Fahrzeug ohne Kennzeichen

Hallo,
ich hatte im Bußgeldkatalog gesucht, was es denn kosten würde, wenn man das Kennzeichen vorübergehend bei einem im öffentlichen Verkehrsraum geparkten Fahrzeug abschraubt, bin aber nicht so recht fündig geworden.
Unter 179a steht „Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt … 40€“. Ein geparktes Auto ist doch nicht „in Betrieb“ oder deuten das die Juristen mal wieder anders?

Cu Rene

hi,
steht ein fahrzeug auf öffendlichem starßenland gilt es rechtlich als in betrieb genommen. es besteht versicherungspflicht als auch gültige hu und au.
hauptmannfuchs