Hallo,
mein Arbeitgeber stellt mir ein Firmenfahrzeug inkl. privater Nutzung.
Alle Kosten die das Fahrzeug betreffen, werden vom Arbeitgeber übernommen inkl. dem Kraftstoff.
Ich zahle lediglich die 1% des Listenpreises.
Allerdings steht jeden Monat in meiner Gehaltsabrechnung ebenfalls:
Fahrten W-A PFL
Fahrten W-A PLST
Wofür ebenfalls ein Betrag anfällt. Abgesehen davon, dass ich damit nichts anfangen kann, frage ich mich ob ich die Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich geltend machen kann (Anlage N).
Vielen Dank.
was die abkürzungen bedeuten, solltest du deinen ag fragen bzw. die gehaltsbuchhaltung.
absetzen kannst du alles, was mit beruflich bedingten fahrten zusammenhängt, abzüglich all der kosten, die du von deinem ag ersetzt bekommst.
wenn dein ag alle laufenden kosten zahlt, frage ich mich, was du noch absetzen willst.
die versteuerung von 1% des listenpreises ist ein „goodie“ par excellence - insb. für denjenigen, der einen firmenwagen auch privat nutzen darf und dies auch exzessiv tut.
man kann - das ist zwingende voraussetzung - ein fahrtenbuch führen (sehr aufwendig, und es dürfen keine fehler passieren!), in dem der anteil beruflich vs. privat ermittelt wird. liegt der private anteil z.b. nur bei 10% aller fahrten, rechnet das fa die 1%-regelung entsprechend zurück. man kann sich jedes jahr neu entscheiden, wie man verfahren will (nachweis oder pauschale) - allerdings ist der aufwand immens!
Hallo,
ja Du kannst den Weg zur Arbeit angeben. allerdings zieht Dir dann das Finanzamt die vom Arbeitgeber bezahlen Kosten ab, sodaß im Regelfalle nichts übrig bleibt.
Gruss Hermann
dann wird das Fahrzeug auch auf den AG angemeldet sein.
In der Steuererklärung muß man aber angeben, ob man mit privatem Fahrzeug fährt, da Du das nicht tust wirst Du den Weg zur Arbeit auch nicht absetzen können, da Dir ja keine Kosten entstehen.