wenn aufgrund eines Nicht-Einhaltens des Mindestabstands ein Fahrverbot für 1 Monat ausgesprochen wird, der Führerscheininhaber aber beruflich darauf angewiesen ist (Eilbote=kein Führerschein=keine Arbeitsausführung möglich), ist die Umlegung des Fahrverbots auf eine Geldstrafe möglich?
wenn aufgrund eines Nicht-Einhaltens des Mindestabstands ein
Fahrverbot für 1 Monat ausgesprochen wird, der
Führerscheininhaber aber beruflich darauf angewiesen ist
(Eilbote=kein Führerschein=keine Arbeitsausführung möglich),
ist die Umlegung des Fahrverbots auf eine Geldstrafe möglich?
wenn man
einen guten Rechtsanwalt und
gute Gründe hat , ausserdem
an einen milde gestimmten Richter gerät, der einem abnimmt
dass man das wirklich nie wieder tun will/wird und
vorher noch nicht wirklich unangenehm aufgefallen ist
ich bin auch nur bedingt Anhänger dieser Zunft, ist aber mit Sicherheit von Vorteil
gute Gründe hat ,
Das ja,
außerdem sollte die Akte in Fl keine Einträge erhalten
wohl wahr
an einen milde gestimmten Richter gerät,
Das darf auch die Behörde entscheiden
Welche Behörde??? Bekomm ich einen Bußgeldbescheid und lege Widerspruch ein, dann lande ich zwangsläufig vor Gericht.
Okay, das Gericht ist auch eine Behörde
dass man das wirklich nie wieder tun will/wird und
auf BLABLA hört doch keiner
Reue hat noch nie geschadet - muss nur echt sein und keine BLABLA
Generell möglich, wenn keine Punkte o.ö., das weißt Du bereits.
Die Begründungen, „Vielfahrer sind routinierter und dürfen deshalb nicht so hart bestraft werden“ oder „ich brauche meinen Führerschein beruflich“ können nach hinten losgehen. Manche Richter behalten die Strafe bei oder verschärfen sie sogar mit der Begründung „gerade Vielfahrer sollten sie Regeln kennen“ und „wenn man den FS so dringend braucht, sollte man gerade aufpassen“.
Das ist zwar vollkommen weltfremd, aber eben manchmal die gelebte Realität.
Hat der Delinquent sich die Beweismittel bereits zusammen mti einem Anwalt angesehen?
Welche Behörde??? Bekomm ich einen Bußgeldbescheid und
lege Widerspruch ein, dann lande ich zwangsläufig vor Gericht.
Okay, das Gericht ist auch eine Behörde
Hi
Wenn du Einspruch gegen eine Bußgeldbescheid einlegst, dann mit Sicherheit bei der Behörde, die den Bescheid erlässt. Wenn du zu dem Einspruch irgendetwas schreibst, prüft die Behörde, ob sie deinem Ansinnen stattgibt oder nicht - Wenn nicht (und nur dann) landet das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft und schließlich zur Entscheidung bei Gericht.
Bis dahin ist die Bußgeldstelle die zuständige Behörde mit allen Rechten, die das Verfahren betrifft.