Liebe Rechtskundige,
gegen einen „Wiederholungstäter“ wurde wg. überhöhter Geschwindigkeit ein 1monatiges Fahrverbot verhängt. Der Betroffene konnte sich innerhalb eines Zeitraums von 4 Monaten aussuchen, wann er seinen Führerschein in Verwahrung gibt. Das tat er denn auch und wählte einen Zeitraum, der beruflich machbar war. Der betreffende Monat hatte 31 Tage. War das einfach nur Pech und hätte es ein Monat wie der Februar mit 28 Tagen auch getan?
Kurz gefragt: Welcher Zeitraum ist unter einem Monat beim Fahrverbot zu verstehen?
Gruß
Wolfgang