Fahrzeit gleich Arbeitszeit?

Wir wohnen im Grenzgebiet zur Schweiz. Mein Mann ist als Elektroinstallateur in einer deutschen Firma beschäftigt. Nun kam es in der letzten Zeit desöfteren vor, daß mein Mann auf Baustellen in die Schweiz geschickt wurde. Die Fahrzeit von der Firma wurde ihm dabei nur für den Hinweg als Arbeitszeit anerkannt. Den Rückweg muß er von seiner Freizeit abziehen. Es sind aber über 100 km für einen Weg. Fahrzeit zwischen 1,5 und 2 Stunden. Darf der AG das?

Es gab auch mal einen Einsatz, da mußte mein Mann für 2 Nächte in der Schweiz übernachten. Das Hotel hat der AG übernommen, aber keinerlei Kosten für Verpflegung o.ä. Und Lebensmittel sind in der Schweiz deutlich teurer als in Deutschland. Er konnte sich ja auch nicht für 3-4 Tage Essen mitnehmen. Im Hotel kann man das ja schlecht zubereiten. Und 3 Tage belegte Brote essen ist ja auch nicht das Wahre. Der AG sagte zu meinem Mann, er bekäme eine Bestätigung fürs Finanzamt, das er die Kosten als Werbungskosten geltend machen kann. Nützt uns nur leider nix. Durch Wohneigentum mit Umbaukosten und anderes kriegen wir eh immer alle gezahlten Steuern zurück. Also dieser Schriebs da nützt uns recht wenig. Muß der AG nicht wenigstens anteilig die Mehrkosten für Verpflegung übernehmen? So sind ja diese ganzen Auslandseinsätze für meinen Mann ein Verlust, sowohl finanziell als auch zeitlich.

Wer kann mir denn da Auskunft geben?
Wir wohnen in Baden-Württemberg und mein Mann ist kein Gewerkschaftsmitglied. Ob der AG im AG-Verband ist, weiß ich nicht.

Danke und Gruß
Annasusanna

Die Fahrzeit von der Firma wurde ihm dabei nur für den Hinweg als Arbeitszeit anerkannt. Den Rückweg muß er von seiner Freizeit abziehen. Es sind aber über 100 km für einen Weg. Fahrzeit zwischen 1,5 und 2 Stunden. Darf der AG das?

Dürfen darf der AG viel. Einige AN bekommen keinerlei Fahrtzeiten anerkannt.
Was mich allerdings etwas wundert, dass der „Hinweg“ anerkannt wird, der „Rückweg“ jedoch nicht.
Normal ist üblich, Reisezeiten zu 50% als Arbeitszeit anzuerkennen, wenn der Einsatzort ungleich dem Arbeitsort ist.
Das kommt zwar in der Summe auf’s Gleiche, ist jedoch etwas Anderes, wenn der „Hinweg“ dank einer Einbahnstraße nur halb so lang wäre.

So sind ja diese ganzen Auslandseinsätze für meinen Mann ein Verlust, sowohl finanziell als auch zeitlich.

Das kann passieren. Der AG kann ja argumentieren, im Gegenzug bekommt man für quasi lau was von der Welt zu sehen…

Wie es vor Gericht aussieht mit Verpflegungskosten, weiss ich nicht - aber das mit den Fahrtzeiten zum Einsatzort ist völlig normal.

Gruss,
Mike

Hallo

Den Rückweg muß er von seiner Freizeit abziehen.

da hat er es gut - bei mir sind ALLE Fahrtzeiten meine Freizeit

auch wenn ich abends nach Geschäftsschluss wegen Serverstillstand geschäftlich „noch eben nach Waldshut-Tiengen und wieder zurück muss“ einfache Strecke 2,5 Stunden … ist das mein Privatvergnügen und ich bekomme nur die dort verbrachten Stunden als Arbeitszeit angerechnet - und das was über 10 Stunden Arbeitszeit hinausgeht verfällt sowieso

sind aber über 100 km für einen Weg. Fahrzeit zwischen 1,5 und
2 Stunden. Darf der AG das?

wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist - ja

Nützt uns nur leider nix. Durch Wohneigentum mit Umbaukosten und anderes
kriegen wir eh immer alle gezahlten Steuern zurück.

dafür kann ja der AG nix

So sind ja diese ganzen Auslandseinsätze für meinen Mann ein
Verlust, sowohl finanziell als auch zeitlich.

er könnte sich doch z.B. einen anderen Job suchen ;o)

Wir wohnen in Baden-Württemberg und mein Mann ist kein
Gewerkschaftsmitglied. Ob der AG im AG-Verband ist, weiß ich
nicht.

Wichtiger wäre - WAS steht in seinem Arbeitsvertrag ??

Gruß h.