Hallo zusammen,
kaum schick ich die eine Frage im Doppelpack ab, fällt mir nochmal eine ein
Und zwar muß ich weiterhin gestehen, daß ich in meinem Leben noch kein Auto umgemeldet hab. Aber bald ist’s soweit und ich hab nur ne vage Vorstellung davon, was ich tun muß. Ich schreib mal, was ich täte, und Ihr sagt mir, ob das stimmt, okay?
- Nummernschild abschrauben (darf ich das selber, wenn ich das kann?), zur Zulassungsstelle tapern, Nummernschilder abgeben, Paß, Fahrzeugschein (und Brief??) zeigen und geändert kriegen (???)
- woher auch immer ne „rote Nummer“ kriegen (Frage: woher?)
- rote Nummer anschrauben und zum neuen Ort düsen
- dort die rote Nummer abschrauben, mit besagten Papieren auf besagtes Amt latschen und neue Nummer abholen
- neue Nummernschilder dranschrauben
Soweit prinzipiell richtig, oder? Bin ich denn während der Zeit, wo ich mit dem roten Nummernschild fahre noch bei meiner „alten“ Versicherung versichert? Und kann ich mit dem roten Nummernschild auch über die Grenze düsen (mal angenommen, Zoll etc. sei erledigt und der neue Wohnort läge über der Grenze)? Muß ich mich mit dem roten Nummernschild direkt dorthin begeben oder dürfte ich noch 1-4 lustige Spritztouren damit unternehmen?
Was ma so alles nich weiß *entsetztübermeineUnwissenheitbin*
Petzi
aloha, petzi!
ich kann dir zwar nich alle fragen beantworten, aber ich versuchs einfach mal:
du fährst zum „neuen“ ort, hast natürlich deine doppelkarte von der versicherung dabei (für die haftpflicht!) u meldest dein auto um. die abmeldung wird automatisch vorgenommen, ebenso die umschreibung der kfz-steuer. du bekommst also nix wieder, sondern es ergeht dann ab dem zulassungsdatum ein neuer steuerbescheid unter berücksichtigung des bisher gezahlten betrages auf deinem steuerkonto. rote kennzeichen an sich kriegst du gar nicht mehr in die hand, die sind nur für kfz-händler. wenn, dann bekommste nur „kurzzeitkennzeichen“, die haben auf der rechten seite ein gelbes feld, in dem das ablaufdatum steht. bis dahin zahlste, je nach dauer der nutzung, also, je nachdem, wie lange du das auto per kurzzeitkennzeichen fahren willst, einen bestimmten betrag. meist ne pauschale bei steuer u versicherung . das is aber für dich zweitrangig. desweiteren brauchste auf jeden fall den fahrzeugbrief UND den -schein, aktuelle tüv- u abgasbescheinigung, geduld u geld. ohne die wirds gar nix mit der anmeldung. zwecks abmeldung musst du die kennzeichen vom auto abmachen u nach aufforderung die zulassungsplaketten (die unteren) entfernen. dann musste noch zum kennzeichen prägen, dein kennzeichen dort prägen lassen, u wieder zurück zur zulassungsstelle. dort bekommste dann deine plaketten auf die kennzeichen geklebt u darfst diese neuen kennzeichen dann an dein auto schrauben oder stecken, je nachdem, wie sie befestigt sind.
das wars.
für weitere fragen steh ich gerne zur verfügung.
gruss
mutschy
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
in Deutschland würdest du mit deinem Auto ein paar Tage nach dem Umzug zur Zulassungsstelle deines neuen Wohnortes fahren. Dort meldest du es um und kriegst dein neues Nummernschild. Das alte wird entsiegelt. Frag mal bei deiner Versicherung vorher an, ob du eine Doppelkarte von ihnen mitnehmen musst.
Ob es in Österreich anders ist, weiß ich nicht. Aber Nummer, rote drauf, usw. das glaube ich nicht.
