Hallo,
ein Privatfahrzeug wird außerhalb der Geschäftszeiten auf einem durch einen Zaun gesicherten Werkstattgelände von Einbrechern beschädigt.
Wer haftet / zahlt den Schaden?
Hallo,
ein Privatfahrzeug wird außerhalb der Geschäftszeiten auf einem durch einen Zaun gesicherten Werkstattgelände von Einbrechern beschädigt.
Wer haftet / zahlt den Schaden?
Hi,
wenn das Fahrzeug in Werkstattobhut war, zahlt die Werkstatt. Im Regelfalle hat der Werkstattbetreiber eine Kfz-Handel-Handwerk-Police, in der Obhutsschäden an Kundenfahrzeugen versichert sind.
Gruß Keki
Hallo,
wenn das Fahrzeug in Werkstattobhut war, zahlt die Werkstatt.
wieso? Hat der Inhaber den Einbrechern die Tür geöffnet? Wurde abends vergessen abzuschließen? Davon steht im Text irgendwie gar nichts…
Anspruchsgrundlagen könnten in dem Fall § 823 und § 644 BGB sein und beide kommen nicht in Frage, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Vorausgesetzt - wie erwähnt -, daß der Werkstattbetreiber nicht fahrlässig (oder gar vorsätzlich) gehandelt hat.
Im Regelfalle hat der Werkstattbetreiber eine
Kfz-Handel-Handwerk-Police, in der Obhutsschäden an
Kundenfahrzeugen versichert sind.
Das hat doch mit der Haftung nichts zu tun, sondern nur damit, wer am Ende zahlt.
Gruß
C.