Fahrzeug ohne Zulassung, OWi

hallo!

Was ist unter BKat Nummer 175
„Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Einzelgenehmigung oder Zulassung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt“
zu verstehen?
Was wäre ein Fahrzeug ohne Zulassung? Meinem Verständnis nach zum Beispiel ein selbstgebautes Kraftfahrzeug. Sowas einfach so auf öffentlicher Straße in Betrieb zu nehmen erfüllt meiner Meinung nach mehrere Straftatbestände und kostet nicht nur 70 € OWi-Bußgeld.
Nach § 21 OWiG würde beim Zusammentreffen von OWi und Strafgesetzt auch nur das Strafgesetz angewendet. Wieso ist das also ne OWi?

Grüße

Hallo,
das ist doch immer das Argument, wenn unzulaessige Umbauten am Fahrzeug durchgefuehrt wurden. Mofa getunt, Rennspoiler ohne ABE usw