Fahrverbot beim DRK wg. gesetzlicher Betreuung

Hallo,

ich bin ehrenamtliche Sanitäterin und Betreuerin beim DRK in NRW. Am Anfang meiner ehrenamtlichen Tätigkeit durfte ich die DRK-Fahrzeute fahren (habe den ehem. Führerschein Kl. 3) … bis ich von meiner psychischen Erkrankung erzählt habe.

Ich habe rezidivierende Depressionen, posttraumatisches Belastungssyndrom und eine Borderlinepersönlichkeitsstörung. Deswegen nehme ich auch Medikamente. Unter diesen Medikamenten habe ich - mit psychiatrischer Erlaubnis - meinen Führerschein gemacht und einige Jahre später auch meinen Personenbeförderungsschein (jm Kinder in Förderschulen zu fahren).

Als ich erwähnte, dass ich unter gesetzlicher Betreuung (auf meine eigene Initiative hin) stehe (Finanzen mit Einwilligungsvorbehalt; Gesundheit-Post und Behörden-Gesundheit … jeweils ohne Einwilligungsvorbehalt) durfte ich nicht mehr Auto fahren. Erst hieß es aus gesundheitlichen Gründen … woraufhin ich darauf hingewiesen habe, dass meine behandelnde Psychiaterin keine Einwände gegen das Führen von Fahrzeugen hat. Dann hieß es ich dürfe es nicht aus juristischen Gründen … näheres wurde mir aber nicht erklärt.

Mein Betreuer ist selbst bei der Freiwilligen Feuerwehr - und versteht das Verbot auch nicht. Ich fahre Roller (45er) und gelegentlich auch Auto … von Freunden.

Kann mir einer erklären, ob das so korrekt ist, dass ich kein Fahrzeut beim DRK fahren darf oder ob das möglicherweise eine vorgeschobene Erklärung sein könnte.

Vielen Dank schon im Voraus,

Agnes Voosen

Es kann beides sein. Das kann Dir hier niemand erklären, Du musst das DRK fragen, was die genauen Gründe oder Befürchtungen sind.

Das DRK kann höhere Anforderungen an ihre Fahrer stellen.

bitte überlege mal (versuche unvoreingenommen zu sein) was wohl die Eltern der Kinder sagen würden, wenn Sie erführen, wer da ihre Kinder herumfährt. Welche gesundheitlichen Problem dieser Fahrer hat, die „nur“ mit Medikamenten eingestellt sind. Und das DRK sieht deren mögliche Reaktion voraus und will Dich deshalb nicht mehr als Fahrer einsetzen.

ich habe Verständnis dafür das hier höhere Anforderungen gestellt werden, als beim Führerschein selbst. Schon das mit dem P-Schein kommt mir etwas seltsam vor.
Und ich bin gar nicht mehr so sicher, ob nicht die Verkehrsbehörde sich nicht auch mal melden wird um die Fahrtüchtigkeit zu überprüfen.

mfG
duck313

Beim DRK kann es eben schon hektischer zugehen als wo anders. Und manche holen sich ein posttraumatisches Belastungssyndrom auch bei Einsätzen des DRK.

Es kann also schon sein, dass das DRK höhere Anforderungen stellt als Andere.

Ein Freund von mir wollte unbedingt Militärpilot werden. Da Geld vorhanden ist hat er so früh wie möglich angefangen alle möglichen Flugscheine zu machen.
Er durfte dann alles mögliche und unmögliche, ausser Helikopter, fliegen. Er hat auch einen Schein für Kunstflug mit Passagieren.

Aber den Anforderungen des Militärs hat er nicht ganz entsprochen.

MfG Peter(TOO)

Hallo,
als Mama einer schwerbehinderten Tochter war ich beim Lesen Deiner Frage entsetzt !!!
Ich habe schon die abstrusesten Situationen mit der Busbeförderung erlebt.
Angefangen vom ständig kaputten Bus bis hin zu unfähigen Busbegleitern,die nicht in der Lage sind, auf das Anschnallen der Schüler und ordentlich geschlossene Türen zu achten. Dann stellt sich mir die Frage, wie solche Leute in ernsthaften Notsituationen (Krampfanfällen o.ä.) reagieren wollen :persevere:.
Von mir bekommst Du keinerlei Zusprache!!!
Mao

Hallo Peter,

wir fahren keine Rettungsdiensteinsätze … also nicht mit Sondersignalen. Wir fahren - in aller Ruhe - zu unseren Sanitätseinsätzen, die voraus geplant sind (Datum, Ort, Uhrzeit). Mit Sondersignalen fahren wir nur, wenn wir im Konvoi fahren … und da muss ich nicht unbedingt Fahrerin sein.

LG Agnes

Hallo Duck,

gerade weil ich ja den Personenbeförderungsschein gemacht habe - bei dem man auch Reaktionstests machen muss - wundert es mich ja, warum man mich nicht fahren lässt. Und ich würde im DRK keine Kinder fahren … sondern mit meinen Kollegen zu geplanten Sanitätseinsetzen … nicht im Rettungsdienst und nicht mit Sondersignalen.

LG Agnes

Hallo!
Das ist eine sehr leichtfertige Aussage Deiner Psychiaterin, sie wird ja nicht zur Verantwortung gezogen, wenn es zu einem Unfall kommt, sondern Du. Jeder Autofahrer ist selbst dafür verantwortlich, dass er sich in einem fahrtauglichem Zustand befindet. Was passiert, wenn Du Deine Medikamente nicht zeitgerecht einnehmen kannst oder zu Hause vergisst. Lässt Du dann das Fahrzeug stehen und lässt Dich und Deine Insassen abholen, oder riskierst Du einen Unfall? Dieses Risiko will die DRK nicht eingehen, was ich vollkommen verstehe, denk mal darüber nach.
MfG
airblue21

Sieh es einfach so: Da käme jemand mit Führerschein, P-Schein, … zu Dir, und will dein Auto fahren. Musst Du es ihm dann geben? Nein, und das DRK muss Dir auch keinen Wagen anvertrauen, egal ob Du grundsätzliche Voraussetzungen hierzu erfüllen würdest. Es ist einfach Sache des DRK, wem sie aufgrund welcher Kriterien ein Fahrzeug (auch noch mit Passagieren) anvertrauen, oder nicht.

Das legt im Notfall dann wer genau fest?

Und hast Du Dir schon mal überlegt, was Du machst, wenn während der Fahrt einer der Beförderten ausrastet und Stress macht? In einer Situation, in der Du vielleicht nicht grad mal rechts ran fahren kannst?

Sorry, ich finde das unverantwortlich!
Gruß
anf

Was genau sagt ein Reaktionstest bitte über das Verhalten in Stresssituationen zu tun?
Gruß
anf