fahruntüchtiges fahrzeug abgeschleppt

Hallo,

hier mal die Fakten:

  1. PKW Sonntag abends auf Besucherparkplatz eines Ärztehauses abgestellt, wohne aber in gleichem Gebäude.

  2. Montag morgens zur Arbeit, aber komplettes Rad wurde geklaut! Sofort Polizei angerufen und Diebstahl gemeldet. Versicherung informiert.

  3. Mittwoch morgens wurde der PKW durch Vermieter abgeschleppt, auf beschwerde von Arzt. Es wurde keine Nachricht hinterlassen oder vorher Gemahnt.

  4. Komplette Kostenberechnung der Versicherung zugeschickt, aber es wurden NUR die Reparaturkosten für das Rad beglichen.

Nun meine Frage:
Gehört das Abschleppen nicht zum Schaden?
Es gibt keinen Ersatzreifen und der PKW hätte weder weg, noch zur Werkstatt gefahren werden können.

Kann jemand nen Tip geben, was man da machen kann?

Hallo,

hier mal die Fakten:

  1. PKW Sonntag abends auf Besucherparkplatz eines Ärztehauses
    abgestellt, wohne aber in gleichem Gebäude.

  2. Montag morgens zur Arbeit, aber komplettes Rad wurde
    geklaut! Sofort Polizei angerufen und Diebstahl gemeldet.
    Versicherung informiert.

  3. Mittwoch morgens wurde der PKW durch Vermieter
    abgeschleppt, auf beschwerde von Arzt. Es wurde keine
    Nachricht hinterlassen oder vorher Gemahnt.

  1. Komplette Kostenberechnung der Versicherung zugeschickt,
    aber es wurden NUR die Reparaturkosten für das Rad beglichen.

Nun meine Frage:
Gehört das Abschleppen nicht zum Schaden?
Es gibt keinen Ersatzreifen und der PKW hätte weder weg, noch
zur Werkstatt gefahren werden können.

Kann jemand nen Tip geben, was man da machen kann?

Hallo,

Ich nehme an, da das Fahrzeug nicht durch dich wegen Fahruntüchtigkeit abgeschleppt wurde, sondern durch den Vermieter, da Du falsch geparkt hast, besteht kein Zusammenhang der Abschleppkosten mit dem kaputten Reifen.Daher muss Deine Versicherung auch nicht zahlen.

Was anderes fällt mir hierzu nicht ein.

In solchen Fällen hilft es wenn man einen Autoschutzbrief hat.

Gruß Gaby

Ich nehme an, da das Fahrzeug nicht durch dich wegen
Fahruntüchtigkeit abgeschleppt wurde, sondern durch den
Vermieter, da Du falsch geparkt hast, besteht kein
Zusammenhang der Abschleppkosten mit dem kaputten Reifen.Daher
muss Deine Versicherung auch nicht zahlen.

Was anderes fällt mir hierzu nicht ein.

Hallo,
Bis hierher gehe ich mit.

In solchen Fällen hilft es wenn man einen Autoschutzbrief hat.

Derzeit ist mir kein Versicherer bekannt, der Abschleppkosten wegen Falschparkens übernimmt. Ich lerne aber gerne dazu :wink:
Gruß Keki

hallo,

In solchen Fällen hilft es wenn man einen Autoschutzbrief hat.

Derzeit ist mir kein Versicherer bekannt, der Abschleppkosten
wegen Falschparkens übernimmt. Ich lerne aber gerne dazu :wink:

aber mit schutzbrief wäre das auto am montag eine halbe stunde nach dem anruf am hacken gewesen…

snake

Hallo Keki,

so meinte ich das auch nicht mit dem Autoschutzbrief.Hätte er diesen aber gehabt, hätte er den anrufen können bevor er wegen des Falschparkens abgeschleppt wurde, ich nehme an, das das Auto dann schon 2 Tage vorher ( Montag bis Mittwoch) vom Parkplatz hätte entfernt werden können.

Gruß Gaby

Hallo,

da das Fahrzeug offenbar auf einem Parkplatz stand, auf dem es gar nicht hätte stehen dürfen, handelt es sich um Falschparken. Dafür kommt keine Versicherung auf, sondern die Konsequenzen trägt ausschließlich der Fahrer bzw. Halter.

Dass das Auto am nächsten morgen nicht fahrbereit war und man es deswegen nicht wie geplant wegfahren konnte, bevor das Falschparken jemandem aufgefallen wäre, fällt unter die Kategorie „dumm gelaufen.“ Das selbe wäre ja auch passiert, wenn z.B. der Motor nicht angesprungen wäre, es hat also mit dem Diebstahl an sich eigentlich nichts zu tun. Getoppt wird das ganze aber durch die Dreistigkeit, dass Auto dort einfach über zwei Tage stehen zu lassen, anstatt es sofort auf eigene Initiative reparieren oder abschleppen zu lassen.

Aber selbst wenn das Auto nur wenige Stunden da stehen gelassen worden wäre, hätte man bei der Arztpraxis fragen müssen, ob dies in Ordnung ist. Insofern sehe ich hier keine Chance, das Geld erstattet oder erlassen zu bekommen, da hier erstens falsch geparkt wurde und dann noch so ziemlich alles falsch gemacht wurde, was man falsch machen konnte. Deswegen nur der Tipp: Beim nächsten Mal nur parken, dort wo es erlaubt ist und wenn der Arzt es wirklich dulden sollte, dass dort über Nacht geparkt wird, weil die Parkplätze nicht benötigt werden, in einem solchen Fall dafür sorgen, dass das Fahrzeug so schnell wie möglich entfernt wird und parallel mit der Arztpraxis reden, anstatt einfach zur Arbeit fahren.

Viele Grüße