Fahrverbot und Beruf

Hallo liebe Wissende,

ein Kollege hat mir erzählt, dass er (Berufskraftfahrer) neulich geblitzt wurde und normalerweise ein Fahrverbot bekäme. Nachdem er dieses Jahr wegen einer ähnlichen Sache schon 4 Wochen „pausieren“ musste, meint er, es gebe einen Paragraphen, der besagt, dass er das Fahrverbot bei Zahlung eines höheren Bußgeldes abwenden köntte, da er als Berufskraftfahrer sonst seinen Job verliert und das eine unbillige Härte darstelle. Das ist doch Käse, oder gibt es da wirklich gesetzliche Bestimmungen oder entsprechende Urteile? Ich kann mir ja vorstellen, dass es bei „Ersttätern“ noch einen Gestaltungsspielraum gibt, aber mein Kollege verfügt bereits über ein ansehnliches Punktekonto in Flensburg…

Gruß

HariBoo

Hallo,

ein Kollege hat mir erzählt, dass er (Berufskraftfahrer)
neulich geblitzt wurde und normalerweise ein Fahrverbot
bekäme. Nachdem er dieses Jahr wegen einer ähnlichen Sache
schon 4 Wochen „pausieren“ musste, meint er, es gebe einen
Paragraphen, der besagt, dass er das Fahrverbot bei Zahlung
eines höheren Bußgeldes abwenden köntte, da er als
Berufskraftfahrer sonst seinen Job verliert und das eine
unbillige Härte darstelle. Das ist doch Käse, oder gibt es da
wirklich gesetzliche Bestimmungen oder entsprechende Urteile?
Ich kann mir ja vorstellen, dass es bei „Ersttätern“ noch
einen Gestaltungsspielraum gibt, aber mein Kollege verfügt
bereits über ein ansehnliches Punktekonto in Flensburg…

leider ist das kein Käse sondern liegt wohl im Ermessensspielraum des Richters. Ich persönlich bin der Ansicht, daß man gerade von einem Berufskraftfahrer erwarten sollte, daß er sich besonders ordentlich benimmt. Hinzu kommt, daß man gerade jemandem, der einige zigtausend Kilometern auf der Straße zubringt, ganz besonders deutlich erklären sollte, wie der Hase läuft und ihm nicht noch zusätzliche Rabatte gewähren sollte.

Gruß,
Christian

Auch hallo.

Diesen Ablasshandel scheint es schon aus gutem Grund nicht zu geben: http://www.drb.de/?http://www.drb.de/pages/html/stel… , http://www.google.de/search?hl=de&q=%22Fahrverbot%22…

HTH
mfg M.L.

***Werbung***
http://de.news.yahoo.com/050426/286/4icpn.html

Hallo nochmal,

ich habs dann gerade noch zum Nachlesen gefunden:
http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/va_2001_104ff.htm

Gruß,
Christian

Hallo

leider ist das kein Käse sondern liegt wohl im
Ermessensspielraum des Richters. Ich persönlich bin der
Ansicht, daß man gerade von einem Berufskraftfahrer erwarten
sollte, daß er sich besonders ordentlich benimmt.

Gestern kam grad einNurteil von irgendeinem Oberlandesgericht, dass ein 2 Monatiges Fahrverbot, eben aus dem Grund , in eine höhere Geldstrafe umgewandelt hat
Hinzu kommt,

daß man gerade jemandem, der einige zigtausend Kilometern auf
der Straße zubringt, ganz besonders deutlich erklären sollte,

Dann hast du mit Verlaub, keine Ahnung wie es in der Branche zugeht, wenn dein Chef dir erklärt , du hast dann und dann da zu sein, unterwegs noch ein Stau, vielleicht ne Panne etc. ortsunkundig und was weiss ich alles

wie der Hase läuft und ihm nicht noch zusätzliche Rabatte
gewähren sollte.

