Fahrzeug-Ummeldung nach Kauf

Man stelle sich vor, daß ein Pkw an einem Samstag verkauft wird. Lt. Kaufvertrag muß der Käufer kurzfristig das Fahrzeug ummelden. Wie ist da kurzfristig zu definieren, volksmundlich sollte der darauf folgende Werktag genutzt werden, oder ?
Doch was kann der Verkäufer tun, wenn nach 1 Woche das Fahrzeug noch immer nicht umgemeldet wurde ?

Hat da jemand einen Tip bzw. Erfahrungen ?

besr regards

goldfinger

Der Verkäufer könnte z.B. sofort der Zulassungsstelle und seiner Versicherung schreiben das er seine Fahrzeug am, Datum, Uhrzeit an Herr / Frau vekauft hat.

Der Verkäufer könnte z.B. sofort der Zulassungsstelle und
seiner Versicherung schreiben das er seine Fahrzeug am, Datum,
Uhrzeit an Herr / Frau vekauft hat.

Guter Gedanke, aber das bringt nicht viel weil der Halter dadurch nicht von seiner Haftung befreit wird. Einer muß immer haften und den letzten beißen die Hunde. Und die Versicherungsprämie sowie die Steuer muß ja auch jemand bezahlen, immer der Halter.

Unter kurzfristig verstehe ich eine kurze Frist. Hier wäre die Definition zeitnah besser gewesen. Oder „am nächsten Werktag“. Kurzfristig ist dehnbar.

Grüße

Hallo,

Hier wäre die
Definition zeitnah besser gewesen. Oder „am nächsten Werktag“.
Kurzfristig ist dehnbar.

Quatsch!
Hier wäre es besser gewesen, das Fahrzeug nicht angemeldet aus den Händen zu geben.

Ein Fahrzeug wird NIE NIE NIE angemeldet verkauft!!!

Grüße von
Tinchen

Quatsch ist, was du schreibst.
Hast du nicht vorher die Faq 1129 abnicken müssen?
Kennst du das Verhältnis zwischen den beiden Parteien?
Hätte der Verkäufer sonst das Fahrzeug an einem Samstag verkaufen können?
Erst nachdenken, dann mit Quatsch kommentieren.
Und der richtige Adressat wäre Goldfinger gewesen.
Kann man ein nicht angemeldetes Auto überhaupt verkaufen? (Probefahrt)
Man gibt ein Auto nicht angemeldet aus den Händen, das ist richtig. Aber mit der richtigen Definition wegen der Ummeldung minimiert man das Risiko und hat Möglichkeiten offen bei einer Schadensersatzklage.
Aber alle diese Umstände sind uns nicht bekannt, ich habe eben nur auf konkrete Fragen geantwortet und nicht den Schulmeister gespielt.

Grüße
Dieter

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Hallo

Guter Gedanke, aber das bringt nicht viel weil der Halter
dadurch nicht von seiner Haftung befreit wird. Einer muß immer
haften und den letzten beißen die Hunde. Und die
Versicherungsprämie sowie die Steuer muß ja auch jemand
bezahlen, immer der Halter.

Halter ist derjenige, der die rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt über das Auto hat. Mit Verkauf des Autos geht die Haltereigenschaft auf den Käufer über - daher sollte man, wenn man schon angemeldet verkauft, immer Datum und Uhrzeit der Fz.-Übergabe mit in den Vertrag schreiben.
Die Eintragung im Fz.-Brief (bzw. Nachfolger) stellt lediglich die „widerlegbare Vermutung“ dar, wer Halter des Fz. ist; das kann ja dann mit dem Vertrag widerlegt werden, gell?

Die Pflicht, der Zulassungsstelle mitzuteilen, dass und an wen man das Auto verkauft hat besteht übrigens generell.
Die Versicherung geht IMHO mit Übergabe des Autos auf den Käufer über -daher sollte man auch die Versicherung über den Verkauf informieren.

Wenn einer der zahlreich zu kaufenden Musterverträge genommen wird, kann man eigentlich nichts falsch machen, da da ja entsprechende Durchschriften vorhanden sind. Man sollte halt nicht am falschen Ende sparen.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

Quatsch ist, was du schreibst.

Nö. Ein sehr guter Tip, den man immer berücksichtigen sollte, wenn man den Käufer nicht kennt.

Hast du nicht vorher die Faq 1129 abnicken müssen?

Was hat das jetzt damit zu tun?

Kennst du das Verhältnis zwischen den beiden Parteien?

