Fahrverbot => Umlegung auf Geldstrafe möglich?

Hallo,

wenn aufgrund eines Nicht-Einhaltens des Mindestabstands ein Fahrverbot für 1 Monat ausgesprochen wird, der Führerscheininhaber aber beruflich darauf angewiesen ist (Eilbote=kein Führerschein=keine Arbeitsausführung möglich), ist die Umlegung des Fahrverbots auf eine Geldstrafe möglich?

Für Aufklärung dankbar
Anke

hi

wenn aufgrund eines Nicht-Einhaltens des Mindestabstands ein
Fahrverbot für 1 Monat ausgesprochen wird, der
Führerscheininhaber aber beruflich darauf angewiesen ist
(Eilbote=kein Führerschein=keine Arbeitsausführung möglich),
ist die Umlegung des Fahrverbots auf eine Geldstrafe möglich?

wenn man

  • einen guten Rechtsanwalt und
  • gute Gründe hat , ausserdem
  • an einen milde gestimmten Richter gerät, der einem abnimmt
  • dass man das wirklich nie wieder tun will/wird und
  • vorher noch nicht wirklich unangenehm aufgefallen ist

KANN das funktionieren

Gruß h.

hi

Hallo von mir,

wenn man

  • einen guten Rechtsanwalt und

Braucht man nicht

  • gute Gründe hat ,

Das ja,
außerdem sollte die Akte in Fl keine Einträge erhalten

  • an einen milde gestimmten Richter gerät,

Das darf auch die Behörde entscheiden

  • dass man das wirklich nie wieder tun will/wird und

auf BLABLA hört doch keiner

KANN das funktionieren

muss nicht

Gruß
HaWeThie

wenn man

  • einen guten Rechtsanwalt und

Braucht man nicht

ich bin auch nur bedingt Anhänger dieser Zunft, ist aber mit Sicherheit von Vorteil

  • gute Gründe hat ,

Das ja,
außerdem sollte die Akte in Fl keine Einträge erhalten

wohl wahr

  • an einen milde gestimmten Richter gerät,

Das darf auch die Behörde entscheiden

Welche Behörde??? Bekomm ich einen Bußgeldbescheid und lege Widerspruch ein, dann lande ich zwangsläufig vor Gericht.
Okay, das Gericht ist auch eine Behörde

  • dass man das wirklich nie wieder tun will/wird und

auf BLABLA hört doch keiner

Reue hat noch nie geschadet - muss nur echt sein und keine BLABLA

KANN das funktionieren

muss nicht

Nein, muss nicht - aber kann

Gruß
HaWeThie

Gruß hatchbeck

Hallo!

Generell möglich, wenn keine Punkte o.ö., das weißt Du bereits.

Die Begründungen, „Vielfahrer sind routinierter und dürfen deshalb nicht so hart bestraft werden“ oder „ich brauche meinen Führerschein beruflich“ können nach hinten losgehen. Manche Richter behalten die Strafe bei oder verschärfen sie sogar mit der Begründung „gerade Vielfahrer sollten sie Regeln kennen“ und „wenn man den FS so dringend braucht, sollte man gerade aufpassen“.

Das ist zwar vollkommen weltfremd, aber eben manchmal die gelebte Realität.

Hat der Delinquent sich die Beweismittel bereits zusammen mti einem Anwalt angesehen?

Das würde ich, obwohl kein Jurist, immer machen.

Gruß,
M.

Das darf auch die Behörde entscheiden

Welche Behörde??? Bekomm ich einen Bußgeldbescheid und
lege Widerspruch ein, dann lande ich zwangsläufig vor Gericht.
Okay, das Gericht ist auch eine Behörde

Hi
Wenn du Einspruch gegen eine Bußgeldbescheid einlegst, dann mit Sicherheit bei der Behörde, die den Bescheid erlässt. Wenn du zu dem Einspruch irgendetwas schreibst, prüft die Behörde, ob sie deinem Ansinnen stattgibt oder nicht - Wenn nicht (und nur dann) landet das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft und schließlich zur Entscheidung bei Gericht.
Bis dahin ist die Bußgeldstelle die zuständige Behörde mit allen Rechten, die das Verfahren betrifft.

Gruß
HaWeThie