Selbst die Polizei räumt diesen insgesamten gesellschaftlichen Druck ja mittlerweile ein

aber deswegen hab ich mich aus der Branche nämlich auch verabschiedet, weil du als AN letztendlich der Dumme bist

Gruß,
Christian

LG
Mikesch

Hinzu kommt,

daß man gerade jemandem, der einige zigtausend Kilometern auf
der Straße zubringt, ganz besonders deutlich erklären sollte,

Dann hast du mit Verlaub, keine Ahnung wie es in der Branche
zugeht, wenn dein Chef dir erklärt , du hast dann und dann da
zu sein, unterwegs noch ein Stau, vielleicht ne Panne etc.
ortsunkundig und was weiss ich alles

Und deswegen darf ein Berufskraftfahrer alle Verkehrsregeln mißachten? Wenn jemand ein notorischer Raser ist, ist eigentlich gleichgültig, ob er das beruflich oder als Hobby betreibt. Uneigentlich jedoch stellt ein Berufskraftfahrer als Vielfahrer ein höheres Risiko dar. Wenn er sich auch durch bisherige Bestrafung nicht belehren ließ, dann gibt es keinen Grund davon auszugehen, daß er das zukünftig anders handhabt. Erst recht nicht, wenn man ihn noch dadurch belohnt, daß man sein Fahrverbot in eine Geldbuße umwandelt bzw. ihn – anders formuliert – wieder auf die Menschheit losläßt.

Übrigens sind auch Taxifahrer Berufskraftfahrer und bei denen gibt es recht keinen Grund, daß die mit Fahrgast durch die Straßen brettern, rote Ampeln ignorieren und beim Abbiegen eher auf den Winkel der Schräglage des Fahrzeugs als auf Fußgänger achten.

Im übrigen möchte ich mal hören, daß ein Bankangestellter von einem Betrugsvorwurf oder ein Lehrer vom Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs von Schülern freigesprochen wird, weil die ärmsten sonst ihren Beruf nicht wieder ausüben könnten.

Gruß,
Christian

3 „Gefällt mir“

Hi!

Hinzu kommt,

daß man gerade jemandem, der einige zigtausend Kilometern auf
der Straße zubringt, ganz besonders deutlich erklären sollte,

Dann hast du mit Verlaub, keine Ahnung wie es in der Branche
zugeht, wenn dein Chef dir erklärt , du hast dann und dann da
zu sein, unterwegs noch ein Stau, vielleicht ne Panne etc.
ortsunkundig und was weiss ich alles

So sieht es leider aus.
Wer beruflich auf das Auto oder den LKW angewiesen ist, hat üblicherweise nicht alle Zeit der Welt.

Und deswegen darf ein Berufskraftfahrer alle Verkehrsregeln
mißachten?

Nein.

Wenn jemand ein notorischer Raser ist, ist
eigentlich gleichgültig, ob er das beruflich oder als Hobby
betreibt.

Ich denke nicht, dass es in der Vielzahl der Fälle um „notorische Raser“ geht. In Deutschland ist der FS schon wegen sehr geringer Vergehen für 1 Monat weg. So z.B. Tempo 91 auf einer Straße mit 60er Limit. Die Ständlerstr. in München ist jedoch nachts so gut wie nicht befahren, verfügt über jeweils 2 Spuren pro Richtung und ist locker gut für 120 Km/h. Dies nur als eines der vielen beispiele für völlig realitätsferne Limits, deren Überschreitung täglich tausendfach passiert. Einmal wird dann geblitzt und schon ist die Stadtkasse wieder voll…

Uneigentlich jedoch stellt ein Berufskraftfahrer als
Vielfahrer ein höheres Risiko dar.

Das kann ich nicht nachvollziehen.
Ich als Vielfahrer meine, mein Fahrzeug überdurchschnittlich gut zu beherrschen, da ich täglich viele Situationen erlebe, die der reine Stadtfahrer nie erleben wird.

Wenn er sich auch durch
bisherige Bestrafung nicht belehren ließ, dann gibt es keinen
Grund davon auszugehen, daß er das zukünftig anders handhabt.