Gruß
Peter
Hi,
Ich schreib mal, was ich täte, und Ihr sagt mir,
ob das stimmt, okay?
Okay 
- Nummernschild abschrauben (darf ich das selber, wenn ich
das kann?), zur Zulassungsstelle tapern, Nummernschilder
abgeben, Paß, Fahrzeugschein (und Brief??) zeigen und geändert
kriegen (???)
*grins* du hast dein Auto vergessen 
Also bei mir gings so:
1.Auto mit zur neuen Zulassungsstelle nehmen (Schraubenzieher und ggf. Bohrer bzw 1-2 neue Nummerschildhalter einpacken. Manche halten nur einmal! Manchmal bekommt man die im Autohaus kostenlos wenn man nett fragt)
2.Schilder im heilen Zustand abschrauben
3.Wartenummer ziehen
4.Warten
5.Warten
.
.
.
38.Warten
39.aufgerufen werden
40.Nummernschild, KFZ-Schein und -Brief glaub auch (was ich bis heute nicht kapiere) vorzeigen
41.Amtssiegel selbst abkratzen (hatten einen Schaber in der Ecke)
42.Gebühr bezahlen (1. mal ärgern)
43.Unterlagen wiederbekommen, dort steht die neue Nummernschildnummer drauf
44. zum Schilderladen laufen (mit dem Auto geht ja in diesem Augenblick nicht), neue Schilder machen lassen und 2. mal über hohen Preis ärgern
45.zurücklatschen
46.Schilder anbauen
47.am Schalter melden
48.mit Beamten zum Auto latschen
49.Motorhaube öffnen (Fz-Ident-nr)
50.Amtssiegel und AU/TÜV-Plakette kriegen
51.abfahren!
- woher auch immer ne „rote Nummer“ kriegen (Frage: woher?)
brauchste nicht, kriegste nicht (s. anderes posting)
Viele Grüße,
J~
40.Nummernschild, KFZ-Schein und -Brief glaub auch (was ich
bis heute nicht kapiere) vorzeigen
Daß man Brief vorzeigen muss?
Nur der Brief ist Eigentums- und Verfügungsgewaltnachweis. Der Schein alleine berechtigt nur zum Fahren dieses eines Autos.
Stell Dir vor, Du leihst Dein Auto einem Bekannten, gibts ihm antürlich auch den Schein, und der meldet mir nichts Dir nichts das Auto um oder ab (oder lässt zumindest die Kennzeichen entwerten, denn weiter kämme er ohne Brief eh nicht 
(Daß man bei der Ummeldung im Breif die neuen Daten des Halters und des Zulassunngsortes eintragen muss, ist ja auch klar)
Die Institution des Fahrzeugbriefes ist eine der besten Erfindungen der deutschen Gesetzgebung 
MfG
C.
Hi !
Nun noch mal ganz simpel:
offenbar geht es um einen Wohnort- und nicht um einen Fahzeugwechsel. Der Wagen ist also auf Dich zugelassen, Du brauchst nur neue Kennzeichen vom neuen Wohnort.
Somit fährst Du zur Zulassungsstelle im neuen Wohnort, schraubst dort auf dem Parkplatz die Kennzeichen ab, gehst mit:
- beiden Kennzeichen
- TÜV-Bestätigung
- AU-Bestätigung
- Fahrzeugschein
- Fahrzeugbrief
- ca. 70 Euro
da rein und meldest die Kiste um.
Du brauchst keine roten Kennzeichen.
Du solltest Deine Versicherung nach der Ummeldung über die Ummeldung informieren.
Grüße,
Mathias
kaum schick ich die eine Frage im Doppelpack ab, fällt mir
nochmal eine ein
Und zwar muß ich weiterhin gestehen, daß
ich in meinem Leben noch kein Auto umgemeldet hab. Aber bald
ist’s soweit und ich hab nur ne vage Vorstellung davon, was
ich tun muß. Ich schreib mal, was ich täte, und Ihr sagt mir,
ob das stimmt, okay?
