Fahrzeug bei Ex

Hallo allerseits,

Herr X und Frau Y (verheiratet) trennen sich und Herr X zieht in einen anderen, 400km entfernten Kreis. Ein Fahrzeug, das X gehört und auf X angemeldet ist, verbleibt auf Rat der Anwaeltin bis zum Zeitpunkt einer Entscheidung im Rahmen der Scheidung darueber bei Frau Y.

Da dieses Fahrzeug nicht mehr im Zugriff des X liegt, moechte er zumindestens der Behoerde mitteilen, dass Schreiben bzgl. des Fahrzeuges an seine neue Adresse gerichtet werden (denn Y wird sich weder um Strafzettel noch um sonstwas kuemmern).

Kann X der zustaendigen Behörde mitteilen, dass von nun an der Halter woanders lebt, oder verlangen die von ihm die Ummeldung des Fahrzeugs (was sich ja in dieser Situation schwer gestalten koennte, da sich dieses ggf. sogar im Ausland befinden koennte)?

Mit freundlichem Gruss
Archimedes

Hallo!

Nein !

Der Mann ist doch der Halter geblieben, alle amtlichen Schreiben gehen an ihn.

Man kann das Fahrzeug regulär ummelden, also man geht mit den Papieren im neuen Landkreis zur Zulassungsstelle und meldet den Wagen um.
Wegen der Neuregelung kann man ja nun sein altes Kennzeichen auf Lebenszeit behalten, egal wo man wohnt. geänderte Zulassungsbescheinigung Teil 1 bleibt oder gelangt dann zur Noch-Ehefrau, damit sie das Fahrzeug nutzen kann, was ja wohl beabsichtigt ist. Teil 2 bleibt beim Halter(Mann).
Aber der Behörde ist nun die neue Adresse des Halters bekannt. Schreiben von Bußgeldstellen oder dem Finanzamt können ihn erreichen. Bußgeldbescheide oder Knöllchen kann man doch jederzeit an Frau weiterreichen und der Stelle dann auf dem Anhörungsbogen den Fahrer mitteilen.

Man könnte es doch aber auch stillegen,also abmelden ?

MfG
duck313

Guten Tag,

Hallo allerseits,

Herr X und Frau Y (verheiratet) trennen sich und Herr X zieht
in einen anderen, 400km entfernten Kreis. Ein Fahrzeug, das X
gehört und auf X angemeldet ist, verbleibt auf Rat der
Anwaeltin bis zum Zeitpunkt einer Entscheidung im Rahmen der
Scheidung darueber bei Frau Y.

Da dieses Fahrzeug nicht mehr im Zugriff des X liegt, moechte
er zumindestens der Behoerde mitteilen, dass Schreiben bzgl.
des Fahrzeuges an seine neue Adresse gerichtet werden (denn Y
wird sich weder um Strafzettel noch um sonstwas kuemmern).

Kann X der zustaendigen Behörde mitteilen, dass von nun an der
Halter woanders lebt, oder verlangen die von ihm die Ummeldung
des Fahrzeugs (was sich ja in dieser Situation schwer
gestalten koennte, da sich dieses ggf. sogar im Ausland
befinden koennte)?

Bei einem Umzug des Fahrzeughalters muss auch das Kfz auf die neue Anschrift unverzüglich umgemeldet werden.
Wenn dies nicht geschieht ist mit einem Bußgeld zu rechnen, evt. auch mit einer Zwangsabmeldung des Fahrzeugs.
Außerdem ist der Versicherer zu informieren, da evt. der Beitrag angepasst werden muss.

Wenn ein Umzug ins ausland erfolgt, gibt es 2 Möglichkeiten.

  1. das Fahrzeug auf die Ehefrau ummelden und auch versichern.
  2. das Fahrzeug in dem neuen Land anmelden und in Deutschland abmelden.
    Allerdings müsste man dann noch prüfen, ob evt. Kfz-Steuerliche Belange des neuen Landes bzw. Zollvorschriften entgegen stehen wenn das Fahrzeug weiterhin in Deutschland überwiegend genutzt werden soll.

Mit freundlichem Gruss
Archimedes

Gruß aus dem Süden

Hallo duck313,

Der Mann ist doch der Halter geblieben, alle amtlichen
Schreiben gehen an ihn.

richtig, aber er wuerde dort ja wo das Fahrzeug derzeit gemeldet waeren nicht mehr wohnen und es waere damit zu rechnen, dass die Ex alle Schreiben inkl. zum Beispiel Verkehrsverstoesse im Ausland ignoriert.

Wegen der Neuregelung kann man ja nun sein altes Kennzeichen
auf Lebenszeit behalten, egal wo man wohnt. geänderte

Gilt dieses tatsaechlich schon jetzt? Ich dachte, das gilt erst ab Juli 2014.

Bisher war es doch so, dass im neuen Kreis dann ein neues Nummernschild beantragt werden muesste.

Zulassungsbescheinigung Teil 1 bleibt oder gelangt dann zur
Noch-Ehefrau, damit sie das Fahrzeug nutzen kann, was ja wohl
beabsichtigt ist.

Beabsichtigt ist, dass die Ex ein Fahrzeug hat bis jemand anders darueber entscheidet, wem das Fahrzeug tatsaechlich zusteht.

Man könnte es doch aber auch stillegen,also abmelden ?

Ja, aber laut RAin gibt es da Urteile, die den Ex Ehemann zwingen koennen, der Frau ein Fahrzeug bis zur finalen Entscheidung zu ueberlassen, sofern der Ehemann selbst auch ein Fahrzeug besitzt.

Mit freundlichem Gruss
Archimedes