Fahrzeug Leasing Privatperson

Hallo,

bzgl. Auto-Leasing als Privatperson habe ich bisher zwei Meinungen gehört. Die einen sagen es lohnt sich, die anderen nicht.

Ich habe mich bereits erkundigt, jedoch stellen sich für mich weitere Fragen:

  1. Was ist der Unterschied zwischen Teil- und Vollkaskoversicherungen?

  2. Angenommen ich habe ein Auto geleast. Es war keine Anzahlung nötig. Angenommen der Leasingvertrag neigt sich dem Ende zu. Ich gebe das Auto wieder ab und es sind kleine Kratzer und Dellen am Auto. Muss ich dann die Schäden bezahlen?

  3. Angenommen ich habe ein Leasing-Vertrag ohne Anzahlung und fahre innerhalb meiner Leasingzeit das Auto komplett zu Schrott. Muss ich den Verlust den der Leasing-Geber erleidet bezahlen (muss ich den Totalschaden bezahlen?)

Muss ich solange der Leasing Vertrag nicht beendet ist nur die monatl. Leasinggebühr bezahlen oder bekomm ich zusätzlich auch ein Ersatzfahrzeug?

  1. Gibt es irgendwelche Punkte bei denen man aufpassen muss, wenn man leasen will. Ich wäre totale Leasing-Neuling? Würde mich über Tipps freuen.

Vielen Dank

Zu 1) Teilkasko-Versicherung bezahlt nur folgende Schäden an deinem (!!!) Auto: Glas-Schäden (wie Steinschläge in der Windschutzscheibe), Wildschäden oder Diebstahl.
Die Vollkasko bezahlt den Schaden an deinem Auto bei einem Unfall.
Und die Schäden an einem anderen Fahrzeug, falls du eines beschädigst und Schuld bist, bezahlt die Pflichtversicherung (Haftpflichtversicherung)

Zu 2: Du musst alle Schäden, die du verursachst während der Laufzeit, bezahlen

Zu 3: Ja, du musst den Schaden bezahlen. Deswegen gibts bei Leasingverträgen in der Regel eine Vollkasko-Pflicht. Wichtig: Wenn du eine Versicherung abschließt, nimm eine mit GAP-Deckung. Aber das zu erklären, sprengt den Rahmen (www.google.de).

Du bekommst kein Ersatzwagen im Schadensfall. Das ist Sache der Versicherung, falls diese jenen bezahlt. Die Leasingrate ist letztendlich nur eine Miete auf Zeit. Alles, was an Wertminderungen anfällt musst dzmu bezahlen. Der Autohersteller stellt nur das Fahrzeug. Sonst nix.

In der Regel lohnt sich Leasing für Privatpersonen nicht…
Und da du (ich muss leider so ehrlich sein) keinen Plan hast, rate ich dir dringend davon ab.

MfG
Johannes

Hallo,
im Regelfall lohnen sich Leasing Verträge nur aufgrund Bilanzierungsrechtl. Vorschriften. Also auch nur für Verwender die damit was anfangen können. Rein rechnerisch, wenn alles gut geht, sind manchmal aber durhaus rechenbare Angebote ( Full Service Leasing zum Beispiel ) auch für Private Endverbraucher interessant.

Nun zu den Fragen:

Teilkasko : deckt den Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Diebstahls; Wildschäden, alle Glasschäden die nicht einer generischen Haftpflichtversicherung eingreicht werden können, ab.

Vollkasko beinhaltet immer eine Teilkasko- zusätzlich sind auch Karosserie- Schäden und selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug versichert. Bei Abrechnung eines Teilkaskoschaden steigt man anschließend nicht automatisch im Beitrag, bei Vollkasko in der Regel dagegen schon. So muss man bei Einreichung eines Vollkasko Schadens immer gegenrechnen. Sonst zahlt man sich seinen eigenen Schaden durch die jährliche Versicherungsprämie selbst oder legt sogar noch Geld dazu.

Wichtig: Bedingungen und Preise vergleichen- Gerade ein Leasingkunde braucht bei Schäden, gleich ob selbst oder fremdverschuldet, spezielle Leistungen. Sonst kann es passieren, das man nach Schaden kein Fahrzeug hat und doch noch reichlich Geld der Leasing-Gesellschaft schuldet.