- Nummernschild abschrauben (darf ich das selber, wenn ich
das kann?), zur Zulassungsstelle tapern, Nummernschilder
abgeben, Paß, Fahrzeugschein (und Brief??) zeigen und geändert
kriegen (???)
- woher auch immer ne „rote Nummer“ kriegen (Frage: woher?)
- rote Nummer anschrauben und zum neuen Ort düsen
- dort die rote Nummer abschrauben, mit besagten Papieren auf
besagtes Amt latschen und neue Nummer abholen
- neue Nummernschilder dranschrauben
Soweit prinzipiell richtig, oder? Bin ich denn während der
Zeit, wo ich mit dem roten Nummernschild fahre noch bei meiner
„alten“ Versicherung versichert? Und kann ich mit dem roten
Nummernschild auch über die Grenze düsen (mal angenommen, Zoll
etc. sei erledigt und der neue Wohnort läge über der Grenze)?
Muß ich mich mit dem roten Nummernschild direkt dorthin
begeben oder dürfte ich noch 1-4 lustige Spritztouren damit
unternehmen?
Was ma so alles nich weiß *entsetztübermeineUnwissenheitbin*
Petzi
Hi,
Daß man Brief vorzeigen muss?
ja. Viele Leute haben den Brief ja nicht, weil sich das Fahrzeug zwar in Ihrem Besitz, nicht aber in ihrem Eigentum befindet! Auto ist geleast, gehört der Bank, Dienstwagen, gehört der Oma aus Spanien, usw …
Die können das Fahrzeug nicht ummelden (da sie den Brief nicht haben), müssen es aber!
Stell Dir vor, Du leihst Dein Auto einem Bekannten, gibts ihm
antürlich auch den Schein, und der meldet mir nichts Dir
nichts das Auto um oder ab
Er kann sich weder durch amtl. Ausweis, noch durch Kaufvertrag als Eigentümer ausweisen und würde scheitern. geht auch ohne Brief 
Grüße,
J~
Hallo Petzi,
prizipiell ist das ummelden keine große Sache wie dir die anderen Postings zeigen. Wenn ich mich allerdings richtig erinnere, bist du doch von Österreich in die Schweiz umgezogen, oder? Dann sieht das ganze nämlich etwas anders aus, da dann auch noch der Zoll und der schweizer TÜV ein Wörtchen mitzureden haben. Wie das genau geht wirst du aber wohl am zuverlässigsten auch von den beiden Stellen erfahren…
Grüßle
Frank K.
Danke 
Hallo,
Dankeschööööööööööön für Eure Antworten
Dann ist das ja prinzipiell wohl alles nicht so schwierig wie ich mir das immer vorgestellt hatte *sehrerleichtertbin*
Mit der Frage ging’s mir eigentlich auch erstmal darum, zu lernen, wie sowas im „Normalfall“ also ich-melde-mein-Auto-innerhalb-Deutschlands-um funktioniert. Daß bei mir - wie ja schon richtig vermutet wurde - der Fall ein wenig komplizierter ist, habt Ihr ja auch schon angedeutet. Denn weder ist das mein Auto (der Besitzerwechsel findet erst zu dieser Gelegenheit statt), noch ist das ein Umzug innerhalb von Deutschland. Trotzdem wollte ich ja erstmal wissen, wie sowas im Normalfall abläuft, um daraus dann Schlüsse für meinen Sonderfall ziehen zu können 
Und ich nehm ja nicht an, daß zufällig jemand erst kürzlich mit einem deutschen, nicht auf ihn zugelassenen Auto in die Schweiz umgezogen ist und die ganze Prozedur mitgemacht hat *indieRundeschiel*
*wink* und fühlt Euch reich besternt
Petzi