Fahrverbot - Wer kommuniziert mit wem?

Hallo liebe Wissenden,

wenn jemand seinen Führerschein (FS) aufgrund eines Fahrverbotes abgeben muss und derjenige seinen FS in ein anderes Bundesland per Post schicken muss, weil dort die „Straftat“ begagngen wurde, kommuniziert dann das fremde Bundesland mit der Heimatstadt und teilt dieser z.b. mit: Der Fahrer XY hat seinen FS zu uns geschickt und darf 1 Monat lang nicht fahren, passt auf den auf dass der sich dran hält. ???

Im Klartext: Teilt das fremde Bundesland wo man seinen FS hinschicken musste der eigenen Stadt mit dass man keinen FS mehr hat? Wird man quasi zur Fandung ausgeschrieben ???

Vielleicht kann ja ein Polizist sogar diese Frage beantworten
Danke im Vorraus

Ob du tatsächlich nicht fährst wird nicht kontrolliert, du kannst also verbotener weise Auto fahren so lange Du nicht erwischt wirst.(das ist strafbar, also nicht machen!!)
Wenn Du jedoch in irgendeine Situation kommst wo Du den Führerschein vorzeigen musst (Stichprobenkontrolle, Unfall von Dir oder jemand anders verursacht, denk Dir noch andere Sachen aus), dann kriegst Du ein Verfahren an den Hals wegen fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.

Einen Führerschein kannst Du bundesweit in jeder Dienststelle abgeben, Du kannst sogar eine Quittung verlangen.
Wo der danach jedoch gelagert wird und wo Du ihn abholen kannst weiß ich nicht, ist mir halt noch nicht passiert.

Ob du tatsächlich nicht fährst wird nicht kontrolliert, du
kannst also verbotener weise Auto fahren so lange Du nicht
erwischt wirst.(das ist strafbar, also nicht machen!!)

Hi,

da habe ich aber andere Infos. Meist wird die örtliche Polizeidienststelle informiert, und die achten schon darauf. Direkte Kontrollen finden zwar nicht statt, aber wenn die das Fahrzeug sehen, schauen sie schon nach wer drin sitzt. In ländlichen Gegenden ist das Risiko nicht gerade klein.

Einen Führerschein kannst Du bundesweit in jeder Dienststelle
abgeben, Du kannst sogar eine Quittung verlangen.

Dumm nur das nicht jede Dienststelle den Schein in Verwahrung nimmt. Die sagen einfach, geht uns nichts an. Ist Sache von der anordnenden Stelle. Das Polizeirevier ist doch keine Postfiliale.

Wo der danach jedoch gelagert wird und wo Du ihn abholen
kannst weiß ich nicht, ist mir halt noch nicht passiert.

Wird normalerweise per Post rechtzeitig zugeschickt, gefahren werden darf aber erst nach Ablauf des Fahrverbotes.

Q-Gruß

Das Fahrverbot (ein bis drei Monate) zählt erst, wenn der Führerschein in der Dienststelle, die es ausgesprochen hat, hinterlegt bzw. dieser zugesandt wurde!

Nach Ablauf des vom Gericht, der Polizei oder einer Verwaltungsbehörde ausgesprochenen Fahrverbots wird der Führerschein automatisch rechtzeitig wieder zurückgegeben bzw. -geschickt.

Für Bayern interessant:
Zuständig für die Verwahrung des Führerscheines ist bei Wohnsitz innerhalb Bayerns die für den Wohnort zuständige Polizeidienststelle. Bei Wohnsitz außerhalb Bayerns ist der Führerschein an die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach zur amtlichen Verwahrung zu Übersenden.

Somit hat sich auch die Frage geklärt, ob die Polizei vor Ort vom Fahrverbot Bescheid weiss.

Hiho,

daß der Lappen nicht überall angenommen wird trifft leider zu. Ich hatte den Fall erst letztes Jahr. Da wurde verlangt daß der Lappen in Paderborn abgegeben (eingeschickt) wird. Ich hätte den zwar hier bei der Polizei abgeben können, das hätte dann aber nur dazu geführt daß die den Lappen nach PB schicken müssten und erst ab Ankunft in PB war der Beginn des Fahrverbots. Daher der Tip: Keinesfalls freitags abschicken, denn dann kommt der Lappen erst Montags in der Behörde an und man verliert 2 Tage (wurde mir von zuständigen Amt genau so gesagt)

Grüßli,
Arcon

Einen Führerschein kannst Du bundesweit in jeder Dienststelle
abgeben, Du kannst sogar eine Quittung verlangen.

Das ist so falsch.
Ein Fahrverbot wird von der Behörde vollstreckt, die es ausgesprochen hat. Es soll Bundesländer geben (BY), wo man den FS bei jeder Polizei abgeben kann, das ist jedoch nicht überall so.
Hat seinen Grund darin, dass nicht jede Polizeidienststelle über die Rechtskraft eines Bescheides und den verfahrensstand etc. informiert sein kann.

Ach ja: Die Tatsache, dass ein FV besteht wird der örtlichen FS-Behörde, dem KBA und auch der örtlichen Polizei mitgeteilt.

Gruß
HaWeThie