Weshalb auch? Wenn das Vergehen nicht wirklich hart ist, sollte eine Geldstrafe ausreichen. Führerscheinentzug ist m.E. für Leute sinnvoll, die mit 150 durch die Stadt jagen.
Wenn man auf der Autobahn kruzzeitig etwas dichter auffährt, weil der Vordermann sowieso schon rechts blinkt und gleich rüberfährt und sich eine Vollbremsung nicht mehr lohnt, ist ein FS-Entzug Schwachsinn.

gsvorwurf oder ein Lehrer vom Vorwurf des sexuellen
Mißbrauchs von Schülern freigesprochen wird, weil die ärmsten
sonst ihren Beruf nicht wieder ausüben könnten.

Was ist das denn für ein vergleich?
Die Kriminalisierung des Autofahrers wird ja von den rotgrünen Sozialisten seit Jahren forciert. Von Dir hätte ich allerdings etwas mehr Realitätssinn in diesem Zusammenhang erwartet, Christian.

Grüße,

Mathias

Hallo,

ich machs kurz: Nur weil Du meinst, daß Du ein guter Autofahrer bist, heißt das nicht, daß Du einer bist. Nur weil Du möglicherweise ein guter Autofahrer bist, heißt das noch lange nicht, daß andere Menschen, die viel Zeit auf der Straße verbringen, auch gute Autofahrer sind. Genauer: Du müßtest eigentlich genau wissen, daß das nicht so ist. Daß wir bei der Qualität der Autofahrer auf den Autobahnen einer Meinung sind, hat sich ja nicht nur einmal herauskristallisiert.

So sieht es leider aus.
Wer beruflich auf das Auto oder den LKW angewiesen ist, hat
üblicherweise nicht alle Zeit der Welt.

Das kann aber nicht bedeuten, daß man die Verkehrsregeln systematisch mißachtet und dann sogar eine Sonderbehandlung erwartet.

Wenn jemand ein notorischer Raser ist, ist
eigentlich gleichgültig, ob er das beruflich oder als Hobby
betreibt.

Ich denke nicht, dass es in der Vielzahl der Fälle um
„notorische Raser“ geht. In Deutschland ist der FS schon wegen
sehr geringer Vergehen für 1 Monat weg. So z.B. Tempo 91 auf
einer Straße mit 60er Limit. Die Ständlerstr. in München ist
jedoch nachts so gut wie nicht befahren, verfügt über jeweils
2 Spuren pro Richtung und ist locker gut für 120 Km/h.

Kannst Du ändern lassen, sobald Du die entsprechende Position in der Verwaltung erreicht hast. Bis dahin gelten die Verkehrsregeln und solange gehören alle gleich bestraft.

Uneigentlich jedoch stellt ein Berufskraftfahrer als
Vielfahrer ein höheres Risiko dar.

Das kann ich nicht nachvollziehen.

Da standen noch ein paar Zeilen davor, aus denen hervorging, daß sich das auf Verkehrssünder bezog. Wenn einer 500 Kilometer im Jahr fährt und dabei ständig besoffen ist, stellt er ein geringeres Risiko dar, als wenn einer 50.000 Kilometer im Jahr fährt und dabei ebenfalls betrunken ist. Ähnlich stellt es sich dar, wenn jemand notorisch zu schnell fährt. Einfache Mathematik.

gsvorwurf oder ein Lehrer vom Vorwurf des sexuellen
Mißbrauchs von Schülern freigesprochen wird, weil die ärmsten
sonst ihren Beruf nicht wieder ausüben könnten.

Was ist das denn für ein vergleich?

Das ist der Versuch, deutlich zu machen, was hinter der Argumentation Berufskraftfahrer braucht Fühererschein, also kommt er bei einer Bestrafung besser weg, als der Freizeitfahrer, für eine seltsame Einstellung steckt.

Die Kriminalisierung des Autofahrers wird ja von den rotgrünen
Sozialisten seit Jahren forciert. Von Dir hätte ich allerdings
etwas mehr Realitätssinn in diesem Zusammenhang erwartet,
Christian.

Vollkommen unnötige Bemerkung, die dazu führt, daß unser Gespräch an dieser Stelle zuende ist.

C.

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hi!

ich machs kurz: Nur weil Du meinst, daß Du ein guter
Autofahrer bist, heißt das nicht, daß Du einer bist.

