Hallo,
ich bin ehrenamtliche Sanitäterin und Betreuerin beim DRK in NRW. Am Anfang meiner ehrenamtlichen Tätigkeit durfte ich die DRK-Fahrzeute fahren (habe den ehem. Führerschein Kl. 3) … bis ich von meiner psychischen Erkrankung erzählt habe.
Ich habe rezidivierende Depressionen, posttraumatisches Belastungssyndrom und eine Borderlinepersönlichkeitsstörung. Deswegen nehme ich auch Medikamente. Unter diesen Medikamenten habe ich - mit psychiatrischer Erlaubnis - meinen Führerschein gemacht und einige Jahre später auch meinen Personenbeförderungsschein (jm Kinder in Förderschulen zu fahren).
Als ich erwähnte, dass ich unter gesetzlicher Betreuung (auf meine eigene Initiative hin) stehe (Finanzen mit Einwilligungsvorbehalt; Gesundheit-Post und Behörden-Gesundheit … jeweils ohne Einwilligungsvorbehalt) durfte ich nicht mehr Auto fahren. Erst hieß es aus gesundheitlichen Gründen … woraufhin ich darauf hingewiesen habe, dass meine behandelnde Psychiaterin keine Einwände gegen das Führen von Fahrzeugen hat. Dann hieß es ich dürfe es nicht aus juristischen Gründen … näheres wurde mir aber nicht erklärt.
Mein Betreuer ist selbst bei der Freiwilligen Feuerwehr - und versteht das Verbot auch nicht. Ich fahre Roller (45er) und gelegentlich auch Auto … von Freunden.
Kann mir einer erklären, ob das so korrekt ist, dass ich kein Fahrzeut beim DRK fahren darf oder ob das möglicherweise eine vorgeschobene Erklärung sein könnte.
Vielen Dank schon im Voraus,
Agnes Voosen