Fahrzeug Ab und An melden

Habe mal eine blöde Frage !

Habe ein Fahrzeug in einer anderen Stadt aber geiches Bundesland gekauft. Der Besitzer hat es noch nicht abgemeldet. Kann ich das in meiner Stadt dann anmelden?

NEIN

es MUSS in einem anderen Bundesland angemeldet werden!

sorry konnte nicht widerstehn

Ja, das Fahrzeug kannst Du direkt ummelden. Die bisherige Zulassungsstelle bekommt von Deinem Amt die Mitteilung.

Auch ohne Gruß

Hier zeigt sich mal wieder: Es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten!

sorry konnte nicht widerstehn

Das wäre aber besser gewesen!

Auch ohne Gruß!

bissi ausführlicher…
Bei der Fragestellung vermute ich mal, dass evtl. noch mehr Infos notwendig sind.

zum Ummelden auf den neuen Halter (Dich) müssen folgende Unterlagen mitgenommen werden:

  • Personalausweis
  • Nummer der Versicherung (EVB Nummer)
  • Die bisherigen Kennzeichen
  • Die Zulassunsbescheinigungen I und II (Breif und Schein)
  • Einzugsermächtigung für KFZ Steuer

Dann auf der Zulassung eifach auf dich ummelden…

hallo guido

ist es nötig, einen Streit aus dem PLAUDERBRETT über die Netiquette in die Bretter hinterher zu tragen?

Du musst nicht von jetzt an alle meine Artikel kommentieren

schönen Sonntag noch

Habe nur den KFZ Brief bekommen ;o( ist das schlimm???

wenns KFZ noch angemeldet ist, sollte es eigentlich nen Schein geben.
Aber sowas kann auch verloren gehen, dürfte kein Problem sein.
Einfach mal bei der KFZ Zulassungsstelle anrufen…

Hallo Marie,

Einen Großteil der benötigten Unterlagen hat „Stachus“ dir ja schon genannt. Aber Zwei Dinge hat er vergessen. Zusätzlich zu den bereits genannten Unterlagen werden auch noch die Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA, usw) gebraucht. Außerdem auch die Bescheinigung über die letzte Abgasuntersuchung (AU/ASU).

Hier noch mal die gesamte Aufstellung:

http://www.abload.de/img/3uojwy.jpg

Und nicht vergessen, da das Auto ein neues Nummernschild bekommt, wird auch eine neue Umweltplakette fällig. Die kannst du auch gleich beim Straßenverkehrsamt bekommen. Musst du allerdings extra erwähnen dass du das möchtest.

Habe ein Fahrzeug in einer anderen Stadt aber geiches Bundesland gekauft. Der Besitzer hat es noch nicht abgemeldet

Habe nur den KFZ Brief bekommen ;o( ist das schlimm

Wenn das Auto noch auf den Vorbesitzer angemeldet ist, muss es nun auf dich umgemeldet werden. Dafür brauchst du alle oben genannten Unterlagen einschließlich der alten Kennzeichen. Wenn du nur den KFZ Brief hast, bekommst du das Auto nicht auf dich angemeldet.

Gruß
N.N

Hallo,

Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (TÜV, DEKRA,
usw) gebraucht. Außerdem auch die Bescheinigung über die
letzte Abgasuntersuchung (AU/ASU).

Da die AU schon länger in die HU integriert ist, gibt es für de meisten Fahrzeuge keine extra AU-Bescheinigung mehr. Sollte es noch keine HU gehabt haben (weil jünger als 3 Jahre) gibt es auch dafür keine Bescheinigung.
Ob es zulässig ist, weiß ich nicht, aber normal werden die Angaben einfach aus dem alten Schein und/oder von der Plakette übernommen.

Cu Rene

Also den KFZ Schein habe ich nicht. Den hat er verloren. Er will auch keine weiteren Kosten mehr haben. Stecke da scheinbar in einer riesen KLemme. Nützt den eine Verlustbestätigung was??

Hallo Rene,

Da die AU schon länger in die HU integriert ist, gibt es für de meisten Fahrzeuge keine extra AU-Bescheinigung mehr

Laut Vorschrift müsste es trotzdem noch eine extra AU Bescheinigung geben. Nur eine extra Plakette gibt es dafür nicht mehr.