Richtig. Wie fast alles, ist auch meine Meinung über mich relativ…

Nur weil
Du möglicherweise ein guter Autofahrer bist, heißt das noch
lange nicht, daß andere Menschen, die viel Zeit auf der Straße
verbringen, auch gute Autofahrer sind.

Die Wahrscheinlichkeit ist höher.

Genauer: Du müßtest
eigentlich genau wissen, daß das nicht so ist.

Ich weiß, dass Vielfahrer üblciherweise die besseren Autofahrer sind.
Man muss nur einmal Montag um 9.00 Uhr München-Nürnberg fahren und Sonntag um 9.00 Uhr. Dann ist alles klar.

Daß wir bei der
Qualität der Autofahrer auf den Autobahnen einer Meinung sind,
hat sich ja nicht nur einmal herauskristallisiert.

Richtig.

So sieht es leider aus.
Wer beruflich auf das Auto oder den LKW angewiesen ist, hat
üblicherweise nicht alle Zeit der Welt.

Das kann aber nicht bedeuten, daß man die Verkehrsregeln
systematisch mißachtet

Doch, das heißt es. Ich sage das so hart, weil 99% der Vielfahrer immer die obligatorischen 20 Km/h über Limit fahren.
Ich sehe das jedoch noch nicht als systematische Mißachtung der Verkehrsregeln an, dieser begriff ist mir dafür zu hart…:wink:

und dann sogar eine Sonderbehandlung
erwartet.

Die Frage lautet ganz einfach: entweder de Leuten wegen jedem Schwachsinn den FS entziehen und mehr Arbeitslose füttern, oder eine realistiche Unterscheidung zwischen erfahrenen Berufsfahrern und Sonntagskutschern/sehr jungen Fahrern treffen.

Wenn jemand ein notorischer Raser ist, ist
eigentlich gleichgültig, ob er das beruflich oder als Hobby
betreibt.

Ich denke nicht, dass es in der Vielzahl der Fälle um
„notorische Raser“ geht. In Deutschland ist der FS schon wegen
sehr geringer Vergehen für 1 Monat weg. So z.B. Tempo 91 auf
einer Straße mit 60er Limit. Die Ständlerstr. in München ist
jedoch nachts so gut wie nicht befahren, verfügt über jeweils
2 Spuren pro Richtung und ist locker gut für 120 Km/h.

Kannst Du ändern lassen, sobald Du die entsprechende Position
in der Verwaltung erreicht hast. Bis dahin gelten die
Verkehrsregeln und solange gehören alle gleich bestraft.

Das genau sehe ich anders.
Mildernde Umstände wären für mich hier
1.) Vielfahrer
2.) Nacht/kaum Verkehr.

Uneigentlich jedoch stellt ein Berufskraftfahrer als
Vielfahrer ein höheres Risiko dar.

Das kann ich nicht nachvollziehen.

Da standen noch ein paar Zeilen davor, aus denen hervorging,
daß sich das auf Verkehrssünder bezog. Wenn einer 500
Kilometer im Jahr fährt und dabei ständig besoffen ist, stellt
er ein geringeres Risiko dar, als wenn einer 50.000 Kilometer
im Jahr fährt und dabei ebenfalls betrunken ist. Ähnlich
stellt es sich dar, wenn jemand notorisch zu schnell fährt.
Einfache Mathematik.

Die rechnung stimmt nicht, denn er lässt die geringere Fehlerwahrscheinlichkeit aufgrund eingeübter Handlungen und trainierter Reflexe außer acht.

gsvorwurf oder ein Lehrer vom Vorwurf des sexuellen
Mißbrauchs von Schülern freigesprochen wird, weil die ärmsten
sonst ihren Beruf nicht wieder ausüben könnten.

Was ist das denn für ein Vergleich?

Das ist der Versuch, deutlich zu machen, was hinter der
Argumentation Berufskraftfahrer braucht Fühererschein, also
kommt er bei einer Bestrafung besser weg, als der
Freizeitfahrer, für eine seltsame Einstellung steckt.

Sorry, da gehe ich nicht mit.

Die Kriminalisierung des Autofahrers wird ja von den rotgrünen
Sozialisten seit Jahren forciert. Von Dir hätte ich allerdings
etwas mehr Realitätssinn in diesem Zusammenhang erwartet,
Christian.

