Hallo,
- Frage: Person XY hat 2011 ein 3 Jahre altes Privatfahrzeug gekauft bei dem XY die gewerblichen Fahrten pro km (gewerblicher Anteil) in der EÜR als Ausgabe ansetze. Das Fahrzeug befindet sich im Privatvermögen und wird unter 50% gewerblich genutzt. Zur Berechnung werden von XY die tatsächlichen Kosten pro km ermittelt. In diese Kosten fließt auch die monatsgenaue Abschreibung mit ein, ist dies richtig das man die Abschreibung mit berücksichtigen darf (bei der Abrechnung pro km), oder ist dies nur bei Firmenwagen möglich? Bei diesen Rechnern ist dies zumindest der Fall:
http://www.steuertipps.de/beruf-job/…eter-berechnen
http://www.test.de/themen/steuern-re…00319-2100319/
Den Abschreibungszeitraum hat XY über 3 Jahre festgelegt, da der Wagen bereits 3 Jahre alt ist.
Es ergeben sich tatsächliche Kosten von 3,25 Euro pro km, da XY den Wagen lackieren lassen musste + einige Sachen reparieren lassen habe und der Fahrzeugwert hoch war. XY wird die Kostenberechnung mit beihängen, da XY denkt das es bei diesen km-Kosten zu Problemen kommen dürfte.
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Frage: Zu diesem Thema gibt es noch ein weiteres Problem. In der Elsterformular EÜR 2011 ist ja dieser ermittelte gewerbliche km-Kostenanteil in Zeile 54 einzutragen „KFZ-Kosten ohne Afa“. XY kann diesen Wert jedoch nicht in „Kosten ohne Afa“ und „nur Afa“ aufsplitten, da ein Privatfahrzeug mit km-Abrechnung ja nichts im Anlagenverzeichnis zu suchen hat. Deshalb hat XY dort die km-Kostenanteil (welcher die Abschreibung mit enthält) eingetragen. Ist das soweit OK?
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Frage: kann man pro Jahr frei zwischen Abrechnung per km und 1% Regelung wählen oder muss man - wenn man sich für eine der beiden Varianten am Anfang entschieden hat - diese bis zum Fahrzeugverkauf jedes Jahr beibehalten?
PS: Fahrtenbuch wird geführt. Adresse der Wohnung + Betriebsstätte sind identisch, d.h. es fallen keine Pendelfahrten an.