Hallo,
ich hab ne Frage zur fahrpraktischen Fahrlehrerprüfung DE.
Wird die Fahrlehrerprüfung DE, bei einem Vorbesitz der Fahrlehrerlaubnis CE, mit einem D oder DE Fahrzeug gefahren? Aus der Fahrlehrerprüfungsordnung und dem Fahrlehrergesetz geht das nicht so genau hervor, dort ist immer nur von DE die Rede.
Einige Kollegen von mir sind der Meinung das ist wie im Führerscheinrecht, mann muß bei vorbesitz der CE Fahrlehrerlaubnis nur eine D Prüfung fahren und bekommt DE zuerkannt.
Aber ist das Fahrlehrerrecht dem Führerscheinrecht gleich zu setzen?
HI und gutes Gelingen im Vorraus!!!
Meines Wissens nach ist der Erwerb DE nur bei der Fahrerlaubnisprüfung so, in Sachen Fahrlehrergesetz bin ich mir nicht ganz so Sicher…
Schwören würde ich darauf nicht aber du hast ja bereits die FE-Klasse E und benötigst nur noch D.
Das wird soweit ich informiert bin mit einem D-Fahrzeug gefahren.
Stell die Frage doch mal in der www.fahrlehrerecke.de.
Da sind noch einige Spezialspezialisten unterwegs, die das sicher beantworten können.
Wenn du CE hast reicht die D Prüfung und du erhälst DE.
Ebenso reicht bereits BE dann brauchst du nur noch D zu machen für DE.
Max Gesamtgewicht für Anhänger = 3.5t
Hi,
das ist eine gute Frage, die ich leider nicht beantworten kann. Rein aus dem Bauchgefühl würde ich sagen, dass man auch hier (zumindest teilweise) mit Anhänger fahren muss, weil ist bei den Fahrlehrerlaubnissen von BE und CE ja nicht anders.
Da du ja (angehender) Fahrlehrer bist, hätte ich ein paar Fragen an dich, wenns ok ist? Wenn ja, dann bitte kurze PN hier oder an [email protected], dass ich Bescheid weiß, dass ich dich „ausfragen“ darf . Würde mich echt riesig freuen, da ich auch Fahrlehrerin werden will und noch einige Fragen haben.
LG Tina
Hallo DON,
bist du dir sicher das es im Fahrlehrerrecht genauso wie im Führerscheinrecht ist? auf welche Rechtsgrundlage beruht deine Aussage?
Währe sehr wichtig für mich, weil ich nur mit einer Rechtsgrundlage bei der Erlaubnisbehörde argumentieren kann.
Wenn du CE hast reicht die D Prüfung und du erhälst DE.
Ebenso reicht bereits BE dann brauchst du nur noch D zu machen
für DE.
Max Gesamtgewicht für Anhänger = 3.5t
Hi Tinschen156,
danke erst mal für Deine Antwort.
Ob ich deine Fragen beantworten kann, kommt ganz auf Deine Fragen an .Frag ma!
Hi,
die kannst du mit sicherheit beantworten =D, hoffe ich doch.
Also:
In welcher Ausbildungsstätte bist du?
Bekommt man beim Straßenverkehrsamt Adressen von Ausbildungsfahrschulen im Umkreis?
Wie läuft das beim Amtsarzt ab? Was wird da geprüft und wie?
Kann man beim Vogel-Verlag bestellen, auch wenn man kein Fahrlehrer ist? Oder Bücher die dort angeboten werden z.B. über ne normale Buchhandlung bestellen?
Was kannst du mir schon vorab für Bücher empfehlen? Hab gehört das Buch „Berufsziel Fahrlehrer“ soll so gut sein, finde das aber nirgendswo…
Wie sieht das mit der fahrpraktischen Prüfung für BE aus? Darf man sich überhaupt keine Fehler leisten, wenn nein, was lässt einen trotzdem nicht sofort durchfallen? Wie läuft das ganze ab?
Seiten- oder Schulterblick auf der Autobahn? Im Lehrbuch steht Seitenblick, mein Fahrlehrer sagte Schulterblick. Vor 3 Jahren hab ich mal mit ner Fahrlehrerin geschrieben, die sagte, dass einer durchgefallen ist, weil er auf der Autobahn einen Schulter- und keinen Seitenblick gemacht hat. Wie soll man das überhaupt definieren? Für mich wäre ein Seitenblick wenn ich zwischen A- und B-Säule aus dem Fenster gucke. Schulterblick wenn ich hinter der B-Säule durchschaue…
Fragen über Fragen =D. Ich hab noch mehr, aber hierbei belasse ich es heute erstmal. Wäre schön, wenn du mich etwas schlauer machst
Gruß
Tina
Hi Tinschen156,
danke erst mal für Deine Antwort.
Ob ich deine Fragen beantworten kann, kommt ganz auf Deine
Fragen an.Frag ma!