Hallo,
ein Mensch hätte (angeblich nur) 1 Joint geraucht. Nach 3 Tagen käme er in eine Verkehrskontrolle. Dabei würden nach Blutentnahme Cannabis Rückstände im Blut nachgewiesen.
Bußgeldbescheid: 500.- €, 1 Monat Fahrverbot, 4 Punkte zuzüglich div. Kosten.
Rechtsbehelfsbelehrung mit Hinweis auf Zeitkorridor, in dem die Fahrkarte abgegeben werden soll.
Soweit i.O.
Zwei Tage später Bescheid der Führerscheinstelle mit der Anordnung des Entzugs der Fahrerlaubnis. Auf 5 Seiten sachliche und sehr ausführliche Begründung der Zweifel an der Eignung, weiterhin ein Kraftfahrzeug zu führen.
Meine Frage:
Kärtchen für 1 Monat abgeben, Bußgeld bezahlen = erledigt, oder
Kärtchen abgeben, anschliessend MPU und Führerschein neu beantragen?
(RS-Deckung hätte ich abgelehnt und den § 39 VVG gegen VN verwendet)
Bußgeld muss, sollte der Bußgeldbescheid rechtskräftig werden, bezahlt werden. Da gibt es kein „oder“
Die Frist zum Entzug der Fahrerlaubnis dürfte so eng sein das ein Fahrverbot nicht mehr angetreten werden kann.
anschliessend MPU und Führerschein neu
beantragen?
Auf das wird es hinauslaufen.
Wobei, der Text auch etwas anders lauten könnte, im Sinne von,
bis zum XX.XX.XXXX eine erfolgreiche MPU vorlegen, sonst wird die Karte gelocht.
Dann muss aber das Fahrverbot in der 4Montefrist angetreten werden.
Es kommt eben darauf an was die Führerscheinstelle geschrieben hat.
Bußgeld muss, sollte der Bußgeldbescheid rechtskräftig werden,
bezahlt werden.
Das ist schon klar
Da gibt es kein „oder“
Stutzig gemacht hat eigentlich nur das zweifache „Sanktionsangebot“ in ein und derselben Sache.
Die Frist zum Entzug der Fahrerlaubnis dürfte so eng sein das
ein Fahrverbot nicht mehr angetreten werden kann.
Dem ist so. Steht klar drin, dass ab Zugang wirksam. Zugang ist unstreitig.
anschliessend MPU und Führerschein neu
beantragen?
Auf das wird es hinauslaufen.
Das war auch meine Interpretation.
Wobei, der Text auch etwas anders lauten könnte, im Sinne von,
bis zum XX.XX.XXXX eine erfolgreiche MPU vorlegen, sonst wird
die Karte gelocht.
War ganz klar formuliert, sinngemäss: „Entzug der Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung…“
Dann muss aber das Fahrverbot in der 4Montefrist angetreten
werden.
Das hat sich dann wohl erledigt.
Es kommt eben darauf an was die Führerscheinstelle geschrieben
hat.
S.o. Begründung sinngemäss (komprimiert):"…Der Schutz der anderen Verkehrsteilnehmer ist ein höherwertiges Rechtsgut gegenüber Ihrem Interesse, ein Fahrzeug führen zu dürfen…"
hingegen ist die Überprüfung (MPU) ob jemand tauglich für den
Verkehr ist, keine Strafe.
Auch klar.
Möglicherweise habe ich mich auch nicht präzise genug ausgedrückt.
Bußgeldbescheid, Eingang 13.07. = 1 Monat Fahrverbot
Führerscheinstelle, Eingang 15.07. = Sofortiger Entzug der Karte.
MPU wurde nicht verlangt, nur Zweifel an der Eignung zum Ausdruck gebracht, der Entzug damit auch begründet. MPU wird wohl erst das Thema bei der Neubeantragung.
Ich sehe das also so, dass das im Bußgeldbescheid ausgesprochene Fahrverbot vom Entzug quasi „überlagert“ wird und somit hinfällig ist.
Mal ein ganz neuer Ansatz (auch wenn es vermutlich für einen Widerspruch längst zu spät ist):
Wenn jemand drei Tage, nachdem er Cannabis konsumiert hat, getestet wird, dürfte die Konzentration im Blut so gering sein, dass sie vielleicht noch nachweisbar ist, aber eine solche Rechtsfolge wohl doch eher nicht rechtfertigt. (Nachweisbar sind Cannabis-Rückstände noch Wochen nach der Einnahme, man geht von bis zu 6 Monaten(!) aus)
Der Test dient ja nicht der Vorbeugung vor Missbrauch von Betäubungsmitteln, sondern er dient der Gewährleistung der Sicherheit im Verkehr.
Schon aus dieser Überlegung heraus hätte ich Widerspruch eingelegt. Aber dazu isses vermutlich jetzt zu spät.