Fahrzeug mit Saisonkennzeichen umsetzen

Hi zusammen

Ich haätte da mal folgende frage :

Ein Fahrzeughalter hat 2 Autos davon ist eines mit Saisonkennzeichen 3 - 10 , also im moment abgemeldet .
Die Person zieht um und nimmt den Wagen logischerweise mit .
der andere Pkw hat eine Hängerkupplung und einen entsprechenden Anhänger kann er ausleihen ( die Zugleistung des Kombi’s reicht mit 1800 kg )
Der Wagen mit Saisonkennzeichen muss aus der Garage gefahren werden , und am Strassenrand auf den Anhänger gefahren werden.
also so ziemlich genau eine Autolänge steht der Wagen , der das Saisonkennzeichen hat , am Strassenrand , also öffentlicher Verkehrsraum um auf diesen Anhänger gezogen zu werden.

Also das sähe wie folgt aus , der Saisonwagen fährt aus der Garage , über den Hof , auf die Strasse hinter den Hänger und wird dann hochgezogen.

Darf man das , braucht der Wagen für die 4 Meter ein Rotes Nummernschild ? oder muss der Wagen einfach die letzten Meter ohne egenen Antrieb geschoben werden ?

Der Anhänger mit Zugfahrzeug passt nicht in die Einfahrt , der würde zu weit mit dem Vorderwagen die Strasse behindern .

gruss

Toni

Hallo,

rein formal betrachtet ist das Anlassen des Motors und das Fahren auf einer öffentlichen (nicht eingefriedeten) Strasse ein Betrieb des Kfz.
Daher wäre eigentlich eine Zulassung erforderlich.

Aber wie der Volksmund so schön sagt: Wo kein Kläger da kein Richter.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,

rein formal betrachtet ist das Anlassen des Motors…
Daher wäre eigentlich eine Zulassung erforderlich.

Die wäre auch schon nötig, wenn man es schieben würde.
Bei kleineren Autohändler ist es aber auch an der Tagesordnung, daß der Transporter auf der Straße stehen bleibt und die Autos da hinaufgefahren werden, ohne, daß rote Nummern angebracht werden (in dem Fall sind sie aber vermutlich wenigstens in der Nähe, falls doch mal was passiert).

Cu Rene

Hallo Rene,

das sehe ich nicht so. Ein Kraftfahrzeug wird erst durch Starten des Motors in Betrieb genommen (soweit ich weiß, muss es hierzu aber noch nicht einmal in Bewegung gesetzt werden). Das Schieben eines Autos ist noch keine Inbetriebnahme.

Aber wie Du schon schreibst: Bei kleinen (und auch größeren) Händlern werden mal eben schnell die Autos auf- und abgeladen ohne dass ein Hahn kräht…

Viele Grüße
Lumpi

Hallo,
ein nicht zugelassenes Kraftfahrzeug hat im öffentlichen Verkehrsraum nichts zu suchen (Ausnahmen mal weggelassen, die liegen aber hier nicht vor). Auch das reine Parken ist verboten.

Cu Rene

Hallo,
wie waers mit der Alternative, Kurzzeitkennzeichen beschaffen und damit beliebige Strecke auf eigenen Raedern zuruecklegen. Geht innerhalb Deutschland fuer ca 60-80EUR plus Sprit ohne Autotransporter.
Gruss Helmut

Hi

darüber wurde auch schon nachgedacht .
das würde aber eventuell mit der Winterreifenpflicht kollidieren .

noch ist gesetzlich unklar was winterliche Strassenverhältnisse bedeutet . wenn die Strasse wohl frei ist , aber am Rand 1 Meter Schnee aufgetürmt liegt und Nebenstrassen befleckt sind .
der Wagen hat 225/50 Alu’s drauf und ist somit bei Schnee sowieso nicht beherschbar … deswegen ist er ja Saison-abgemeldet

der andere Wagen ( das vermeintliche Zugfahrzeug ) ist ein Allrad mit neuen Winterreifen

Toni

Ein Kraftfahrzeug wird erst
durch Starten des Motors in Betrieb genommen

Hallo,

leider falsch, der Betrieb eines Fahrzeugs ist ein sehr weit gefasster Begriff; das Laufen des Motors ist nur eines der Kriterien für die Ein-/Abgrenzung, ob das Fz in Betrieb ist oder nicht.

Das beschriebene Umsetzen dürfte eindeutig zum Betrieb zählen, wenn dabei öffentlicher Verkehrsraum genutzt werden muss.

Grüße, M

Hallo,

als betroffener Fz-Halter würde ich einfach meinen Autoversicherer ansprechen und nach einer KH-Deckung für diese einmalige Aktion im Zeitraum von x - y (da dürften 2 od. 3 Tage genügen) bitten.

Ich würde das meinen Kunden jedenfalls problemlos zusagen, sogar beitragsfrei.

Grüße, M

Hallo,
jetzt ist doch Sommer, aeh Zwischensommer im Januar.
Gruss Helmut