Bei Rückgabe eines Leasingfahrzeugs wird ein Protokoll über den Zustand ( Laufleistung, Beschädigungen, überfällige Inspektionen, abgefahrene Reifen, übermässiger Schmutz in Innenraum usw aufgenommen. Dann wird die Leasing Gesellschaft dieses Protokoll von Ihnen gegenzeichnen lassen, anschließend wird geprüft, was nach aktueller Rechtslage Ihnen angelastet werden kann oder eben auch nicht. Solange zum Beispiel die Bremsbeläge eine kritische Restbelagsstärkste bei den Bremsen haben, aber er zum Zeitpunkt des Ablauf des Leasingvertrages noch einwandfrei bremst, kann die Leasing-Gesellschaft Ihnen das nicht anrechnen. Unstrittig fällige Reparaturen von Kratzern können zum Beispiel auch nicht wie oft versucht mit teuren Lackierungen abgerechnet werden, sondern nur durch smart Repair, eine kostensparende Variante der Lackreparatur. usw.

Ein Leasingvertrag ist nicht umsonst ein paar Seiten lang und vor allem sind nicht alle gleich- hier hilft tatsächlich nur Fragen Fragen Fragen, und vor allem, die Antworten vom Vertragspartner in einfach gefassten Worten schriftl. bestätigen lassen.

Leasing kann sehr sehr teuer werden wenn:

die Inspektionen nicht oder nicht bei der Markenwerkstatt durchgeführt werden,

die Laufleistung nicht eingehalten wird

der Wert des Gebrauchtfahrzeuges sich bei Vertragsende negativ darstellt( beim so genannten Restwert-Leasing sind Sie als Kunde für den späteren Wert, den keiner jetzt kennen kann- alleine verantwortlich - deshalb sehe ich hier das Kilometer-Leasing klar im Vorteil aus Kundensicht)

Man warum auch immer vorzeitig aus dem Vertrag will oder muss

Schäden während der Leasingdauer eintreten

Sie sehen, viele Wenn und aber…

Gruss

Volker

Als Leasingspezialist kann ich Dir darauf umfassende Antworten geben. Das sprengt jedoch den Zeitrahmen. Wenn Du unbedingt leasen willst solltest Du vorher das Buch „Autoleasing“ vom ADAC-Verlag lesen. Solltest Du aber auf einen guten Rate hören, mache eine Finanzierung. Deine Risiken hinsichtlich Schäden sind die Gleichen. Du bist aber auch sicherer Eigntümer des Fahrzeugs.
Leasing hat für den gewerblichen Kunden den Nutzen, dass er die Leasingrate als Betriebsausgabe absetzen kann. Da der Privatmann keine Betriebsausgaben hat gibt es auch keinen Vorteil.

Grüße

Hallo zurück,

i.d.R. rechnet sich Leasing nur, wenn die steuerliche Nutzung bei gewerblicher Tätigkeit gegeben ist.
Die KFZ-Versicherung ist wie beim normalen Kauf zu sehen, wobei ein Leasingvertrag mit einer Vollkaskodeckung gebunden ist (um den größtmöglichen Schaden abzudecken).
Schäden werden bei Rückgabe des Fahrzeuges immer aufgerechnet. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung den Wiederbeschaffungswert, daher auch Vollkasko. Der Restbetrag - ohne Anzahlung wahrscheinlich - muss von dem Leasingnehmer erbracht werden.
Ein Ersatzfahrzeug gibt es nicht.

Dies zur Info. Gruss
AK

Hallo,

zu Deinen Punkten habe ich erstmal gestutzt.

Zu 1) das ist nicht leasingspezifisch. Vollkasko deckt die Schäden an Deinem Fahrzeug ab, wenn nicht ein anderer den Schaden verursacht hat. Teilkasko deckt Schäden durch Diebstahl, Vandalismus, Glasbruch oder Marder ab. Leasinggesellschaften LG wollen natürlich Vollkaskoschutz für ihr Objekt haben.

zu 2) die Rückgabe erfolgt mit Protokoll. Wenn das Auto normal benutzt wurde, dürfen da keine Kratzer etc berechnet werden.

zu 3) bei einem Unfall springt die Vollkasko ein oder die Versicherung des Gegners. Für die Lücke zwischen Wert bei der LG und der Versicherungsentschädigung solltest Du eine GAP Versicherung mit abschliessen.
Ein Ersatzauto musst Du separat mit der LG oder Werkstatt verhandeln

zu 4) die Rückgabemodalitäten oder auch den Preis am Ende solltest Du Dir schriftlich bestätigen lassen, damit es da keinen Ärger gibt.

Frag einfach mal bei einem Autoverkäufer nach und lass Dir den Vertrag mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen geben.