Vollkommen unnötige Bemerkung, die dazu führt, daß unser
Gespräch an dieser Stelle zuende ist.

In Ordnung, ich habe meine Punkte ohnehin deutlich gemacht.

Grüße,

Mathias

Hallo,

Und deswegen darf ein Berufskraftfahrer alle Verkehrsregeln
mißachten? Wenn jemand ein notorischer Raser ist, ist
eigentlich gleichgültig, ob er das beruflich oder als Hobby
betreibt. Uneigentlich jedoch stellt ein Berufskraftfahrer als
Vielfahrer ein höheres Risiko dar. Wenn er sich auch durch
bisherige Bestrafung nicht belehren ließ, dann gibt es keinen
Grund davon auszugehen, daß er das zukünftig anders handhabt.
Erst recht nicht, wenn man ihn noch dadurch belohnt, daß man
sein Fahrverbot in eine Geldbuße umwandelt bzw. ihn – anders
formuliert – wieder auf die Menschheit losläßt.

Übrigens sind auch Taxifahrer Berufskraftfahrer und bei denen
gibt es recht keinen Grund, daß die mit Fahrgast durch die
Straßen brettern, rote Ampeln ignorieren und beim Abbiegen
eher auf den Winkel der Schräglage des Fahrzeugs als auf
Fußgänger achten.

Im übrigen möchte ich mal hören, daß ein Bankangestellter von
einem Betrugsvorwurf oder ein Lehrer vom Vorwurf des sexuellen
Mißbrauchs von Schülern freigesprochen wird, weil die ärmsten
sonst ihren Beruf nicht wieder ausüben könnten.

Yes, volle Zustimmung, das ist ein Armutszeugnis der deutschen Justiz, dass man sich über höhere Strafgelder freikaufen kann. Wer Kohle hat, der darf weiterfahren. Damit werden die Fahrverbote völlig wirkungslos.

Hallo,

Doch, das heißt es. Ich sage das so hart, weil 99% der
Vielfahrer immer die obligatorischen 20 Km/h über Limit
fahren.
Ich sehe das jedoch noch nicht als systematische Mißachtung
der Verkehrsregeln an, dieser begriff ist mir dafür zu
hart…:wink:

Und damit hast du dich endgültig unglaubwürdig gemacht. Wenn ich schon „obligatorisch“ lese. Ich sehe das als Vorsatz an und der ist strafbar. Aber Danke, du hast mich daran erinnert, das ich oftmals viel zu lasch durchgreife. Ich werde gleich Morgen damit beginnen, einsprechende Sanktionamßnahmen so umzusetzen, wie sie im Gesetz stehen.

Die Frage lautet ganz einfach: entweder de Leuten wegen jedem
Schwachsinn den FS entziehen und mehr Arbeitslose füttern,
oder eine realistiche Unterscheidung zwischen erfahrenen
Berufsfahrern und Sonntagskutschern/sehr jungen Fahrern
treffen.

Getrübe Wahrnehmung sage ich da nur. Wenn dir die deutschen Verkehrsregel nicht gefallen, dann schau dich mal in der Schweiz oder den USA um. Da wäre man im Knast.

Das genau sehe ich anders.
Mildernde Umstände wären für mich hier
1.) Vielfahrer
2.) Nacht/kaum Verkehr.

Klar. Da kann man nichts mehr dazu sagen.

1 „Gefällt mir“

Hinzu kommt,

daß man gerade jemandem, der einige zigtausend Kilometern auf
der Straße zubringt, ganz besonders deutlich erklären sollte,

Dann hast du mit Verlaub, keine Ahnung wie es in der Branche
zugeht, wenn dein Chef dir erklärt , du hast dann und dann da
zu sein, unterwegs noch ein Stau, vielleicht ne Panne etc.
ortsunkundig und was weiss ich alles

Und deswegen darf ein Berufskraftfahrer alle Verkehrsregeln
mißachten? Wenn jemand ein notorischer Raser ist, ist
eigentlich gleichgültig, ob er das beruflich oder als Hobby
betreibt. Uneigentlich jedoch stellt ein Berufskraftfahrer als
Vielfahrer ein höheres Risiko dar. Wenn er sich auch durch
bisherige Bestrafung nicht belehren ließ, dann gibt es keinen
Grund davon auszugehen, daß er das zukünftig anders handhabt.
Erst recht nicht, wenn man ihn noch dadurch belohnt, daß man
sein Fahrverbot in eine Geldbuße umwandelt bzw. ihn – anders
formuliert – wieder auf die Menschheit losläßt.

