Fahrzeug ohne wissen abgeschleppt

Ich bin Mieter sei 10 Jahre von einem Tiefgaragenplatz. In diesem bewahre ich mein Fahrzeug, Reifen und einen Motorroller über den Winter auf. Gestern stellte ich fest, das die Gegenstände weg waren. Die ganze Tiefgarage war leergeräumt, da diese seit 1.3. eine Sanierung läuft. Mein Vermieter ist nicht erreichbar, auch in nächster Zeit nicht mehr. Der Hausmeister erklärte, der Roller und die Reifen im Heizungskeller eingelagert zu haben. Von dem Fahrzeug wüsste er nur, das ein Abschleppdienst diesen abgeholt hat, weiss aber nicht mehr wer es war. Ein Anruf bei der Hausverwaltung und bei der Sanierungsfirma ergaben keinen Treffer, diese sagten, sie haben kein Abschleppunternehmen beauftragt. Welche weiteren Vorgehensweise sollte ich unternehmen?

Hallo, Ich würde zur Polizei gehen Und eine Anzeige wegen Diebstahl auf unbekannt Einleiten.Lg

Wende Dich an die Polizei,weiter kann ich Dir auch nicht helfen.Denn Du müßtest eine schriftliche Benachrichtigung erhalten haben,daß du das Fahrzeug entfernen mußt.
MfG

Moin,
das ist keine Standardmietanfrage.

Aus der Beschreibung bleibt mir unklar, warum der Vermieter bzw. die Hausverwaltung nicht erreichbar sein sollte oder weiter weiß und warum der Mieter von der Sanierung nichts wusste.

Okay, allgemeiner Tipp: Wenn die augenscheinlich Verantwortlichen nichts von einem Abschleppunternehmen wissen, würde ich annehmen, der Wagen ist gestohlen und dies bei der Polizei anzeigen.

Wenn ich sicher bin, von der Verwaltung etc. nicht über eine Sanierung informiert worden zu sein, würde ich schauen, inwieweit man dort Schadensersatz anbringen kann, min. wegen mangelnder Nutzungsfähigkeit.

Antrag auf Strafanzeige bei der Polizei wegen Fahrzeugdiebstahl stellen.

Hallo,

ich würde sagen, dass entweder der Vermieter oder auch die Hausverwaltung die Sanierung (und das Entfernen der Gegenstände aus der Garage) rechtzeitig ankündigen müssen, um die Chance zu geben, dies selbst zu tun.

Wenn jemand über fremdes Eigentum verfügt (hier: ohne Wissen entfernt) ist das Schadensersatzbewährt bzw. sogar strafbar (sog. Verfügung Nichtberechtigter).

Ich würde dem Vermieter, der Hausverwaltung und dem Hausmeister mitteilen, dass ich das vermisste Fahrzeug in einer Woche bei der Polizei als gestohlen melde, wenn mir nicht rechtzeitig mitgeteilt wird, wer das Abschleppen angeordnet hat…(am Besten mit Einschreiben-Rückschein - zwecks Beweis)
Spätestens dann sollte die Info erfolgen (oder von der Polizei herausgefunden werden).

Grundsätzlich wäre auch darüber nach zu denken (sofern der Platz längere Zeit nicht nutzbar ist), die Miete anteilig zu kürzen.

Ich hoffe, dass konnte helfen und ich würde mich über eine positive Bewertung freuen.

lg

lumini

Hallo,

ich würde Anzeige bei der Polizei machen.

MfG P. Kunze

Hi, gehe zur Polizei und erstatte Anzeige gegen Unbekannt. Dann bis Du auf der sicheren Seite und kannst auch den Schaden bei der Versicherung melden. Ich hoffe, das Auto taucht wieder auf und ist nicht wirklich gestohlen.
Gruß Ingeborg

Hallo falscherhaxn,
ich nehme an euer Vermieter hat euch diese Arbeiten fristgerecht mitgeteilt und euch somit die Möglichkeit gegeben eure Sachen anderweitig unterzubringen ?
Wenn das so ist wirst du wohl den Abschleppdienst bezahlen müssen :frowning:
Aber weshalb er dann nicht nochmal auf dich zugegangen ist wo ersichtlich war dass die Garage noch voll steht entzieht sich meiner Kenntnis und kann ich nicht nachvollziehen…
Er hat ja deine Anschrift und hätte dir mindestens die Abschleppfirma mitteilen müssen !
Sollte dein Wagen nun abhanden gekommen sein denk ich mal wirst du eine Anzeige machen müssen und die werden schon heraus finden wers war.
Ihr habt doch sicher nicht soviele Firmen die abschleppen, frag mal das Ordnungsamt :wink:
Dein Vermieter oder Hausverwalter muss Vertreter haben wenn sie nicht erreichbar sind. Dokumentiere mal deine Telefonate.
Ich hoffe es klärt sich bald !
alles Gute sweetsour

