Hallo,
die grundsätzliche Frage möchte ich mal so beantworten: Für eine Privatperson lohnt es sich nicht, einen Leasingvertrag für ein Fahrzeug abzuschließen. Für einen gewerblichen Kunden sind Leasingraten Betriebsausgaben, ein Privater kann damit i.d.R. nicht viel anfangen (also sie nicht steuerlich verwenden). Die Autohersteller locken natürlich mit dem Angebot der Nutzung eines Fahrzeuges für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt (= Leasingrate), was manchmal recht günstig erscheint. Aber: sämtliche Berechnungen geschehen auf Basis Listenpreis, und so kann der private Kunde kaum nachrechnen, was sich in der Leasingrate alles wirklich versteckt oder was auch nicht oder nicht in voller Höhe enthalten ist. Da es sich überwiegend um Kilometerverträge handelt, werden auch die Restwerte, die den Verträgen zu Grunde liegen, gerne nicht angegeben. Damit ist es noch weniger nachvollziehbar, welche Kalkulation dahinter steckt.
Nun zu den Fragen:
1.: Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die nicht durch Eigenverschulden entstanden sind. Dazu gehört z. B. der allseits bekannte Glasschaden, mit dem so oft im Fernsehen Werbung gesendet wird. Die Vollkasko deckt auch selbstverschuldete Beschädigungen ab, insoweit nicht Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Beschädigung vorangehen.
2.: Eigentlich sind „kleine Kratzer und Dellen“, wenn sie denn wirklich „kleiner“ sind, zu den Gebrauchsspuren zu rechnen. Das wehren die Autohäuser aber gerne ab und stellen solche „Schäden“, obwohl sie ja in die Restwertkalkulation einbezogen werden sollten, den Kunden gerne in Rechnung. Manchmal hat man auch den Eindruck, das dient der Aufbesserung der vorher schlechten Kalkulation, die seinerzeit dazu diente, dem Kunden ein vermeintlich supergünstiges Auto zu verschaffen. Manchmal dient es auch dazu, dem Kunden nahezulegen, beim gleichen Autohaus ein neues Auto zu kaufen. Dann wird sowas gerne fallengelassen, weil der Kunde ja ein neues Auto nimmt. Ob das aber in den neuen Vertrag mit einkalkuliert wurde, siehe oben.
3.: Ja, denn der Leasinggeber ist ja Eigentümer des Fahrzeugs. Deswegen werden auch Vollkaskoversicherungen abgeschlossen, die dann per Sicherungsschein an den Leasinggeber abgetreten werden. Die Leistung aus der Versicherung dient letztendlich dazu, den Verlust des Fahrzeugs durch Totalbeschädigung abzudecken, wie man es auch als Barzahler von der Versicherung bekommen würde. Aber auch hier Vorsicht: Je nach Höhe der Anzahlung kann es sinnvoll sein, den Leasingvertrag beim Unfall sofort abzulösen, die Restforderung der Gesellschaft zu entrichten und selber mit der Versicherung abzurechnen (wenn z. B. der Zeitwert lt. Gutachten höher ist als die Restforderung des Leasinggebers). Wenn der Leasinggeber eine niedrigere Restforderung angibt, zahlt die Versicherung natürlich auch nur den geringeren Betrag. Oder aber: Der Leasinggeber ist ja Eigentümer des Fahrzeugs und steckt den höheren Betrag, der von der Versicherung kommt, selber ein. Auch das ist rechtens und nicht zu beanstanden.
Ein Ersatzfahrzeug gibt es zumindest vom Leasinggeber nicht, das muss man mit der Versicherung aushandeln. Und die Rate ist weiter zu zahlen, bis der Vertrag beendet ist, wobei die meisten Gesellschaften den Tag des Totalschadens als „Endtag“ sehen, weil ja auch auf dieser Basis die offenen Restraten errechnet werden.
4.: Die meisten Tipps stehen schon vor diesem Satz. Und da sich Privatleasing nicht lohnt, lieber mit der Hausbank einen Kredit aushandeln, mit dem Autoverkäufer einen Barzahlungpreis und dann über die Hausbank finanzieren, da ist man besser aufgehoben.
Und noch etwas: Wenn jemand trotz eines besonderen Nachlasses noch eine „0-%-Finanzierung“ oder einen sehr sehr niedrigen Zinssatz für eine „Konzernfinanzierung“ anbietet, so möge man sicher sein, dass der Autoverkäufer auch daran noch etwas verdient oder etwas aus dem Kaufpreis zulegen muss, denn keine Bank der Welt gibt an einen Privatmann Kredite für nichts oder sehr wenig Zins.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.
Viele Grüße
Mikey