Ähm - lies nochmal nach. Da stand was von Käufer und Verkäufer und dass der Käufer nach einer Woche das Auto noch nicht abgemeldet hat. Offensichtlich besteht kein Kontakt zwischen den beiden, sonst ,üsste man ja schließlich nicht im Forum nachfragen, sondern der Verkäufer könnte den Käufer auch einfach selber fragen, oder?

Hätte der Verkäufer sonst das Fahrzeug an einem Samstag
verkaufen können?

Warum denn nicht? Das ist ziemlich oft der Fall, weil man am Samstag Zeit hat, einen Händler aufzusuchen. Und der hat recht häufig nicht alle Fahrzeuge angemeldet. Da gibt es so interessante Dinge wie ‚rote Nummer‘, die kann man sich rechtzeitig besorgen. Noch nie ein Auto gekauft?

Erst nachdenken, dann mit Quatsch kommentieren.

Ja, das wäre schön.

Und der richtige Adressat wäre Goldfinger gewesen.

???

Kann man ein nicht angemeldetes Auto überhaupt verkaufen?
(Probefahrt)

Rote Nummer. S.o.

Man gibt ein Auto nicht angemeldet aus den Händen, das ist
richtig.

Nu auf einmal doch?

Aber mit der richtigen Definition wegen der Ummeldung
minimiert man das Risiko und hat Möglichkeiten offen bei einer
Schadensersatzklage.

Ähm - was meinst Du mit Definition? Und was genau verstehst Du unter Risikominimierung wenn nicht das Abmelden vor der Übergabe? Und was meinst Du mit Schadensersatzklage - es ist doch noch gar kein Schaden entstanden?

Aber alle diese Umstände sind uns nicht bekannt, ich habe eben
nur auf konkrete Fragen geantwortet und nicht den Schulmeister
gespielt.

Naja.

Gruß
loderunner

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Ich sehe das als nicht so problematisch an. Ein kleines Schreiben an die Zulassungsstelle und alles ist ok. Die Versicherung könnte auch benachrichtigt werden, dass sie einen neuen Kunden haben (denn der Käufer des Kfz hat mit dem Kauf auch den Versicherungsvertrag übernommen). Es gibt m.E. nach kein Risiko für den Verkäufer (solange er den Kaufpreis bekommen hat…aber das wäre ein anderes Thema).

Gruss

Iru

Moin,

das Thema kommt ja immer wieder auf. In der Theorie hast Du recht.
Nur sollte man immer bedenken, es kann auch blöd laufen.
Nehmen wir das, wirklich nicht seltene, Beispiel, dass der Käufer nicht unter der Anschrift im Kaufvertrag gemeldet ist.
Dann hat man das Problem dass sich die Behörde immer an den zuletzt bekannten Halter hält.
Die Verwarnungsgeldangebote oder Bussgeldbescheide flattern also erstmal dem Verkäufer ins Haus.
Das kann, je nach Anzahl, schon recht mühsam sein immer wieder dagegen vorzugehen. Das Finanzamt möchte KFZ-Steuern haben, solange das Auto nicht abgemeldet ist. Ergo stehen die Grünen (neuerdings Blauen) in regelmässigen Abständen beim Verkäufer vor der Tür und wollen den Wagen zwangsstillegen, da keine Versicherung mehr bezahlt wurde.
An wen sollten sie sich auch sonst halten wenn der neue Halter nicht zu ermitteln ist. Es gab ja auch schon Fälle, da wurde ein Kaufvertrag nur fingiert.
Solche hier von mir dargestellten Fälle habe ich bei einigen Freunden und Bekannten schon miterleben dürfen.
Das Autos hier gekauft werden, von Leuten, die nichteinmal in D ihren Wohnsitz haben, dann das Fahrzeug von einem Händler zum anderen verkauft wurde, jeweils immer noch zugelassen auf den Erstverkäufer, sind nun wirklich nicht selten.

Gruss Jakob

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages sollte ein Schreiben an die ZUlassung und an die Versicherung gehen. Noch besser, man läßt sich diese Postkarten auch unterschreiben. Personalausweis Nummer nicht vergessen.

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Hallo,
das es lästig ist, will ich nicht bestreiten aber:
a) es gibt Personalausweise, die man sich zeigen lassen und kopieren kann notfalls alle Daten abschreiben.
b) wenn ein Reisepass vorgezeigt wird oder der Käufer aus dem Ausland kommt - dann verkaufe ich auch nur abgemeldet.
c) sofort (!!) nach Verkauf eine Kopie des Vertrages an die Zulassungsstelle, die Versicherung und das zuständige Finanzamt - hat bei mir immer gereicht.

Gruß
HaWeThie