Fahrverbot: Was weiß die Streifenpolizei?

Hallo Polizei-Experten,

(ohne selbst davon betroffen zu sein) kenne ich mehrere Leute, die ein Fahrverbot haben oder hatten. Manche befolgen es, andere nicht.
Die, die es strikt befolgen, wohnen an der selben Straße wie die Polizeiwache.
Da stieg in mir die Frage auf, ob die Streifenwagenbesatzungen wohl Kenntnis davon haben, wer am Ort Fahrverbot und je was für ein Auto hat.
Ohne solche Kenntnis wäre ein Fahrverbot so gut wie unwirksam. Mit fände ich irgendwie den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.

Gruß
Wolfgang Berger

Hi Wolfgang

Ich bezweifle das die Polizeistationen über die umliegenden Fahrverbote und dazugehörigen Fahrzeuge informiert werden. Würde auch wenig Sinn machen, da es ja nicht bedeutet, das das Fahrzeug nicht mehr bewegt werden darf. Im Prinzip müssten dann ja die Polizizten nostop aus dem Fenster schauen um zu kontrollieren, wer da in das Auto einsteigt (kann ja auch von Ehefrau, -mann, Freundin, Freund, Sohn, Tochter, ect. bewegt werden).
Kritisch wird’s halt, wenn ein Fahrer angehalten wird und sich dann rausstellt das er gegen ihn ein Fahrverbot verhängt wurde. Dürfte sich negativ auf die Chance auswirken, den Führerschein schnell wiederzuerlangen.

Grüßle
Frank K.

Hallo Wolfgang

(ohne selbst davon betroffen zu sein) kenne ich mehrere Leute,
die ein Fahrverbot haben oder hatten. Manche befolgen es,
andere nicht.
Die, die es strikt befolgen, wohnen an der selben Straße wie
die Polizeiwache.

Ich kann mir schon vorstellen, dass die Polizeibeamten in diesem Fall darauf achten, ob der PKW des Halters ohne Fahrerlaubnis bewegt wird.
Ich würde mein Auto jedenfalls auf keinen Fall bewegen, wenn ich keine Fahrerlaubnis hätte und das Revier gleich um die Ecke wäre.

Da stieg in mir die Frage auf, ob die Streifenwagenbesatzungen
wohl Kenntnis davon haben, wer am Ort Fahrverbot und je was
für ein Auto hat.

Das kann man so pauschal nicht sagen…hier auf dem Dorf mit ca. 6500 Einwohnern ist den Beamten oft bekannt, wer welches Auto fährt.
In der Stadt ist es sicher ähnlich, was die einzelnen Bezirke angeht, zumindest dann, wenn es sich um ein auffälliges Fahrzeug handelt oder aber der Halter des PKW’s der Polizei bekannt ist bzw. bereits negativ auffiel.

Mein Ex-Mann mußte seinen Führerschein für einige Monate abgeben, ich hatte ein eigenes Auto. Als ich mit dem Wagen meines Ex-Mannes unterwegs war, wurde ich einige Male angehalten, und zwar in unmittelbarer Nähe unserer Wohnung. Die Beamten überprüften dann, bis auf eine Ausnahme, noch nicht einmal meine Papiere.
Mein Ex-Mann war bereits einige Male durch Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgefallen…er behauptete dann, seinen Führerschein vergessen zu haben und gab einfach die Daten seines Bruders an…damit flog er auf.
Sein Wagen stand immer auf dem gleichen Parkplatz und er wurde dann noch häufiger ohne Fahrerlaubnis erwischt.
Ich kann mir das nur so erklären, dass die Beamten seinen PKW beobachteten, wenn sie in der Nähe waren (er wurde jeweils kurz nach der Abfahrt angehalten), weil er eben wirklich super dreist war.

Ohne solche Kenntnis wäre ein Fahrverbot so gut wie unwirksam.

Nein…warum denn ?
Es ist immer heikel, sich ohne Fahrerlaubnis an das Steuer eines Autos zu setzen. Du kannst jederzeit in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten, in einen Unfall verwickelt sein oder ähnliches…und schon haben sie dich.

Mit fände ich irgendwie den Gleichbehandlungsgrundsatz
verletzt.

Das sehe ich nicht so moralisch…die Bematen müssen doch wissen, was um sie herum los ist.
Ganz egal, wie und warum ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis angehalten wird, er verstößt gegen das Gesetz.
Und nur das zählt. Jeder, der ein Fahrzeug führt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein, weiß, das er sich strafbar macht. Es hatte einen Grund, dass er ein Fahrverbot verhängt bekam bzw. seine Fahrerlaubnis eingezogen wurde.
Nun darf er eben erst wieder fahren, wenn das Fahrverbot abgelaufen ist…tut er es vorher, weiß er um die Konsequenzen und muß gegebenenfalls mit diesen leben.

Greetings,
Vanessa

Hi!

Unabhängig davon, daß KEIN MENSCH den „Gleichbehandlungsgrundsatz“ völlig neutral leben kann (und in diesem Fall auch nicht sollte, hier geht es um Schadensbegrenzung bei der Unfallstatistik und um Menschenleben…), fährt derjenige, der ohne Führerschein unterwegs ist, auch ohne Versicherungsschutz.
D.h. bei einem Unfall ist evtl. das Opfer der Gelackmeierte, weil beim Täter nichts zu holen ist.
Das ist dann die eigentliche Sauerei.

Ich selbst habe meinen FS früher auch ab und an abgegeben (nie wegen Alc) und bin dann eben mit dem Taxi gefahren, die Rechnung habe ich bei der Steuer abgesetzt und fertig.

Grüße,

Mathias

Hi Mathias

D.h. bei einem Unfall ist evtl. das Opfer der Gelackmeierte,
weil beim Täter nichts zu holen ist.
Das ist dann die eigentliche Sauerei.

So schlimm ist’s zum Glück noch nicht. Die Versicherung zahlt den Schaden dann schon (eben damit das Opfer nicht leer ausgeht), holt sich dann das Geld aber vom Schädiger zurück.

Gruß
Frank K.

moin,
die polizei erhält i.d.R. Kenntnis vom fahrverbot durch die
das fahrverbot anordnende behörde.
ob und inwieweit es überwacht wird,hängt dann vom arbeitsaufkommen ab.
die auf die betroffene person zugelassenen fzg. erhält man übers kba bzw. die jew. zulassungsstelle.
gruss

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]