In Bezug auf Lkw-Fahrer sehe ich das allerdings auch etwas differenzierter. Wenn Du nämlich auf diesen Job angewiesen bist, und Du nur die Wahl hast, entweder etwas Gas zu geben, die Pausen zu verkürzen und dafür die Fracht pünktlich abzuliefern oder aber am nächsten Tag ohne Job dazustehen, weil Dein Chef auf Deinen Punktestand in Flensburg pfeift, sind ja nicht seine und es gibt genug Leute beim Arbeitsamt, dann kann ich verstehen, daß jemand auch mal ein Auge zudrückt. Die Termine setzt m. W. der Chef, nicht der Fahrer. In diesen Fällen dürfte das höhere Strafgeld auch durchaus zu spüren sein, hat vielleicht sogar einen größeren Effekt als das Fahrverbot.

Wer natürlich im Außendienst tätig ist und sich seine Termine selbst zurecht legt, ist eigentlich ziemlich doof, wenn er lieber sich selbst und andere gefährdet, anstatt sinnvoll zu planen, und sollte sich nicht freikaufen dürfen.

Bis denne
Schnoof

Hi!

Doch, das heißt es. Ich sage das so hart, weil 99% der
Vielfahrer immer die obligatorischen 20 Km/h über Limit
fahren.
Ich sehe das jedoch noch nicht als systematische Mißachtung
der Verkehrsregeln an, dieser begriff ist mir dafür zu
hart…:wink:

Und damit hast du dich endgültig unglaubwürdig gemacht. Wenn
ich schon „obligatorisch“ lese. Ich sehe das als Vorsatz an
und der ist strafbar.

Juristisch korrekt subsumiert müsstest Du sagen „…könnte strafbar sein…“, oder „…ich will mir einbilden, dass dies strafbar sein könnte…“.
Ich sehe hier ferner auch keinen Vorsatz zu einer strafbaren Handlung, denn wir sprechen hier höchstens von einer Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld, nicht jedoch mit strafrechtlichen Sanktionen belegt wird…

Aber Danke, du hast mich daran erinnert,
das ich oftmals viel zu lasch durchgreife. Ich werde gleich
Morgen damit beginnen, einsprechende Sanktionamßnahmen so
umzusetzen, wie sie im Gesetz stehen.

Bist Du Polizist?
Dann mal los. Das Volk zu kriminalisieren ist ja auch erklärtes Ziel Deiner Obersten, in diesem Fall des Bundesinnenministeriums.
Mich jedoch wirst Du nicht kriegen, denn ich bewege mich immer im OWI-Bereich und 20 Euro jucken mich nicht… ;o)

Die Frage lautet ganz einfach: entweder de Leuten wegen jedem
Schwachsinn den FS entziehen und mehr Arbeitslose füttern,
oder eine realistiche Unterscheidung zwischen erfahrenen
Berufsfahrern und Sonntagskutschern/sehr jungen Fahrern
treffen.

Getrübe Wahrnehmung sage ich da nur.

Ja, genau das prangere ich an.

Wenn dir die deutschen
Verkehrsregel nicht gefallen, dann schau dich mal in der
Schweiz oder den USA um. Da wäre man im Knast.

In den USA bezahlt man halt sein Ticket und fertig. Führerscheinentzüge gibt es nur für wirklich grobe Verstöße wie Alkohol, Gefährdung oder 30 Miles zuviel, was ich ja auch gut heiße.

Das genau sehe ich anders.
Mildernde Umstände wären für mich hier
1.) Vielfahrer
2.) Nacht/kaum Verkehr.

Klar. Da kann man nichts mehr dazu sagen.

Ich weiß. Macht ja auch Sinn.

Grüße,

Mathias