Fahrzeug mit Vorhängen? Verspiegelte Fenster?

Hallo,

  1. soweit ich weiß gibt es für diese Verdunklungsfolien ja eine gewisse Mindestdurchlässigkeit, ich meine die Folien dürften 75% oder 80% schlucken, bin mir aber nicht mehr sicher.

Jetzt sieht man ja auch hier und da Autos mit Vorhängen, vor allem Wohnmobile, Familienkutschen, alte Benz und BMW.
Darf das dann?
Und warum dürfen Vorhänge wenn die Folie eben nicht pechschwarz, ergo blickdicht sein darf?

  1. in Sachen Folie gibt es ja diese Spiegelfolien. Laut Hersteller sogar mit ABE und erlaubt. Wo liegt dann genau der Unterschied, ob ich jetzt so eine Folie dran pappe oder mir einen Vorhang aus einer Rettungsdecke schneidere? Spiegelt genauso und ist blickdicht…

Im Voraus Dank für Antworten

Grüße

Fonz

Moin!

Ganz allgemein müssen Windschutzscheibe und vordere Seitenscheiben einen Blick auf den fahrer ermöglichen. Die übrigen Scheiben können verschlossen sein. Es gibt ja manche Kombis auch als geschlossenen Lieferwagen (Opel Combo, VW T5,…).

S. auch die von den herstellern gegen Aufpreis angebotenen Scheibentönungen. Die grüne Wärmeschutzverglasung ist mittlerweile meist standard, die verdunkelung der hinteren Scheiben gibt´s gegen Aufpreis, z.B. bei den Audi Kombis oft gesehen.

Gruß,
M.

Hallo,

erst einmal Danke für die Antwort.

Aber warum darf man bei einem PKW dann keine 100% verdunkelnden Folien anbringen?

War damals bei meinem damaligen Wagen sogar so, dass der TÜV gemeckert hat, weil die ABE-Nummer nicht bei allen Fenstern unten rechts (oder links) in der Ecke zu erkennen war.
Er ist dann tatsächlich in den Wagen gekrabbelt um zu schauen, ob er seiner Meinung nach genug durch die Scheiben sieht…

Deiner Meinung nach wäre es also erlaubt während der Fahrt die hinteren Fenster und die Heckscheibe durch einen Vorhang verhüllt zu haben?

Grüße

Fonz

Hallo Fonz,
soviel ich weiß, müssen Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster klar sein. Die anderen können schwarz bzw. ganz zu sein, vorausgesetzt, man hat einen rechten Außenspiegel.
Gruß Michael

Hallo,
wann war denn das? Oder hatte das Auto, wie schon geschrieben, keinen rechten Außenspiegel? Ohne den, muß man durch den Innenspiegel genug Sicht haben, die auch nicht durch z.B. Ladung verdeckt sein darf.
Ein PKW muß hinten auch rechts und links Fenster haben. Frag mich nicht, wo das steht, aber das ist eine der Abgrenzungen zum LKW - bzw. ohne die hat man keine Chance auf eine PKW-Zulassung. Dort, wo das geschrieben steht, steht sicher auch, wieviel man da durch sehen können muß.
Außerdem dürfen natürlich an allen Scheiben Vorhänge angebracht sein (s. LKW-Fahrerhäuser), nur dürfen sie bei der Fahrt nicht stören.

Cu Rene
fast OT: ich bin schon mal in einem Linienbus gefahren, bei dem die Scheiben so mit Werbung zugeklebt waren, daß man kaum (aber eben nicht nichts) etwas von der schönen Stadt gesehen hat

Hallo!

René hat ja schon vieles beantwortet.

erst einmal Danke für die Antwort.

Gerne.

Aber warum darf man bei einem PKW dann keine 100%
verdunkelnden Folien anbringen?

Ich wusste nicht, dass man das nicht darf.
Möglicherweise laufen die Kombis mit Blechen in den Fensteröffnungen als LKW.

War damals bei meinem damaligen Wagen sogar so, dass der TÜV
gemeckert hat, weil die ABE-Nummer nicht bei allen Fenstern
unten rechts (oder links) in der Ecke zu erkennen war.
Er ist dann tatsächlich in den Wagen gekrabbelt um zu schauen,
ob er seiner Meinung nach genug durch die Scheiben sieht…

Ich wusste nicht, dass man eine ABE für die Folien benötigt.

Deiner Meinung nach wäre es also erlaubt während der Fahrt die
hinteren Fenster und die Heckscheibe durch einen Vorhang
verhüllt zu haben?

Das dachte ich bislang. Bei meinen Kleinbussen hat das nie jemanden gejuckt.

Frage lieber mal beim TÜV nach, bevor Du ein Ticket bekommst.

Gruß,
M.