Hi,

ich wäre geneigt zu glauben, dass das eine hinterlistige oder spaßige Anfrage sein soll, wenn mir nicht SELBER schon mal etwas dieser Art passiert wäre. :frowning: Wenn heute der 1. April wäre, wäre es auch klar, worum es geht. Aber es gibt leider fast nichts, was es nicht gibt.

Damals bin ich zu meinem Mieterverein gegangen, der dann einen Brief an meinen Vermieter geschrieben hat. Viel geholfen hat es leider nicht.

Aber was soll das heißen, der Vermieter ist nicht erreichbar? Einen Briefkasten wird er doch noch haben? Dorthin würde ich erstmal ein Einwurf-Einschreiben schicken (Beleg natürlich aufbewahren) und eine kurze Frist setzen, bis zu der Sie den Wagen wieder vor der Tür sehen wollen. Wenn das nicht geschieht, würde ich zu einem Anwalt gehen (wenn nicht sowieso JETZT schon!) und der sollte m.E. bei der Polizei Anzeige erstatten (wegen Diebstahls oder Besitzentziehung usw. usw.), sowie Schadensersatzforderung stellen usw. Sie können es natürlich auch selber machen, aber 1) können Sie da zu leicht Fehler machen und 2) macht ein Anwaltsschreiben mehr Eindruck.

keine ahnung

Tja, schwierig. Ohne Kenntnis des Abschleppunternehmers und seines Auftraggebers laufen Sie rechtlich ins Leere. Ich kann mir jedoch kaum vorstellen, dass das an der Hausverwaltung vorbei gelaufen ist. Fragen Sie noch mal (evtl. mit Zeugen oder schriftlich) nach.
Dabei lassen Sie wissen, dass Sie ggf. eine Anzeige bei der Polizei wegen Diebstahls stellen werden.
Vielleicht hilft das der Erinnerung auf die Sprünge.
Wenn das Fahrzeug tatsächlich ohne Vorwarnung und ohne Benachrichtigung an Sie entfernt wurde und nicht mehr auffindbar ist, dann ist es nämlich Diebstahl und sie sollten diesen alleine aus versicherungstechnischen Gründen anzeigen. Sonst steht ihr Fahrzeug z.B. irgendwo ölverlierend in der Landschaft und Sie als halter sind verantwortlich.

Hallo einen Rechtsanwalt einschalten.K.H.

Hallo,
melden sie Ihr Kfz als gestohlen und schildern sie der Polizei den Fall. Ggf. ist eine Anzeige gegen den Auftraggeber (gegen Unbekannt) erforderlich, sollten sie nicht über die Sanierung informiert worden sein. Die Ermittlungen, wer mit welchem Auftrag ihr Kfz abgeschleppt hat, sollten sie der Polizei überlassen.
Haben sie Rechtsschutz, sollten sie diesen einschalten und alles darüber (Anwalt)laufen lassen.
Viel Erfolg!

Meiner Ansicht nach, ist

  1. die Polizei zuständig, falls Du nicht vorher über die Räumung informiert wurderst
  2. die Hausverwaltung, wenn Du vorher informiert wurdest und nicht termingerecht geräumt hast. Da wird die wissen, wer den Auftrag für die Sanierung hat und dort wirst Du erfahren, wer abgeschleppt hat.
    Hanspeter 2

Wenden Sie sich an die Polizei, die helfen immer :wink:

Hallo falscherhaxn,

natürlich würden wir dir in diesem Fall zunächst ein klärendes Gespräch mit deinem Vermieter bzw. deiner Hausverwaltung empfehlen. Sollte es aber „zum Ernstfall“ kommen, raten wir dir eindeutig einen Anwalt aufzusuchen. Unter

http://www.anwalt.de/

findest du bestimmt einen passenden Anwalt auch in deiner Nähe.

Viele Grüße,

dein Team von anwalt.de