Hallo allerseits,
Herr X und Frau Y (verheiratet) trennen sich und Herr X zieht in einen anderen, 400km entfernten Kreis. Ein Fahrzeug, das X gehört und auf X angemeldet ist, verbleibt auf Rat der Anwaeltin bis zum Zeitpunkt einer Entscheidung im Rahmen der Scheidung darueber bei Frau Y.
Da dieses Fahrzeug nicht mehr im Zugriff des X liegt, moechte er zumindestens der Behoerde mitteilen, dass Schreiben bzgl. des Fahrzeuges an seine neue Adresse gerichtet werden (denn Y wird sich weder um Strafzettel noch um sonstwas kuemmern).
Kann X der zustaendigen Behörde mitteilen, dass von nun an der Halter woanders lebt, oder verlangen die von ihm die Ummeldung des Fahrzeugs (was sich ja in dieser Situation schwer gestalten koennte, da sich dieses ggf. sogar im Ausland befinden koennte)?
Mit freundlichem Gruss
Archimedes