Hallo,
ich hatte im Bußgeldkatalog gesucht, was es denn kosten würde, wenn man das Kennzeichen vorübergehend bei einem im öffentlichen Verkehrsraum geparkten Fahrzeug abschraubt, bin aber nicht so recht fündig geworden.
Unter 179a steht „Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt … 40€“. Ein geparktes Auto ist doch nicht „in Betrieb“ oder deuten das die Juristen mal wieder anders?
Cu Rene