Fahrzeug abmelden

Hallo Experten,
Ich habe ein paar Fragen zum Abmelden meines Autos.

  1. Der Brief liegt noch bei der Bank. Reicht eine Kopie?
  2. Der Wagen ist auf meine Mutter angemeldet, sie ist auch der Halter des Fahrzeugs. Brauche ich eine unterschriebene Erlaubnis für die Abmeldung ?
  3. Der Wagen kommt nach der Abmeldung nich zu mir nach Hause, sondern zu dem Käufer, ca. 150km. Besteht auf der Fahrt dorthin Versicherungsschutz?
    Lieben Gruß, und Danke,
    Sarah

Hallo Sarah,

Ich habe ein paar Fragen zum Abmelden meines Autos.

  1. Der Brief liegt noch bei der Bank. Reicht eine Kopie?

Nein, eine Kopie reicht nicht. Wenn der Brief bei der Bank liegt (Finanzierung?) stellt sich die Frage ob die Bank den Brief überhaupt herausgibt.

  1. Der Wagen ist auf meine Mutter angemeldet, sie ist auch der
    Halter des Fahrzeugs. Brauche ich eine unterschriebene
    Erlaubnis für die Abmeldung ?

Nein.

  1. Der Wagen kommt nach der Abmeldung nich zu mir nach Hause,
    sondern zu dem Käufer, ca. 150km. Besteht auf der Fahrt
    dorthin Versicherungsschutz?

Nein. Warum auch? Das Auto ist dann abgemeldet. Lediglich die Fahrt zur Zulassungsstelle auf direktem Weg zum Zweck der Zulassung bei Vorhandensein der alten Kennzeichen und einer Deckungskarte der Versicherung wäre statthaft.

Gruss Sebastian

Hallo Sebastian,

Nein, eine Kopie reicht nicht. Wenn der Brief bei der Bank
liegt (Finanzierung?) stellt sich die Frage ob die Bank den
Brief überhaupt herausgibt.

Das wird ja wohl kaum der Sachverhalt sein oder? So eine Schwachsinnigkeit können sich nicht mal die Ämter ausdenken. Man finanziert ein Auto und damit ist die Möglichkeit dahin den Wagen für 6 Jahre abzumelden?!

Nein. Warum auch? Das Auto ist dann abgemeldet. Lediglich die
Fahrt zur Zulassungsstelle auf direktem Weg zum Zweck
der Zulassung bei Vorhandensein der alten Kennzeichen und
einer Deckungskarte der Versicherung wäre statthaft.

Also da weiss ich jedenfalls soviel, das ich mit dem abgemeldeten Fahrzeug , auf direktem Weg, noch zu mir nach Hause fahren darf, und es nicht bei der Zulassungsstelle stehen lassen muss. Das kam nämlich schon vor, und wurde auch gut geheißen.

Bis du dir dabei den wirklich sicher?
Gruß,
Sarah

Hallo Sarah,

Das wird ja wohl kaum der Sachverhalt sein oder? So eine
Schwachsinnigkeit können sich nicht mal die Ämter ausdenken.
Man finanziert ein Auto und damit ist die Möglichkeit dahin
den Wagen für 6 Jahre abzumelden?!

Du schriebst was von Käufer. Also ging ich vom Verkauf aus.
Und wenn die Bank den Brief als Sicherheit für eine Finanzierung in Gewahrsam hat, so wird sie ihn nicht für den Verkauf des Autos herausrücken. Zumindest nicht ohne weiteres (höhe der Restschuld etc.)

Nein. Warum auch? Das Auto ist dann abgemeldet. Lediglich die
Fahrt zur Zulassungsstelle auf direktem Weg zum Zweck
der Zulassung bei Vorhandensein der alten Kennzeichen und
einer Deckungskarte der Versicherung wäre statthaft.

Also da weiss ich jedenfalls soviel, das ich mit dem
abgemeldeten Fahrzeug , auf direktem Weg, noch zu mir nach
Hause fahren darf, und es nicht bei der Zulassungsstelle
stehen lassen muss. Das kam nämlich schon vor, und wurde auch
gut geheißen.

Danach war aber nicht gefragt, sondern nach einer Fahrt zum 150km entfernten Käufer.
Ausserdem braucht man das Auto zur Abmeldung nicht mitnehmen, wozu auch? Ich fahre zwecks Abmeldung mit den Papieren und den Kennzeichen dorthin.

Vielleicht solltest Du einfach mal präzisieren was Du vorhast. Dann kann man nämlich besser antworten.

Gruss Sebastian

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Hallo Experten,

Hallo, Sarah!

Ich habe ein paar Fragen zum Abmelden meines Autos.

  1. Der Brief liegt noch bei der Bank. Reicht eine Kopie?

Nein, der Brief is ein Eigentumsnachweis. Wenn du ein Fahrzeug abmelden willst, was finanziert wird/wurde, musst du der Bank Bescheid geben, die schicken den Brief zur Zulassung u bekommen ihn dann wieder zurück. Du kriegst ihn gar nich zu Gesicht. Und ohne den Brief kann das Fahrzeug auch nich wirklich verkauft werden. Der Brief sollte bei Fahrzeugübergabe schon mit ausgehändigt werden. Ich würde zumindest nie ein Fahrzeug ohne Brief kaufen (ausgenommen ein Trabant, aber das is ne andere Geschichte).

  1. Der Wagen ist auf meine Mutter angemeldet, sie ist auch der
    Halter des Fahrzeugs. Brauche ich eine unterschriebene
    Erlaubnis für die Abmeldung?

Nein. Die Behörde interessiert nur, dass die Abmeldung bezahlt wird (bei uns in NDH/Thüringen hab ich knapp 6 € bezahlt). Wer den Wagen abmeldet, is zweitrangig.

  1. Der Wagen kommt nach der Abmeldung nich zu mir nach Hause,
    sondern zu dem Käufer, ca. 150km. Besteht auf der Fahrt
    dorthin Versicherungsschutz?

Nein. Nur von der Zulassungsstelle bis zum regelmässigen Standort des Fahrzeuges, also der Adresse, auf die die bisherige Zulassung gelautet hat. Der Käufger kann das Fzg sehr wahrscheinlich nur mit „Kurzzeitkennzeichen“ abholen.

Lieben Gruß, und Danke,
Sarah

Gruss

Mutschy

Hi
zum abmelden brauchst du das Fahrzeug gar nicht bewegen, die Papiere brauchst du allerdings vollständig und die Kennzeichen.
Versichert ist das FZ nur mit Doppelkarte und Überführungskennzeichen für einen Käufer. Verkaufen kann man das FZ aber nur wenn man im Besitz des Briefes ist.
HH

hallo
fahr den wagen zum neuen käufer und mit dem geld gehst du zu deiner bank
um den brief zu holen
wenn der wagen abgemeldet ist darst du sowieso nicht mehr damit fahren

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