bei einem Monat Fahrverbot muß der Schein nach der Einspruchsfrist mit Wahl innerhalb 4 Monate abgegeben werden.
Muss sich das Fahrverbot über ein Kalendermonat erstrecken oder kann der Führerschein auch innerhalb eines Monats (zB. 16. eines Monats)abgegeben werden.
Wie wird dann die Zeit berechnet.
bei einem Monat Fahrverbot muß der Schein nach der
Einspruchsfrist mit Wahl innerhalb 4 Monate abgegeben werden.
Muss sich das Fahrverbot über ein Kalendermonat erstrecken
oder kann der Führerschein auch innerhalb eines Monats (zB.
16. eines Monats)abgegeben werden.
Wie wird dann die Zeit berechnet.
Yes. Egal, ob der Monat 31 oder 30 Tage hatte.
Wer die Wahl hat, das Fahrverbot zu schieben, kann das so gestalten, dass das Ende z.B. auch auf das Ende zusammenhängender Feiertage (im akuten Fall wohl zu spät) fällt. Dann wird der FS am letzten Arbeitstag vorher ausgehändigt, weil einen Tag länger wäre eine unzulässige Benachteiligung.
Durch Einbeziehung der Pfingstfeiertage konnte ich damals 2 Tage schinden
HM
PS.: Was haste denn gemacht?
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Hi
normalerweise kann man den FS sogar schon früher abholen, darf aber erst ab dem 16. wieder fahren.
Was @Herr Mayer unten schribt ist Unsinn und gefährlich.
Hallo, das ist kein Unsinn. Wenn, es sei angemerkt, du mich schon anmachst, schreibe gefälligst meinen Nick richtig *g*.
Es ist ein Monat Fv., und ein Monat kann 30 oder 31 Tage haben. Manchmal nur 28, seltener 29.
Bei mir war das so. Das Fv. endete auf Pfingstsonntag. Ich hab ihn am Fr. geholt und im zuständigen LRA sagte man mir wortwörtlich, die 2 Tage zu „erlassen“. Der früheste nächste Termin wäre dann ja erst der Dienstag nach Pfingsten gewesen.
Ich habe meinen Führerschein geküsst, als ich ihn wieder in Händen hielt.
HM
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Muss sich das Fahrverbot über ein Kalendermonat erstrecken
oder kann der Führerschein auch innerhalb eines Monats (zB.
16. eines Monats)abgegeben werden.
Wie wird dann die Zeit berechnet.
Ganz einfach: Der Schein wird zB per Post an die zuständige Stelle gesandt (per Einschreiben mit Rückschein) oder persönlich gegen Empfangsbestätigung abgegeben. Kurz vor Ablauf der Frist bekommt der „Sündiger“ den Schein wieder, nachdem das Nachnahmeentgelt bei der Post beglichen wurde. In den Schreiben steht dann aber auch drin, dass der Führerschein „unabhängig vom postalischen Zugang“ erst ab dem x. des Monats (Eingangsdatum bei der Behörde + 4 Wochen) wieder Gültigkeit besitzt. Auch beim Aushändigen des Scheins muss ne Erklärung unterschrieben werden, dass er erst ab dem X. seine Gültigkeit wieder erlangt hat.
So wars seinerzeit bei mir u dich denke ma, dass ich in den letzten 5 Jahren nichts grundlegendes geändert hat.
Wenn, es sei angemerkt, du mich
schon anmachst, schreibe gefälligst meinen Nick richtig *g*.
War keine Absicht aber leider kann man hier die Treads nicht durchsehen, wie in anderen Foren.
Es ist ein Monat Fv., und ein Monat kann 30 oder 31 Tage
haben. Manchmal nur 28, seltener 29.
jep
Bei mir war das so. Das Fv. endete auf Pfingstsonntag.
Gut möglich,
Ich hab ihn am Fr. geholt
Das wird hier genau so gemacht.
und im zuständigen LRA sagte man mir
wortwörtlich, die 2 Tage zu „erlassen“.
Das ist der Unsinn. Die Behörde kann (vulgo: darf) keine zwei Tage „erlassen“. Du hättest erst ab Pfingssonntag wieder fahren dürfen. Wenn du früher gefahren bist, hast du eine Straftat begangen.
Der früheste nächste
Termin wäre dann ja erst der Dienstag nach Pfingsten gewesen.
Damit wäre eigentlich der früheste Tag für das Abholen des FS gewesen.
Wie gesagt: abholen ist vorzeitig möglich, Fahren ist jedoch bis zum Ablauf verboten
Möglich, dass hier der SB in der Behörde sich vertan hat, oder du es falsch verstanden hast.
Nichts für Ungut, aber das was du unten geschrieben hast, war und ist Unsinn.