Viele Grüße
Petra

Hallo,

die grundsätzliche Frage möchte ich mal so beantworten: Für eine Privatperson lohnt es sich nicht, einen Leasingvertrag für ein Fahrzeug abzuschließen. Für einen gewerblichen Kunden sind Leasingraten Betriebsausgaben, ein Privater kann damit i.d.R. nicht viel anfangen (also sie nicht steuerlich verwenden). Die Autohersteller locken natürlich mit dem Angebot der Nutzung eines Fahrzeuges für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt (= Leasingrate), was manchmal recht günstig erscheint. Aber: sämtliche Berechnungen geschehen auf Basis Listenpreis, und so kann der private Kunde kaum nachrechnen, was sich in der Leasingrate alles wirklich versteckt oder was auch nicht oder nicht in voller Höhe enthalten ist. Da es sich überwiegend um Kilometerverträge handelt, werden auch die Restwerte, die den Verträgen zu Grunde liegen, gerne nicht angegeben. Damit ist es noch weniger nachvollziehbar, welche Kalkulation dahinter steckt.

Nun zu den Fragen:

1.: Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die nicht durch Eigenverschulden entstanden sind. Dazu gehört z. B. der allseits bekannte Glasschaden, mit dem so oft im Fernsehen Werbung gesendet wird. Die Vollkasko deckt auch selbstverschuldete Beschädigungen ab, insoweit nicht Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Beschädigung vorangehen.

2.: Eigentlich sind „kleine Kratzer und Dellen“, wenn sie denn wirklich „kleiner“ sind, zu den Gebrauchsspuren zu rechnen. Das wehren die Autohäuser aber gerne ab und stellen solche „Schäden“, obwohl sie ja in die Restwertkalkulation einbezogen werden sollten, den Kunden gerne in Rechnung. Manchmal hat man auch den Eindruck, das dient der Aufbesserung der vorher schlechten Kalkulation, die seinerzeit dazu diente, dem Kunden ein vermeintlich supergünstiges Auto zu verschaffen. Manchmal dient es auch dazu, dem Kunden nahezulegen, beim gleichen Autohaus ein neues Auto zu kaufen. Dann wird sowas gerne fallengelassen, weil der Kunde ja ein neues Auto nimmt. Ob das aber in den neuen Vertrag mit einkalkuliert wurde, siehe oben.

3.: Ja, denn der Leasinggeber ist ja Eigentümer des Fahrzeugs. Deswegen werden auch Vollkaskoversicherungen abgeschlossen, die dann per Sicherungsschein an den Leasinggeber abgetreten werden. Die Leistung aus der Versicherung dient letztendlich dazu, den Verlust des Fahrzeugs durch Totalbeschädigung abzudecken, wie man es auch als Barzahler von der Versicherung bekommen würde. Aber auch hier Vorsicht: Je nach Höhe der Anzahlung kann es sinnvoll sein, den Leasingvertrag beim Unfall sofort abzulösen, die Restforderung der Gesellschaft zu entrichten und selber mit der Versicherung abzurechnen (wenn z. B. der Zeitwert lt. Gutachten höher ist als die Restforderung des Leasinggebers). Wenn der Leasinggeber eine niedrigere Restforderung angibt, zahlt die Versicherung natürlich auch nur den geringeren Betrag. Oder aber: Der Leasinggeber ist ja Eigentümer des Fahrzeugs und steckt den höheren Betrag, der von der Versicherung kommt, selber ein. Auch das ist rechtens und nicht zu beanstanden.

Ein Ersatzfahrzeug gibt es zumindest vom Leasinggeber nicht, das muss man mit der Versicherung aushandeln. Und die Rate ist weiter zu zahlen, bis der Vertrag beendet ist, wobei die meisten Gesellschaften den Tag des Totalschadens als „Endtag“ sehen, weil ja auch auf dieser Basis die offenen Restraten errechnet werden.

4.: Die meisten Tipps stehen schon vor diesem Satz. Und da sich Privatleasing nicht lohnt, lieber mit der Hausbank einen Kredit aushandeln, mit dem Autoverkäufer einen Barzahlungpreis und dann über die Hausbank finanzieren, da ist man besser aufgehoben.

Und noch etwas: Wenn jemand trotz eines besonderen Nachlasses noch eine „0-%-Finanzierung“ oder einen sehr sehr niedrigen Zinssatz für eine „Konzernfinanzierung“ anbietet, so möge man sicher sein, dass der Autoverkäufer auch daran noch etwas verdient oder etwas aus dem Kaufpreis zulegen muss, denn keine Bank der Welt gibt an einen Privatmann Kredite für nichts oder sehr wenig Zins.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen.

Viele Grüße

Mikey