Fahrverbot erteilen

Hallo Leute,

Es gibt ja einen Monat Fahrverbot, wenn man innerhalb eines Jahres 2 mal mit über 25km/h geblitzt oder erwischt wird. Wenn dies in Unterschiedlichen Bundesländern oder Landkreisen geschiet frage ich mich ob da bei dem 2. Bußgeldbescheid schon das Fahrverbot mit verhängt wird oder ob dieses bei solch einer Zusatzregelung mit einem extra Brief kommt, da bei dem eigentlichen Vergehen eventuell kein Fahrverbot vorliegt (2 mal vll zwischen 26 und 30 km/h zu schnell). Kann überhaupt ein Fahrverbot ohne Bußgeldbescheid verschickt werden?

MfG RSC

Hallo,

Im außergerichtlichen Verfahren ( z.B. Rotlichtverstoß )ist neben der
zu zahlenden Gesamtsumme normalerweise auch auch ein auftretendes
Fahrverbot im Strafbefehl mit Dauer und Abgabefrist der FE genannt.
In der Probezeit sieht es etwas anders aus, da hier nach Schwere des
Verstoßes geurteilt würde. ( A und B - Verstöße )
Hier könnte noch separat Post von der Führerscheinstelle folgen.

mfg

nutzlos

Hi,

bei einem zweiten Verstoß wird normalerweise das Bußgeld erhöht und ein Fahrverbot ausgesprochen. Die Verstöße sind in Flensburg eingetragen und werden vor dem ausstellen des Bußgeldbescheid abgefragt. Steht da nichts drin, wird nur der reguläre Satz verhängt. Es kann also sein das abgefragt wurde bevor der erste Verstoß eingetragen wurde.

Q-Gruß

Hallo,

Danke für die Antwort.
Also kann man davon ausgehen das kein extra Brief mit Fahrverbot mehr versendet wird, nachdem auch der zweite Bußgeldbescheide rechtskräftig geworden ist.
Wie lange dauert es denn bis ein Verkehrsverstoß in Flensburg eingetragen wird?

MfG RSC

Also kann man davon ausgehen das kein extra Brief mit
Fahrverbot mehr versendet wird, nachdem auch der zweite
Bußgeldbescheide rechtskräftig geworden ist.

Hi,

mit der Rechtskraft ist das Verfahren abgeschlossen, da darf nicht mehr nachgelegt werden.

Wie lange dauert es denn bis ein Verkehrsverstoß in Flensburg
eingetragen wird?

Keine Ahnung,
wird von der Bußgeldstelle abhängen wie schnell die arbeiten.

Q-Gruß