Hallo,
ich werde im Juni 2011 ein neues Kniegelenk bekommen. Der Orthopäde in Hamburg sagte mir, dass ich danach 6 Monate nicht mit dem PKW fahren darf. Der operierende Arzt sprach von 3 Monaten.
Was ist richtig, auch aus rechtlichen Gründen ?
Es kann beides richtig sein-das muss allein der Arzt entscheiden.
MfG
Waldemar
Hallo,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Ich werde mich mit beiden Ärzten unterhalten.
Peter
Es kann beides richtig sein-das muss allein der Arzt
entscheiden.
MfG
Waldemar
Tut mir leid, ich bin leider kein Jurist und kann somit folgende Frage nicht beantworten.
Mit Versicherungsrecht hat diese Frage nichts zu tun.
Gruß Merger
Medizinisch kann ich die Frage natürlich nicht beantworten, letztlich ist hier die Aussage des Arztes sowie der Heilverlauf maßgeblich.
Im Falle eines Unfalls wird dies letztlich auch maßgeblich sein, ob z. B. versicherungsrechtlich der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gemacht werden kann. Wenn ja bedeutet dies im Zusammenhang mit einem Kaskoschaden, dass der Versicherer die Leistung teils bzw. je nach Schwere vollständig verweigern kann, wenn die Erkrankung unfallursächlich ist. Ob der Einwand der groben Fahrlässigkeit in Ihrem Vertrag ausgeschlossen ist, hängt vom vertraglichen Einzelfall ab.
Wie gesagt ist hier jedoch die medizinische Beurteilung des Einzelfalls erforderlich.
Moin peter,
dass ist nun eine Frage, die wohl aus Versicherungssicht kaum zu beantworten ist. Die Ärzte werden zunächst als Massstab den Heilungsprozess anlegen.
Rechtlich sehe ich persönlich das so: wenn etwas passiert und die Ursache in der OP zu sehen ist, wird man eine Schuld oder Mitschuld erkennen. Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden, unterliegen nie dem Versicherungsschutz. Grobe Fahrlässigkeit, und das könnte man in dem geschilderten Fall so sehen, werfen immer Probleme auf. Ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen, frisch operiert ein Kfz zu lenken.
Noch ein Hinweis: hilfreich könnte hier eine Anfrage beim Bundesverband der Kfz-Versicherer sein.
Gruß
Reimar Marben
Hallo Reimar,
vielen Dank für deine schnelle Antwort. Du hast mir wirklich sehr geholfen. Ich werde mich an den genannten Bundesverband wenden.
Peter
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Damit ist mir schon mal geholfen.
Peter
Hallo Merger,
ich danke Dir trotzdem für die schnelle Antwort.
Peter
Tut mir leid, ich bin leider kein Jurist und kann somit
folgende Frage nicht beantworten.
Mit Versicherungsrecht hat diese Frage nichts zu tun.
Gruß Merger
Hallo Herr Kienbaum,
mit dieser Frage sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Patientenrecht wenden - in diesem Forum sind Sie falsch…
Besten Gruß USKO
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Hallo USKO,
ich danke trotzdem für die Antwort.
Peter Kienbaum
Hallo Peter,
also rechtliche Gründe ein Fahrverbot auszusprechen sind mir nicht bekannt ,natürlich musst Du erst wieder vollkommen beweguungsfähig sein um Auto fahren zu können ,aber ein Verbot kann Dir niemand erteilen wenn Du selbst der Meinung bist wieder fähig zu sein ein Fahrzrug zu führen.
Was Dir der Arzt rät ist eine andere Sache.
Mit frdl Grüssen Tine
Alles roger…
MfG USKO
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Hallo USKO,
ich danke trotzdem für die Antwort.
Peter Kienbaum
Hallo tine,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ich werde mich nach der OP mit den Ärzten unterhalten und diese entscheiden lassen wann ich wieder fahren kann.
Peter
Hallo Peter,
diese Frage ist bei mir nicht wirklich gut aufgehoben. Hier sollte ein Verkehrsjurist anfragen. Für den Bereich der Versicherung kann ich sagen, sollte es zu einem Unfall kommen wird der Versicherer die Einrede der groben Fahrlässigkeit geltend machen. Dies kann in der Vollkasko zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, in der Haftpflicht wird es zu Regressansprüchen führen.
Hallo Michael,
ich danke Dir für Deine Antwort. Ich werde mich jetzt an die zuständige Krankenkasse wenden und zusätzlich mit einem Verkehrsjuristen sprechen.
Peter
Hallo,
nach meinem Kenntnisstand besteht hier keine fixe Regel, der Führerschein bleibt gültig. Sollte es allerdings zu einem Unfall kommen und die Unfallursache steht in Kausalität zu der vorliegenden Einschränkung kann der Versicherer Sie (bedingt) in Regreß nehmen. Sollte es durch die Operation auf Dauer zu einer Einschränkung kommen ist der sichere Weg eine Untersuchung bei der PMU. Hier wird dann festgelegt und im Führerschein dokumentiert, welche Hilfen im Fzg. eingebaut werden müssen.
Viel Erfolg bei der OP
Gruss
Hill
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde mich abschließend mit den Ärzten und der Krankenkasse unterhalten müssen. Das letzte Wort haben aber die Ärzte.
Peter Kienbaum
Hallo,
tut mir leid; leider kann ich nicht weiterhelfen! Alles Gute!
Charly-Heinz
Hallo,
ich danke trotzdem für die Antwort.
Peter
Hallo,
tut mir leid; leider kann ich nicht weiterhelfen! Alles Gute!
Charly-Heinz