Grünstreifen, Mittelstreifen, Hundehaufen und vieles mehr finden.
Dass ein Autofahrer intellektuell in der Lage ist, die Straße z. B. aufgrund der Randbebauung als solche zu erkennen und auf dieser, auch wenn sie 50 Meter breit ist und Beschilderungen „fehlen“, die rechte von zwei Fahrbahnen selbständig aufzufinden, wird aufgrund der bestandenen Fahrprüfung als gegeben vorausgesetzt. Sollte sich dies als Irrtum erweisen, wird die Führerscheinbehörde eventuell eine MPU anordnen.
Eine Straße ist der öffentliche Raum, der sich zwischen
zwei gegenüberliegenden Grundstücksgrenzen befindet.
Das mit den Grundstücksgrenzen wusste ich nicht; wo ist das
geregelt?
In der StVO kann ich dazu nix finden.
Wieso auch? Es gibt Bauvorschriften, das ist alles.
Im allgemeinen ist die für die Anlage einer Straße benötigte
Fläche ein eigenes Flurstück. Folglich wird sie beiderseits von Grundstücksgrenzen berandet. Außerorts kann dahinter schon mal ein Wald oder ein Acker kommen. Mehrere baulich getrennte Fahrbahnen sind dort allerdings eher die Ausnahme bzw. dann beschildert (Autobahnen).
Innerorts sind die anschließenden Grundstücke meist bebaut/umfriedet und es reihen sich Gebäude aneinander, die die Straßensituation erkennbar machen. Falls das nicht der Fall ist, wird man auch innerorts entsprechend ausschildern. Die Charlottenburger Schlossstraße mit ihrer beiderseitigen Blockrandbebauung scheint mir aber kein heißer Kandidat, bei dem das nötig wäre.
folgende Situation: http://maps.google.de/?ie=UTF8&ll=52.518741,13.29693…
Die Schlossstraße in Berlin zweigt vom Spandauer Damm ab.
Die Schlossstraße besteht aus einer rechtslaufenden Fahrbahn,
einem Grünstreifen mit Bäumen und Bänken in der Mitte, und
einer linkslaufenden Fahrbahn.
Wenn man die sich bewegenden Fahrzeuge dort beobachtet, stellt
man fest, dass alle Fahrzeuge in Süd-Nord-Richtung den rechten
Streifen, und alle in Nord-Süd-Richtung den linken Streifen
benutzen.
Auf der google-Maps-Karte ist dieses Verhalten ja auch mit
Pfeilen gekennzeichnet; stellt man oben von „Satellit“ auf
„Karte“ um, sieht man dies deutlicher.
Doch nirgends in der Schlossstraße sind Zeichen 220 oder 267
angebracht oder andere Zeichen, die die Fahrtrichtung regeln
würden.
Braucht man auch nicht, wenn sich die Straße z.B teilt…, dann ist dort nur ein blauer Pfeil nach rechts.
Kann man nun, wenn man zB aus der Stallstraße kommt und die
Schlossstraße nach unten befahren will, gleich die „erste“
Schlossstraße nehmen?
Ich gehe mal stark davon aus dass in jeder Einmündungsstraße die vorgeschriebene Fahrtrichung ausgeschildert ist. (z. B. vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts). Um beim Kartenbeispiel zu bleiben, am Spandauer Damm reicht der Pfeil (vorgeschriebene Fahrtrichung geradeaus, evtl. auch auch zusätzlich auf der Straße gemalt), damit ist das Verbot der Einfahrt in die erste Schlossstraße nach links deutlich. Wozu also noch weitere Schilder? Schilderwald?
Braucht man auch nicht, wenn sich die Straße z.B teilt…,
dann ist dort nur ein blauer Pfeil nach rechts.
Ich gehe mal stark davon aus dass in jeder Einmündungsstraße
die vorgeschriebene Fahrtrichung ausgeschildert ist. (z. B.
vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts).
Zitat aus dem Ursprungsposting:
„Doch nirgends in der Schlossstraße sind Zeichen 220 oder 267 angebracht oder andere Zeichen, die die Fahrtrichtung regeln würden.“
Unter „andere Zeichen“ fallen auch Zeichen 209, 211, 214 und 222.
Vielleicht mag die Zufahrt vom Spandauer Damm sowie die vom Sophie-Charlotte-Platz entsprechend geregelt sein, doch an den Einmündungsstraßen stehen definitiv keine Zeichen.
Zu fast jeder Einmündungsstraße gehört auch eine Verbindungsstraße zwischen den beiden Schlossstraßen.
Gerade diese Verbindungssstraßen erzeugen den Eindruck, dass es sich nicht um eine große Straße handelt, sondern und mehrere einzelne.
In den Verbindungsstraßen parken sogar manchmal Autos.
wenn da wirklich keinerlei Verkehrszeichen sind würde ich mal bei der zuständigen Behörde nachfragen. Vor allem Ortsfremde können ja nicht wissen/erkennen daß es nur eine große Straße ist und keine zwei kleinen.