Folgendes ist passiert. EIn Freund, nicht ich selbst hat ein Fahrverbot von 4 Wochen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung. Der Führerschein wurde abgegeben und er ist trotzdem einmal gefahren. Blöderweise ist er dabei geblitzt worden.
Hat jemand eine Idee, wie man am besten ohne ein Strafverfahren aus „der Nummer“ raus kommt? Er ist echt völlig verzweifelt, weiß, dass er absoluten Mist gemahct hat und ich würde einfach gerne helfen.
Werden „geblitze“ KFZ Halter dahingehend überprüft, ob ein Fahrverbot vorliegt? Und gibt es da Vernetzungen der Behörden?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand eine „Anregung“ liefern könnte, wie ich ihm da helfen kann, bzw. was es so an Tipps gibt.
Vielen Dank im voraus
Gruß
Matthias
Lieber Mattthias,
eine größere Sch… konnte Dein Freund gar nicht machen, natürlich sind die Polizeibehörden heute untereinander vernetzt und deshalb dürfte er aus der Sache nur schwer raus kommen.
Es kommt auf jeden Fall zum Prozess und zu einer saftigen Strafe.
Es müßte mit einem Wunder zugehen, wenn er da gut raus kommt, schließlich ist es jetzt ein Straftatsbestand.
Ein Fahrverbot mit anschließendem MPU-Test ist so viel wie sicher.
Mein Rat, schwindeln mit Halter oder Fahrer usw. bringt überhaupt nichts.
Er sollte sich einen guten, in Verkehrsfragen erfahrenen Anwalt nehmen u. ggf. Selbstanzeige erstatten.
Teuer wird’s auf jeden Fall, aber irgendwie hat er auch einiges verdient, zwei Mal hintereinander geblitzt zu werden, dazu gehört schon eine ganze Stange Dreistigkeit.
Leider keine positivere Auskunft möglich.
Also, auf jeden Fall arbeiten Ordnungsamt und Polizei zusammen, deshalb is es wahrscheinlich, dass sie das auch rausfinden. Im normalen stellt die ganze Geschichte ein Fahren ohne Fahrerlaubnis dar und wenn sie das herausfinden wird es schwierig. Ich denke dann kommt er an einem Strafverfahren fast nicht vorbei dein „freund“.
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Hallo Matthias,
ne, weiß ich auch nicht, wie Du da wieder raus kommst. Kannst Dir höchstens einen suchen, der Dir einigermaßen ähnlich sieht und den als Fahrer angeben. Normalerweise überprüft da keiner die Gesichter, solange sie einen haben, der bezahlt. Es sei denn, Du hast den selben Sachbearbeiter wie beim letzten Mal; der könnte vielleicht stutzig werden. Inwieweit evtl. verschiedene Behörden vernetzt sind, kann ich nicht sagen.
Das soll jetzt natürlich keine Anleitung zum Rechtsbruch sein, ich wollte nur skizzieren, wie es die bösen Buben in so einer Situation machen.
Andererseits muss man natürlich sagen - wer schon wegen Geschwindigkeitsüberschreitung die Karte abgibt, trotzdem fährt und sich dabei auch noch wegen Geschwindigkeitsüberschreitung blitzen lässt, der hat’s dann auch wirklich verdient.
Grüße
Thomas
Hi Matthias,
…die einzige wichtige Frage ist, ob die Bußgeld-/Ahndungsstelle mit der Führerscheinstelle vernetzt ist und einen Abgleich durchführt.
Meine Antwort: Ich weiss es zwar nicht sicher, vermute aber, dass es so ist…
Es gibt nun ZWEI Möglichkeiten:
-
Er vertraut darauf, dass KEIN Abgleich gemacht wird und zahlt das Bussgeld für die Geschw.-überschreitung anstandslos. Dann wäre er mit Zahlung eines Bußgeldes raus aus der Nummer und würde nach Ablauf der 4-Wochen-Frist seinen FS wieder bekommen.
-
Er glaubt (oder weiss !) dass ein Abgleich durchgeführt wird. In diesem Fall bleibt ihm nur die Hoffnung, dass das Beweis-Lichtbild vom blitzen so schlecht ist, dass er mittels Aussage- und Zeugnisverweigerung ("–> Ich bin nicht selbst gefahren und bezüglich des tatsächlichen Fahrers möchte ich mich nicht äußern !)der Behörde vorgaukeln kann, er wäre NICHT der FAhrer zur Tatzeit gewesen.
Datt is aber nicht ganz so leicht und es setzt voraus, dass das Beweislichtbild vom blitzen wirklich schlecht ist…
Ansonsten ist meine Meinung: Wer EINMAL Bockmist macht, darf noch auf Nachsicht hoffen, wer aber mitten im Schlammassel ein ZWEITES MAL Scheisse baut, sollte tatsächlich eins übergebraten bekommen, denn die menschliche Natur verweigert ganz ohne „Schmerz“ den Lerneffekt…
Wenn dein Freund ganz schmerzfrei schlupft wird er nichts lernen und auch nichts verstehen…
Gruß,
Claus
Hallo Matthias,
ich habe die ganze Nacht nochmal nachgedacht und komme leider zu keiner besseren Lösung.
Nach § 21 StVG muß er schlimmsten Falls mit einem Jahr Gefängnis oder einer Geldbuße rechnen. Zusätzlich natürlich 6 Puntke in Flensburg.
