Hallo,
wenn jemanden für 1 Monat Fahrverbot verhängt wird, zählt das dann für 30 Tage oder hat man Glück wenn es im Februar ist?
Und wie ist das in der Probezeit, muss dann erst die Nachschulung stattfinden bevor der Führerschein wieder ausgehändigt wird?
wenn jemanden für 1 Monat Fahrverbot verhängt wird, zählt das
dann für 30 Tage oder hat man Glück wenn es im Februar ist?
Es gelten grundsätzlich immer die §§ 186ff BGB, hier §188. Gibt man den Schein am 27. Januar ab, gilt das Fahrverbot bis zum 27. Februar. Gibt man ihn am 28., 29., 30. oder 31. Januar ab, endet die Frist am 28. Februar.