angenommen man nimmt antibiotika ein, auf deren beipackzettel steht, dass man während der einnahme keine maschinen und nicht auto fahren darf, fühlt sich ansonsten aber fit, BAUT einen autounfall… handelt man dann grob fahrlässig? kann die versicherung die schadensübernahme verweigern?
der arzt und der apotheker haben nicht drauf hingewiesen.
kann die
versicherung die schadensübernahme verweigern?
Nein, aber sie kann Den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Der Unfallgegener soll ja nicht darunter leiden, denn der konnte nichts dafür.
der arzt und der apotheker haben nicht drauf hingewiesen.
Zu Risiken und Nebenwirken verklagen sie ihren Arzt und verhauen sie ihren Apotheker. So (oder so ähnlich?) heisst es doch oder?
Der gesunde Menschenverstand sagt einem doch dass der Beipackzettel nicht als Deko beigelegt wurde, oder?
Nein, aber sie kann Den Versicherungsnehmer in Regress nehmen.
Der Unfallgegener soll ja nicht darunter leiden, denn der
konnte nichts dafür.
Nein, in der Kfz-Haftpflicht war und ist grobe Fahrlässigkeit kein Kriterium, das den Vers.-Schutz entfallen lässt.
Soweit die Fahruntüchtigkeit NICHT durch „Alkohol oder andere berauschende Mittel“ hervorgerufen wurde, besteht volle Deckung.
Bei der Kasko ist es anders… da man grobe Fahrlässigkeit hier wohl durchaus bejahen kann, gibt es entweder gar kein Geld (altes Recht), oder es wird anteilig etwas abgezogen, entsprechend dem „Grad der groben Fahrlässigkeit“ (neues Recht).
Evtl. sieht der Versicherer bedingungsgemäß auch den „Verzicht“ auf die grobe F. vor, dann hat der Kunde praktisch gar keine Konsequenzen zu fürchten.