Fahrverbot. Ob und wo den Führerschein abgeben

Hey Leute. Muss meinen Führerschein für 2 Monate abgeben.

Nun die erste Frage: Im Brief steht: Das Fahrverbot wird wirksam, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt ist oder wenn Sie innerhalb der Ihnen zugebilligten Frist von vier Monaten Ihren Führerschein nicht übersandt oder abgeliefert haben.

Bedeutet das, dass wenn ich den Führerschein nicht abgegeben habe der das Fahrverbot AUTOMATISCH eintritt? Auch wenn ich immer noch den Lappen besitze. Das heisst ich MUSS ihn gar nicht abgeben sondern darf einfach nur nicht FAHREN?

Die zweite Frage: WO soll ich ihn den Abgeben. Polizei weis von nichts. Der Brief kam aus Kassel. Soll ich ihn per Post schicken? Ich habe nur noch 2 Tage Zeit.

Hallo Russty,
das Fahrverbot beginnt erst, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wurde. Das heisst, der Führerschein muß bei der Polizei hinterlegt werden. Ich würde mit dem Schreiben aus Kassel zur nächsten Polizeidienststelle gehen und dort den Führerschein hinterlegen. Nach 2 Monaten kann man dann den Führerschein bei der gleichen Polizeidienststelle abholen.
MfG
Reinhard Friedrich

Normal dann in Kassel abgeben.
Aber normal ist Amtshilfe möglich bei der Polizei oder Verwaltungsbehörde vorort.

Gruß M