Fahrzeug komplett auf die Eltern ummelden?

Hallo liebe WER WEISS WAS Leser!

Ich möchte gerne mein Kennzeichen behalten aber in eine andere Stadt ziehen mit anderem Kennzeichen!
Kann ich das KFZ komplett mit Schein und Brief auf die Eltern umschreiben lassen und mein Auto selber in einem anderem Landkreis weiter zu fahren?

Gibt es da Probleme wegen Standort, Versicherung etc?
( Bei Versicherung 2. Fahrer angegeben )

Hi

Schaue mal ob es in deinem Landkreis nicht geht , das du die Nummernschilder trotzt Umzug behalten kannst.
d.h. du fährst weiterhin das selbe Kennzeichen obwohl du in Stadt X wohnst.
also in Hessen und Rheinlandpfalz geht das .

eine Bekannte von mir fährt Kennzeichen LM ( Hessen ) obwohl sie seit 3 Jahren in Rheinlandpfalz wohnt .

gruss

Toni

sollte der Vorschlag vom Toni nicht funktionieren, dann könnte man das KFZ durchaus auf die Eltern anmelden:

  • Halter = Vater oder Mutter
  • Versicherungsnehmer = Du
  • Eingetragene Fahrer = Du

Das heisst, du beantragst die Versicherung als Versicherungsnehmer und gibst als Halter Vater oder Mutter an…fertich…
Wenn die Eltern damit nicht fahren, musst du sie auch nicht angeben als Fahrer.

Danke Dir!

Also am besten Wo nachfragen? Strassenverkehrsamt?

Dann beide Dokumente umschreiben lassen und klar ich Zahle das ganze!
Ich frage aber vorsichtshalber bei der Versicherung noch einmal nach.
Ich kann mich errinnern das es Standortprobleme zwecks Versicherung gibt.
Das Auto steht ja nicht im vorgesehendem Landkreis

Danke Toni!!

Hallo,

in ein paar wenigen Bundesländern geht das schon, zumindest wenn man innerhalb des Bundeslandes umzieht (oder scheinbar auch innerhalb der anderen Länder, die da schon mitmachen).
Ansonsten könnte der Wagen natürlich auch auf die Eltern umgeschrieben werden, wobei ich den Sinn momentan nicht erkenne. Wobei ich jetzt mal davon ausgehe, dass der Wohnort der Eltern derzeit identisch mit dem eigenen ist.
Ich empfehle aber vorher den künftigen Versicherungsbeitrag ausrechnen zu lassen.

Beste Grüße
Guido

Ich noch mal,

Also am besten Wo nachfragen? Strassenverkehrsamt?

Ja, und zwar dort, wo das Fahrzeug hingehen soll. Wobei auch im Internet entsprechende Infos zu bekommen sind.

Ich kann mich errinnern das es Standortprobleme zwecks
Versicherung gibt.
Das Auto steht ja nicht im vorgesehendem Landkreis

Der Versicherung sollte das eigentlich egal sein. Ein Fahrzeug soll vom Gesetz her eigentlich dort zugelassen sein, wo es hauptsächlich eingesetzt wird. Andererseits gibt es z.B. in jeder Studentenstadt unzählige Autos mit auswertigen Kennzeichen, obwohl die Leute auch mehrere Jahre da wohnen.

Beste Grüße
Guido

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Hallo Guido,

der Sinn mag eher verrückt klingen!

Ich habe ein EU Fahrzeug und fahre US Kennzeichen die ich nur in diesem Landreis bekommen konnte wo ich ja momentan wohne :wink:

Ziehe ich um muss ich das ganze Auto umbauen und das lohnt nicht.
Das evtl. die Versicherung teurer wird könnt durchaus möglich sein.

Also am einfachsten und logischerweise bei der Versicherung anzufragen.

Besten Dank!!

Hi stachus,

genau so dachte ich mir das.

Aber wie die folgeantworten schon beschreiben gibt es probleme mit dem Standort!

Der LK möchte natürlich das dazugehörige KFZ in dem dazugehörigem LK haben.

Es gibt immer Hilfspolizei die einen verpetzen warum den immer ein anderes Kennzeichen hier auftaucht.

Danke Dir!!

Hallo noch mal,

ach, das Problem. Solange der Umbau (ich glaube der Begriff heißt) finanziell zumutbar ist, können die das in der Tat verlangen. Meistens reicht da eine neue Heckklappe bzw. Stoßstange. Das kann jede Behörde für sich selber entscheiden.

Die meisten Landkreise sind problemlos und geben entweder nach der Landkreis-Trennung einen Buchstaben und eine Zahl aus, sodass ein 320mm breites Kennzeichen passt. Oder sie erlauben ein 255*130mm großes Kennzeichen (wie bei Leichtkrafträdern bzw. Treckern üblich).

Ich vermute mal, dass im Fahrzeugschein keine maximale Kennzeichengröße eingetragen ist?

Beste Grüße
Guido

das kann der Landkreis haben wollen, aber er hat keinen „Anspruch“.

Das KFZ läuft auf den Halter „Elternteil“ und du fährst damit, egal in welchem Landkreis.

Bei Firmenwägen ist das absolut üblich dass z.B. das KFZ im Landkreis der Fa. angemeldet ist (Halter ist der Arbeitgeber) und der Angestellte in seinem Landkreis damit rumfährt…

Was anderes ist es wenn man nach dem Umzug nicht zeitnah ummeldet, da kanns Ärger geben.

Also wenn man der Versicherungsnehmer ist und als einziger Fahrer eingetragen ist, dann sollte der Versicherungsbeitrag gleich bleiben, egal ob man der Halter ist oder nicht. Bei der Huk24 ist das jedenfalls so.

Hallo Guido, einfach super hier :wink:

das nenne ich mal Kompetenz :wink:

Genau das ist der aufwand den ich vermeiden möchte.
Aber laut unserem mitschreibern hatte er eigentlich recht.
Firmen und ähnliche unternehmen stellen Firmenwagen und sitzen auch in einem anderem Bundesland etc.

Denke also kein Problem :wink:

Hallo noch mal,

ich kann mir auch nicht vorstellen, dass Dir jemand verbieten kann/wird, das Auto Deiner Eltern :wink: zu fahren. Traurig nur, dass das so laufen muss.

Beste Grüße
Guido

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Hallo,
Tipp: am Wohnort der Eltern d.h. deinem alten Wohnort einen Nebenwohnsitz angemeldet lassen (alternativ Zweitwohnsitz) dann kannst Du das Kfz so angemeldet lassen wie bisher und du bist nicht zum Ummelden verpflichtet. Das hat jedenfalls bei mir in Hessen funktioniert und ich habe sogar ein Kfz neu so angemeldet. (spart Versicherung, Gebühren und neue Kennzeichen).
Ein Anruf bei der Zulassungsstelle verschafft Klarheit.

Gruß
Martin

Hallo Martin,

wie lange ist das her? Ich meine, dass man heutzutage ein Fahrzeug gar nicht mehr auf den Nebenwohnsitz zugelassen bekommt.
Ob das jemanden interessiert, solange nicht ein neues Auto zugelassen wird, ist eine andere Frage.

Beste Grüße
Guido

wie lange ist das her? Ich meine, dass man heutzutage ein
Fahrzeug gar nicht mehr auf den Nebenwohnsitz zugelassen
bekommt.

das war ende der 90er, danach hab ichs nicht mehr probiert.
Habe eben mal kurz gegoogelt, angeblich geht nun (seit 1.3.2007) noch nicht mal mehr die Zulassung auf Zweitwohnsitz.

Schade…
Gruß
Martin