Sollte es noch keine HU gehabt haben (weil jünger als 3 Jahre) gibt es auch dafür keine Bescheinigung

Das stimmt, steht aber auch so in der Auflistung die ich verlinkt hatte.

Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war

Gültiger Bericht über die letzte Abgasuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war

Ob es zulässig ist, weiß ich nicht, aber normal werden die Angaben einfach aus dem alten Schein und/oder von der Plakette übernommen

Die Hinweise auf verschiedene Seiten von unterschiedlichen KFZ Zulassungsstellen verlangen jedenfalls diese Berichte. Und auch in der Praxis (schon mehrere Autos umgemeldet) wurde von mir immer verlangt dass ich diese Berichte vorlege.

Gruß
N.N.

Hallo Marie,

Also den KFZ Schein habe ich nicht. Den hat er verloren.

Wenn er das Auto noch auf sich angemeldet hat, hätte er den KFZ-Schein aber bei jeder Fahrt bei sich haben müssen. Dann hätte er sich schon längst einen neuen ausstellen lassen müssen.

Er will auch keine weiteren Kosten mehr haben.

Wenn es darum geht ob du Probleme bei der Ummeldung bekommst oder nicht, dann sollte dir egal sein was er will.

Stecke da scheinbar in einer riesen KLemme.

Wie groß die Klemme ist kann ich dir nicht sagen. Das müsstest du am besten mal bei der KFZ Zulassungsstelle erfragen bei der du das Auto anmelden musst.

Nützt den eine Verlustbestätigung was

Ich vermute mal dass du da in einer Zwickmühle landest, das erscheint mir zumindest logisch betrachtet so.

1 Damit du Halter(in) des Autos wist, müsstest du das Auto auf dich ummelden. Dafür brauchst du aber den alten KFZ Schein.

2 Eine Verlustmeldung wirst du wahrscheinlich nicht machen können, da du noch nicht Halter(in) des Fahrzeugs bist.

Ich vermute dass der alte Halter die Verlustmeldung machen muss und dann einen neuen KFZ Schein ausgestellt bekommt. Mit diesen neuen KFZ Schein (vom alten Halter) wirst du dann (wenn alles andere komplett ist) das Auto auf dich ummelden können.

Aber wie gesagt, das ist nur eine rein logische Vermutung von mir. Wie das tatsächlich ablaufen muss, kann dir das Straßenverkehrsamt sagen bei dem du das Auto auf deinen Namen ummelden musst.

Gruß
N.N

Wenn der Schein verloren gegangen ist, dann muss er neu ausgestellt werden - und zwar von der Zulassungsstelle, wo der Wagen derzeit zugelassen ist. Ohne Schein und Kennzeichen (die Du hoffentlich auch hast), klappt die Ummeldung nicht.

Er will auch keine weiteren Kosten mehr haben.

Dann sollte er gut kooperieren. Denn solange Du nicht alle Unterlagen hast, wird er noch für KFZ-Steuer und -Versicherung weiter zahlen müssen.

Viel Erfolg bei der Sache
Guido

Hallo Georg,

von einem Streit im Plauderbrett weiß ich nichts, da ich da nicht lese. Wenn das Thema dort diskutiert wurde, dann hat das sicherlich seinen Grund.

Und falls ich auch andere Deiner Artikel kommentiert habe (was mir momentan nicht bewusst ist), dann hat auch das sicherlich seinen Grund gehabt.

So, jetzt haben wir hier genug geschrieben, was dem Fragesteller nicht weiter helfen wird.

Beste Grüße
Guido

dann gibt es mehrere Guidos hier

und du hast den Anderen grade zitiert

aus dem Plauderbrett. Dort ging es um Mitglieder, die regelmässig durch Tritte unter die Gürtellinie auffallen.

Ein Nachtreten auf meinen kleinen Scherz vorher wäre also ein ziemlich peinlicher Vergleich von dem Guido gewesen

Denn kleine Scherze waren und sind hier noch niemals anstössig gewesen.