Ihm ist nach § 25 das Führen eines Kraftfahrzeugs für 4 Wochen verboten worden, hinzu kommt natürlich noch die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung.
Also er kommt wirklich nur mit einem guten Anwalt aus der Geschichte raus.
Hoffentlich war kein Alkohol im Spiel und das Fahrverbot war das erste Mal.
Die einzige winzige Chance sehe ich, wenn der zweite Blitz nicht im selben Bundesland oder nicht von der selben Verwaltungsbehörde bearbeitet wird, dann könnte es unter Umständen nur zu einem Bußgeld kommen, sofern er nicht mehr als 25 Km/h über der erlaubten gefahren ist.
Es tut mir leid aber positiveres kann ich leider nicht entdecken.
Es würde mich interesieren, wie die Geschichte ausgeht.
Ich wünsche Euch jedenfalls alles Positive, Toi Toi Toi.
Der Freund wurde ja vermutlich nicht direkt nach dem Blitzen angehalten. Dann gilt: Wenn er selbst Halter des Wagens ist, wird bei der Halterermittlung das Fahrverbot mit angegeben.
Wenn es ein Firmenfahrzeug ist, muss Auskunft über den Nutzer gegeben werden.
Er kann Glück haben, wenn ein anderer den Verstoß für ihn übernimmt hat die Bußgeldstelle evtl. nicht Lust auf weitere Fahrerermittlungen.
Entscheidend kann auch sein, ob der neue Verstoß im Heimbereich begangen wurde. Dann weis natürlich die Bußgeldstelle vom Fahrverbot.
shit happenz
pivo
Vielen Dank für die Antwort. Nein, er wurde nicht direkt angehalten und auch nicht im „Heimbereich“ geblitzt.
Ich denke auch, das könnte evtl. eine Möglichkeit sein.
Mal schauen, was jetzt kommt.
Danke nochmal
Hallo Hermann,
vielen Dank für die Antworten, auch wnen die Prognosen nicht so positiv sind.
Ich werde mal berichten, wie das Ganze ausgegangen ist.
Danke nochmal.
Matthias
Hallo Claus,
du hast sichelrich vom Grundsatz her recht mit dem was Du schreibst bzgl. Mist gemahct. Er weiß es ja auch ganz genau, dass er absoluten Mist gebaut hat.
Wir hoffen ehrlich gesagt, dass das Bild nichts geworden ist oder er vielleicht gerade so in der Toleranzgrenze war, dann könnte man ja sicher etwas machen, bzw. es hätte sich von selbst erledigt. Wir werden sehen. Auf jeden Fall vielen Dank für die ausführliche Antwort und die Tipps.
Gruß
Matthias
Hallo Thomas,
danke für die Antwort und die Tipps.
Mal schauen, wie das ganze weiter geht.
Gruß
Matthias
Hi Matthias,
…Danke für deine Rückmeldung. Leider ist so etwas (Danke sagen !) bei ca. zwei Drittel aller User nicht mehr üblich…
Ich wünsche dir und deinem Freund alles Gute…
Claus
Hi Matthias,
das ist natürlich sehr dumm gelaufen. Legal gibt es wohl keinen Weg aus der Nummer. Die einzige Möglichkeit wäre, dein Freund gibt einen anderen Fahrer für den zweiten Blitz an und derjenige übernimmt die daraus folgende Strafe. Ich gehe mal davon aus, dass dein Freund auch der Halter des geblitzten Fahrzeuges ist und er direkt angeschrieben wird. Für den Fall das er auf dem Foto sehr schlecht zu erkennen ist, ist es kein Problem einen anderen Fahrer anzugeben. Ist er dann auch noch unter 20 km/h zu schnell gewesen, interssiert es glaube ich sowiso keinen, wer gefahren ist. Hilfreich wäre natürlich auch noch, wenn das Fahrverbot und der Blitzer danach von zwei verschiedenen Behörden stammen. Nach meinem Kenntnisstand (Mai 2009 OD / HH) gleichen die Behörden die Daten nicht automatisch ab.
Wurde dein Freund jedoch mit 31 km/h oder schneller Innerorts, mit sehr gutem Foto von der gleichen Behörde
geblitzt die auch das Fahrverbot erteilt hat, wird die Sache schon etwas risikoreicher.
Was passiert wenn der Schwindel mit dem falschen Fahrer auffliegt, kann ich nicht sagen, denn ich kenne nur Beispiele, wo es geklappt hat! (ca. 10x)
Auf jeden Fall wünsche ich deinem Freund viel Glück!
Beste Grüße
Jan
Hallo,
also erstmal: schön dumm von Deinem Freund!
…und so schnell ist man ein Straftäter.
Meines Wissens wird bei einer bußgeldbewährten Geschwindigkeitsüberschreitung eine Abfrage nach bestehenden Fahrverboten getätigt. Somit Pech für Deinen Freund…
Handelt es sich allerdings um eine Überschreitung im Verwarngeldbereich und wurde das „Foto“ im Breich einer anderen Bußgeldbehörde gemacht, so könnte so eine Anfrage (wegen Personal- und Zeitmangel) ausgefallen sein.
Dann gilt: bezahlen und ruhig verhalten!
Aber die Chancen, dass er davon kommt, stehen eher schlecht.
Gruß!