ich bin auf der Autobahn mit einem zu geringen Abstand (weniger als 3/10") bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h geblitzt worden.
Bei einer Stellungnahme zu dem Vorfall habe ich die nötigen Angaben ausgefüllt (Name etc.), jedoch habe ich den Verstoß nicht zugegeben. Nun rief mich unser Dorfsheriff an und möchte mich mit dem Photo vergleichen, um den Fahrzeugführer zu ermitteln.
Ich selber habe den Wagen auch geführt, dies wird der Polizist dann auch wohl erkennen.
Laut www.kba.de werde ich mit einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monate belegt. Richtig blöde ist nur, dass ich bereits vor 2 Jahren bereits mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt worden bin, da ich häufiger mal mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt worden bin. Inwieweit kann ich auf die Dauer des zweiten Fahrverbotes Einfluss nehmen? Natürlich bin ich auf den Führerschein angewiesen, da ich jeden Tag 50km zur Arbeit fahre.
Auf das Fahrverbot wirst du keinerlei Einfluss haben.
Du bist bereits in Flensburg erfasst.
Man kann also aus den Akten entnehmen, dass du bereits
„Vorbehandelt“ bist.
Die ZBS wird sich nicht erweichen lassen und dir aufbrummen was aufzubrummen ist.
Es gibt für Dich nur eine Variante: Tacho im Auge behalten und Abstand berücksichtigen.
Als sogenannter „Ersttäter“ hättest du vielleicht eine Chance. Aber mit deinem Vorwort in der Zentralkartei der Verkehrssünder hast du keine Chance.
Gruß Cruiserpeter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Eine Nachfrage hätte ich allerdings noch: Wer trifft die Entscheidung über die Strafe? Sprich, mit wem könnte ich „verhandeln“, dass es nur auf ein einmonatiges Fahrverbot hinausläuft und ggf. eine höhere Geldstrafe. So wie ich auf der Homepage der KBA entnommen habe, kann das Fahrverbot zwischen einem und drei Monate liegen.
Vielen Dank nochmal,
Jakob
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Du kannst bei deiner schriftlichen Äußerung (wenn du durch die Zentrale Bußgeldstelle angeschrieben wirst)
kniefallend um Gnade Bitten.
c.u.
Cruiserpeter
Auf das Fahrverbot wirst du keinerlei Einfluss haben.
Du bist bereits in Flensburg erfasst.
Man kann also aus den Akten entnehmen, dass du bereits
„Vorbehandelt“ bist.
Die ZBS wird sich nicht erweichen lassen und dir aufbrummen
was aufzubrummen ist.
Es gibt für Dich nur eine Variante: Tacho im Auge behalten und
Abstand berücksichtigen.
Als sogenannter „Ersttäter“ hättest du vielleicht eine
Chance. Aber mit deinem Vorwort in der Zentralkartei der
Verkehrssünder hast du keine Chance.
Gruß Cruiserpeter
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin auf der Autobahn mit einem zu geringen Abstand
(weniger als 3/10") bei einer Geschwindigkeit von 112 km/h
geblitzt worden.
Bei einer Stellungnahme zu dem Vorfall habe ich die nötigen
Angaben ausgefüllt (Name etc.), jedoch habe ich den Verstoß
nicht zugegeben. Nun rief mich unser Dorfsheriff an und möchte
mich mit dem Photo vergleichen, um den Fahrzeugführer zu
ermitteln.
Ich selber habe den Wagen auch geführt, dies wird der Polizist
dann auch wohl erkennen.
Laut www.kba.de werde ich mit einem Fahrverbot zwischen einem
und drei Monate belegt. Richtig blöde ist nur, dass ich
bereits vor 2 Jahren bereits mit einem einmonatigen Fahrverbot
belegt worden bin, da ich häufiger mal mit überhöhter
Geschwindigkeit geblitzt worden bin. Inwieweit kann ich auf
die Dauer des zweiten Fahrverbotes Einfluss nehmen? Natürlich
bin ich auf den Führerschein angewiesen, da ich jeden Tag 50km
zur Arbeit fahre.
Hat jemand eine Idee?
Vielen Dank im Voraus,
Jakob
Hallo Cruiserpeter,
erstmal vielen Dank für Deine Antwort. Eine Nachfrage hätte
ich allerdings noch: Wer trifft die Entscheidung über die
Strafe? Sprich, mit wem könnte ich „verhandeln“, dass es nur
auf ein einmonatiges Fahrverbot hinausläuft und ggf. eine
höhere Geldstrafe. So wie ich auf der Homepage der KBA
entnommen habe, kann das Fahrverbot zwischen einem und drei
Monate liegen.
Hallo,sorry dass ich erst jetzt antworte, war im Urlaub. Es gibt durchaus die Möglichkeit ein Fahrverbot zu verhindern, allerdings macht man solche Ausnahmen nur bei Leuten die beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, z.B. Taxi-Fahrer, Fernfahrer etc. Das Fahrverbot soll ja eine Strafe darstellen und nur wenn man durch das Fehlen der Fleppe tatsächlich eingeschränkt wird, dann wird es doch als Strafe empfunden.
Ich würde dir raten bei der Bußgeldstelle einfach anzufragen, mehr kannst du nicht tun.